Verbrauchertipps “Gut zu wissen”

Verbrauchertipps “Gut zu wissen”
von 27. Juni 2023 0 Kommentare

Ab Juli höhere Renten

 

Ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen gilt nun in ganz Deutschland ein gleich hoher aktueller Rentenwert von 37,60 Euro. Dafür wurden die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Von der Erhöhung profitieren nach Information der ARAG Experten etwa 21 Millionen Rentner. Darüber hinaus soll die gesetzliche Rente mit einer Niveauschutzklausel langfristig stabilisiert werden: So darf das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter eine Haltelinie von 48 Prozent sinken. Das aktuelle Niveau beträgt 48,15 Prozent. Der Rentenwert ist laut ARAG Experten der Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn ein Erwerbstätiger ein Jahr lang einen durchschnittlichen Lohn erhält und dafür Rentenbeiträge zahlt. Jedes Jahr wird dieser Wert von der Bundesregierung zum 1. Juli per Verordnung festgelegt.

Neues Label für Bio-Qualität

Ob Mensa, Kantine oder andere To-Go-Varianten – laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft essen täglich 17 Millionen Menschen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie z. B. in Kantinen oder Mensen. Damit Verbraucher auch bei dieser so genannten Außer-Haus-Verpflegung (AHV) erkennen, wie viel Bio darin vorhanden ist, soll es künftig ein dreistufiges Label geben, das je nach Bio-Anteil in Gold, Silber oder Bronze verfügbar ist. Die Kennzeichnung für eine nachhaltige Verpflegung ist laut ARAG Experten freiwillig. Ziel ist es, dass bis 2025 der Bio-Anteil auch in der AHV deutlich erhöht und dadurch der ökologische Landbau gefördert werden soll.

Mastercard schafft Maestro-Funktion ab

Pünktlich zur Reisezeit ist ab 1. Juli Schluss mit der Maestro-Funktion auf Girokarten. Bank- und Sparkassenkunden, die eine Girokarte mit den zwei überlappenden Kreisen in rot und blau in der rechten oberen Ecke ihrer Karte haben, dürfen sie bis zum Ablaufdatum ihrer Gültigkeit aber weiterhin einsetzen, spätestens bis 2027. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Zahlung oder das Geldabheben am Automaten im Ausland mit Maestro-Karten ab Juli nicht mehr mit jeder Karte möglich ist. In Deutschland bleiben alle Girokarten auch ohne Maestro-Funktion voll einsatzfähig. Damit betroffene Bank-Kunden auch weiterhin im Ausland mit Karte zahlen können, bieten Banken entweder eine Zweitkarte für den Auslandseinsatz oder eine so genannte Co-Badge-Lösung an. Dabei werden Girokarten mit einer zusätzlichen 16-stelligen Kartennummer ausgestattet (CVV-Code), mit dem auch im Ausland über entsprechende Kooperationspartner gezahlt werden kann. Selbst aktiv werden müssen Kunden laut ARAG Experten nicht. Betroffene Karteninhaber werden von ihrem Geldinstitut kontaktiert und müssen den geänderten Nutzungsbedingungen erst zustimmen. Die ARAG Experten raten, zuvor einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen, um sich über mögliche Kosten der neuen Karte zu informieren. Eine Beratung bei der Bank über die Unterschiede zur alten Maestro-Karte kann ebenfalls hilfreich sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

         

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