29. Mai Ao. 1231

von 29. Mai 2014

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte der Erzbischof vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.
Diese Abtretung folgt einer Vereinbarung mit dem Kloster, das ebenfalls in 1231 einen Tausch-Kontrakt mit Erzbischof Albertus schloss, indem er das Juris Patronatus (Kirchenpatronat) zu Marck Werben (heute Ortsteil von Weißenfels, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt) an das Kloster zum Neuen Werk abtrat.

Das Kirchenpatronat (Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn (in diesem Fall dem Erzbischof) überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden, auch wenn dieses Privileg im vorliegenden Fall keine Rolle gespielt haben dürfte.