Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig
von 6. Juni 2019

Die schönsten Wochen des Jahres können aber schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht’s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall.

Mit diesen Dokumenten können Sie vorbeugen

Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden, und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab:

•Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung)

• „Grüne Karte“ (erhältlich bei Ihrer Versicherung)

•Schutzbrief

•Auslands-Krankenversicherung

•Vollkasko-Versicherung

Wenn ein Unfall passiert ist

•Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

•Rufen Sie die Polizei!

•Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.

•Fotografieren Sie mit Handy oder Kamera die Unfallstelle und Details.

•Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Notieren Sie sich insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort.

•Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.

•Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Über den “Zentralruf der Autoversicherer” (bundeseinheitlicheNummer:0800/250 2600) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.

Weitere interessante Informationen unter:
http://www.arag.de/infos-und-news/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit/