Flugverspätung: Welche Rechte haben Reisende?

Flugverspätung: Welche Rechte haben Reisende?
Fliegen - Flugplan Bild von wal_172619
von 12. Juli 2023 0 Kommentare

Fliegen hat zweifelsohne seine Vorteile – es ist schnell, praktisch und komfortabel. Doch manchmal verläuft nicht alles so reibungslos wie geplant. Oft heißt es dann tagelanges Warten am Gate oder sogar ein komplett gestrichener Flug. Doch als Fluggast hat man auch in solchen Situationen Rechte und Ansprüche, insbesondere innerhalb der Europäischen Union.

Welche genau das sind, hängt davon ab, ob der Flug verspätet oder gestrichen wurde und von weiteren Faktoren. In diesem Artikel erfährt man alles, was man als Fluggast wissen sollte, um seine Rechte im Falle von Flugproblemen erfolgreich einfordern zu können.

 

Welche Rechte gelten bei Verspätungen?

Ist eine Flugverspätung aufgetreten, muss die Airline ihre Passagiere während der Wartezeit betreuen. Die Höhe der Ansprüche der Fluggäste hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen ist dies die Länge der Flugstrecke, die in Kurzstrecke (bis 1500 km), Mittelstrecke (bis 3500 km) und Langstrecke (über 3500 km) unterteilt wird. Zum anderen spielt die Dauer der Verspätung eine wichtige Rolle.

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden besteht Anspruch auf Betreuung und Verpflegung bei Kurzstreckenflügen, ab drei Stunden auch bei Mittelstreckenflügen und ab vier Stunden bei Langstreckenflügen.

Die Fluggesellschaft hat eine Verpflichtung, ihre Fluggäste während einer Wartezeit mit Essen und Getränken zu versorgen. Dabei ist auch die Dauer der Wartezeit von Relevanz. Liegt diese über einem gewissen Niveau, so ist warmes Essen angemessen.

Wenn Fluggäste über Nacht warten müssen, organisiert die Fluggesellschaft üblicherweise eine Unterkunft. Falls die Fluggäste selbst für ihre Verpflegung aufkommen müssen, können sie später Ansprüche geltend machen. Dabei ist man nicht auf sich alleine gestellt: Compensation2Go hilft bei Flugverspätung.

 

Entschädigungen sind möglich

Verspätete Flüge können nicht nur frustrierend, sondern auch kostspielig sein. Zum Glück gibt es jedoch EU-Rechte, die den Passagieren finanzielle Entschädigungen bieten, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Kurzstreckenflüge mit einer Verspätung von drei oder mehr Stunden berechtigen die Passagiere zu einer Rückerstattung von 250€. Bei Mittelstreckenflügen innerhalb oder mit Abflug in der EU steigt die Entschädigung auf 400€, während Langstreckenflüge, die in der EU starten oder enden, 600€ zurückgeben. Die Fluggesellschaft ihre Passagiere sogar über diese Regelungen informieren.

Was tun, wenn der Flug gestrichen wird?

Flugverspätungen können eine Reise schon sehr beeinträchtigen, aber wenn ein Flug ganz gestrichen wird, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Doch in solch einer unangenehmen Situation sind Fluggäste nicht allein. Es gibt verschiedene Ansprüche, die Ihnen helfen können.

Die Fluggesellschaft muss Reisende über die Streichung informieren und je nachdem, wie kurzfristig dies passiert, stehen ihnen unterschiedliche Optionen zur Verfügung. Sollte die Streichung jedoch mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgen, hat man leider keine Ansprüche. Es kann sein, dass die Airline eine Umbuchung anbietet, die jedoch nicht zeitlich der alten Buchung entsprechen muss.

Wenn die Fluggesellschaft erst zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug mitteilt, dass ein Flug ausfällt, müssen sie eine Alternative finden, die höchstens zwei Stunden früher startet und nicht länger als vier Stunden später ankommt. Wenn der Flug weniger als eine Woche vor dem Startdatum gestrichen wird, ist das Zeitfenster noch kleiner: Reisende haben Anspruch auf eine Vorverlegung des Abfluges um maximal eine Stunde und eine verspätete Landung um höchstens zwei Stunden.

Ebenfalls gut zu wissen: Der Anspruch auf finanzielle Erstattung nach EU-Recht bei gestrichenen Flügen folgt denselben Regelungen wie bei Verspätungen. Die Länge der Strecke beeinflusst hier auch den Umfang der Entschädigung.

Fazit

Ein verspäteter oder abgesagter Flug kann für viele Reisende ein großes Ärgernis sein. Doch es gibt keinen Grund zur Panik. Denn als Fluggast ist man umfassend geschützt, insbesondere durch die Gesetze der EU. Im Falle einer Verspätung hat man ein Recht auf finanzielle Entschädigung, sondern auch auf Betreuung und Verpflegung.

Sollte ein Flug sogar ganz ausfallen, ist die Airline meist verpflichtet, bei der Suche nach einer passenden Alternative zu helfen. Dabei müssen zeitliche Vorgaben streng eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Reisepläne nicht beeinträchtigt werden. Mit diesen Rechten als Fluggast kann man trotz möglicher Flugausfälle oder -verspätungen entspannter und mit mehr Sicherheit verreisen.

         

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