Kaffee im Mehrwegbecher darf nicht teurer sein

Kaffee im Mehrwegbecher darf nicht teurer sein
Foto: zamrznutitonovi auf Envato Elements
von 14. Dezember 2023 0 Kommentare

EDEKA gibt Unterlassungserklärung ab

 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt förderte in einer Marktstichprobe Benachteiligung von Verbrauchern sowie rechtswidriges Verhalten zutage und ging juristisch dagegen vor. Die Bäckereikette Schäfers, ein Tochterunternehmen der EDEKA, lenkte ein und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt führte im Herbst 2023 eine Marktstichprobe zum Mehrwegpfandangebot im Kaffee To-go Geschäft durch. „Dabei mussten wir insbesondere bei der Bäckerei Schäfer´s bzw. dem verwendeten Mehrwegpfandsystem regood der Firma EDEKA rechtswidriges Verhalten feststellen.“, sagt Alexander Heinrich, Referent Lebensmittel der Verbraucherzentrale. Denn laut Gesetz dürfen Lebensmittel in Mehrwegverpackungen nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen verkauft werden als Lebensmittel in Einwegverpackungen. „Doch genauso funktionierte das System regood, in dem es die Becher gegen Pfandgebühr verlieh, die dazu passenden Deckel jedoch verkaufte. Verbraucher, die Abfall vermeiden und nachhaltig handeln wollten, wurden durch den höheren Kaufpreis abgeschreckt und benachteiligt, was der Intension des Gesetzes offen widersprach.“, so Heinrich.

Dagegen ist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vorgegangen und hat vom betreffenden Unternehmen unter Androhung weiterer juristischer Schritte die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Dem wurde folgegeleistet. Nun können sich Verbraucher auch bei EDEKA/Schäfer`s frei und ohne Nachteile für oder gegen die Verwendung von Mehrwegverpackungen entscheiden. „Gleichwohl sind auch Geschäfts-gebaren anderer Anbieter unserer Rechtsauffassung nach gesetzeswidrig. Daher rufen wir alle Unternehmen auf, ihre Mehrwegpfandsysteme im Sinne der bestehenden Gesetzgebung zu überprüfen.“

Die Einhaltung wurde nach Abgabe der Unterlassungserklärung in verschiedenen Filialen Vor-Ort überprüft. Die ursprüngliche Marktstichprobe wurde überwiegend bei bundesweit agierenden Unternehmen im Einzugsgebiet der Stadt Halle (Saale) durchgeführt.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

         

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