Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
von 24. August 2022 0 Kommentare

+++ Mehrwertsteuer auf Gaspreis wird gesenkt +++

 

Um die Verbraucher angesichts der gestiegenen Gaspreise zu entlasten, soll die Mehrwertsteuer auf Gasverbräuche von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Entlastung soll nach Auskunft der Experten bis März 2024 gelten. Grund für die Erhöhung der Gaspreise ist die Gasumlage, mit der Versorger die teureren Beschaffungskosten an Verbraucher weitergeben werden. Die Umlage beträgt für alle Gasnutzer rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer. Übrigens: Die Umlage kann auch Fernwärme-Kunden betreffen, wenn die Fernwärme mit Gas erzeugt wird.

+++ Fluggesellschaft haftet für Verspätung von Partnerunternehmen +++

Ein Fluggast, der eine Reise mit mehreren Teilflügen bei einer Luftfahrtgesellschaft bucht, kann die Airline auch dann wegen Verspätung in Anspruch nehmen, wenn der Fehler nicht von ihr zu vertreten ist. Laut Experten betonte der Bundesgerichtshof, dass solche Reisen – wenn sie auf einer einzelnen Buchung beruhen – als Einheit zu betrachten sind. Die betroffene Fluggesellschaft könne anschließend das für den Fehler verantwortliche Unternehmen in Regress nehmen (Az.: X ZR 101/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

+++ Lichtreflexion von Solaranlage ist hinzunehmen +++

Ein Grundstückseigentümer kann nur dann gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Dach des Nachbarn vorgehen, wenn er dadurch „wesentlich“ beeinträchtigt ist. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden. Dabei sei auf das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“ abzustellen. Seien die Reflexionen – wie im entschiedenen Fall – an nur 60 Tagen und für weniger als 20 Stunden pro Jahr wahrnehmbar, liege jedenfalls keine wesentliche Beeinträchtigung vor (Az.: 8 U 166/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemittelung des OLG Braunschweig .

+++ Sicherstellung von Handy rechtens +++

Wer während einer Polizeikontrolle Audioaufnahmen mit dem Smartphone fertigt, auf denen die Personalienfeststellung anderer Personen zu hören ist, legt den Anfangsverdacht für eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Paragraf 201 Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch) und muss damit rechnen, dass das Handy sichergestellt wird. Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, welches die Revision einer Frau gegen die Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verworfen hatte – die Sicherstellung des Smartphones sei rechtmäßig gewesen, so das Gericht.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken .

         

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