Sparkasse durfte Prämiensparvertrag nicht kündigen

von 14. November 2019

In dem Fall hatte die Kreissparkasse Stendal in das Vertragsformular eine Vertragslaufzeit von 1188 Monaten (entspricht 99 Jahre) eingetragen, als der Sparvertrag vom Vater auf den Kläger umgeschrieben wurde. Zudem wurden die 1188 Monate in einer 99jährigen Prämienstaffel als Anlage zum Sparvertrag ausgewiesen, nach der die höchste Prämie explizit ab dem 15. bis zum 99. Sparjahr gezahlt wird.

Das Landgericht äußerte schon in der mündlichen Verhandlung am 30.10.2019 die Rechtsauffassung, dass diese vereinbarte Laufzeit und Prämienstaffel von der Sparkasse einzuhalten ist und sie den Vertrag nicht vorher ordentlich kündigen darf. Dabei stützte sich das Landgericht auf die Rechtsprechung des BGH.
Der BGH hatte am 14. Mai dieses Jahres entschieden, dass Sparkassen langfristige Sparverträge unter Umständen erst kündigen dürfen, wenn die vertraglich versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18). Der vom BGH zu entscheidende Fall betraf auch einen Prämiensparvertrag der Kreissparkasse Stendal. Allerdings war dort keine konkrete Laufzeit vereinbart, sondern eine 15jährige Prämienstaffel, bei der die höchste Prämie „nach dem“ 15. Sparjahr erstmalig erreicht, aber für die anschließenden Folgejahre nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt wurde. Nach Meinung des BGH können sich Sparer bei einer solchen Vertragsgestaltung nicht gegen eine Kündigung nach Ablauf des 15. Sparjahres wehren.

Derzeit kündigen Sparkassen in Sachsen-Anhalt erneut ihre Prämiensparverträge, die als klassische Vorsorgeverträge ausgelegt sind. Als solche wurden sie von den Verbrauchern abgeschlossen und treu über 15 Jahre bespart.

Darunter sind aber auch Sparverträge, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nicht unter das Urteil des BGH fallen und jetzt zu Unrecht gekündigt werden, weil in ihnen explizit eine längere Prämienstaffel vereinbart wurde. In diesen Verträgen wurde ausdrücklich vertraglich zugesichert, dass die höchste Prämie ab dem 15. Sparjahr bis hin zum 20., 25. oder sogar 99. Sparjahr gezahlt wird. In ihrer Rechtsauffassung sieht sich die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt durch die heutige Entscheidung des Landgerichts Stendal bestätigt. Für Sparer solcher Sparverträge, die eine Kündigung vor Ablauf der mit der Prämienstaffel vereinbarten Sparjahre erhalten oder von ihrer Sparkasse in Aussicht gestellt bekommen haben, stellt die Verbraucherzentrale Musterbriefe auf ihrer Internetseite und in ihren Beratungsstellen zur Verfügung, um der Kündigung schriftlich widersprechen zu können.

Darüber hinaus haben mehrere Sparkassen in Sachsen-Anhalt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die variable Grundverzinsung der Prämiensparverträge nicht nach den Vorgaben des BGH angepasst. Verbraucher können ihren Sparvertrag von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt überprüfen lassen und zu wenig gezahlte Zinsen von ihrer Sparkasse einfordern.