Die Kosten für Gas und Strom sind in den vergangenen Monaten explodiert. Viele Mieter fürchten daher die jährliche Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters oder der Hausverwaltung, weil diese mit einer gewaltigen Nachzahlung verbunden sein kann. Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen. Aber es gibt zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen können.
„Deshalb lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln” erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).
In die Steuererklärung gehören alle Ausgaben, die für Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung, in Gemeinschaftseinrichtungen, am Haus, im Garten, am Grundstück oder angrenzenden Bürgersteig angefallen sind. Wurden die Kosten per Überweisung oder Lastschrift aus eigener Tasche beglichen, können sie steuerlich geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Zahlung anteilig an den Vermieter oder an eine Firma geflossen ist.
Was sind Handwerker- und was haushaltsnahe Dienstleistungen?
Gerade in Mehrfamilienhäusern gibt es zahlreiche technische Anlagen, die regelmäßig überprüft und gewartet werden müssen. Zudem werden die Pflege und Bewirtschaftung von Mietshäusern oftmals an externe Dienstleister vergeben, damit sich der Vermieter nicht laufend kümmern muss. Solche Kosten legt der Vermieter üblicherweise auf die Wohnparteien um.
Zu den gängigsten Handwerkerleistungen zählen:
-
Schornsteinfeger
-
Dachrinnen- und Abflussrohrreinigung
-
Wartung von Aufzügen, Feuerlöschern und Rauchmeldern
-
Wartung der Elektro‐, Gas‐ und Wasserinstallationen
-
Austausch von Verbrauchsmessungszählern
-
Beseitigung von Graffitis
-
Weißeln vom Treppenhaus
-
Wärmedämmung und Fassadenanstrich
-
Beseitigung von Wasserschäden
-
Schönheitsreparaturen
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Arbeiten, die man für gewöhnlich auch selbst erledigen könnte. Hier ein paar Beispiele:
-
Hausmeister, Gärtner und Gebäudereinigungsdienste
-
Reinigung Treppenhaus und Gemeinschaftsräume
-
Rasen mähen, Hecke stutzen und Austausch von Pflanzen
-
Laubentfernung von Bürgersteig und Zufahrten
-
Winterdienst mit Räumen und Streuen von Gehwegen
-
Schimmelpilz- und Schädlingsbekämpfung
Weitere wissenswerte Informationen und Tipps auch unter:
Noch keine Kommentare
Beginne eine UnterhaltungNoch keine Kommentare
Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.Only registered users can comment.