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2007

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Anspruch auf Kindergeld auch nach dem Ende der Schulzeit

Aktuelle Information der Familienkasse

In diesen Wochen erreichten viele Jugendliche ihren Schulabschluss und viele Eltern wissen nicht, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht.

Anspruch auf Kindergeld auch nach dem Ende der Schulzeit

Dabei steht die Frage im Raum, ob sich Schulabgänger arbeitslos melden müssen, um weiterhin einen Anspruch auf das Kindergeld zu haben.

Eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit ist nur in Einzelfällen notwendig. Es ist keine Meldung bei einer Agentur erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt.

“Aber auch, wenn sich die Unterbrechung etwas länger gestaltet, zum Beispiel wenn ein Studium im Wintersemester startet, brauchen sich Eltern keine Sorgen zu machen.

Hier genügt oft schon der schriftliche Nachweis an die Familienkasse, also die Bewerbungsschreiben, dass sich der Jugendliche um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht hat”.

“Wer jedoch einen Freiwilligendienst antritt, muss genau auf die gesetzlich vorgegebene Viermonatsfrist achten; dauert es hier länger als vier Monate bis zum Start des jeweiligen Sozialen Dienstes, muss eine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen, damit das Kindergeld weiterhin ausgezahlt werden kann, “.

Zurzeit werden alle kindergeldberechtigten Eltern mit Kindern, die die Schule beenden und älter als 18.Jahre sind, von der Familienkasse angeschrieben.

Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlung zu verhindern, ist es wichtig, eine schriftliche Erklärung über den weiteren geplanten Ausbildungsweg, bei der zuständigen Familienkasse abzugeben.

Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im online-Formulardienst unter[nbsp]http://www.arbeitsagentur.de/…[nbsp]bereit.

Falls die erforderlichen Nachweise – zum Beispiel eine Schulbescheinigung – nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Botschaften zwischen den Zeilen

ARAG Experten zu fehlerhaften Arbeitszeugnissen und wie man dagegen vorgeht

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf ein Leistung und Verhalten abbildendes, wohlwollendes Zeugnis. Doch nicht alles, was sich positiv anhört, ist auch so gemeint. Im Laufe der Zeit hat sich in Personalabteilungen ein komplexes System mit “Geheimcodes” und Verschlüsselungen entwickelt.[nbsp]

Botschaften zwischen den Zeilen

Damit lassen sich selbst schlechte Beurteilungen hinter netten Formulierungen verstecken. Was freundlich klingt, kann also in Wirklichkeit eine ganz andere Bedeutung haben. ARAG Experten dekodieren für Sie die gängigsten Formulierungen der “Geheimsprache” und Verschlüsselungstechniken im Arbeitszeugnis.[nbsp]

Warum Geheimcodes?

Weil eine offen negative Wortwahl oder gar geringschätzige Formulierung verboten ist, kann Kritik nur indirekt angebracht werden – und ist entsprechend schwer zu erkennen. “Geheimcodes” und raffinierte Verschlüsselungstechniken bleiben dem Beurteilten so oft aus Unwissenheit verborgen – und stehen möglicherweise dem Traum-Job oder der gewünschten Karriere im Weg. Nur wer Codes auch als solche erkennt, kann sich dagegen wehren. “Frau Meier war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen”. Das hört sich prima für Sie an? Ein Trugschluss! In Wahrheit legte die besagte Mitarbeiterin in den Augen ihrer Vorgesetzten wenig Kooperationsbereitschaft und viel unangenehmes Verhalten an den Tag. Auch der scheinbar beifällige Wortlaut “Für die Belange der Belegschaft bewies Herr Müller immer Einfühlungsvermögen” hat nicht die Bedeutung, die er vermuten lässt. Denn statt auf Empathie und Sozialkompetenz weist diese Formulierung verdeckt auf einen Schürzenjäger hin: Der ausscheidende Mitarbeiter hat im Kollegenkreis sexuelle Avancen gemacht!

“Geheimcodes” – im Arbeitszeugnis unzulässig[nbsp]

Die Verwendung von “Geheimcodes” im Arbeitszeugnis ist gesetzlich untersagt. Schließlich könnten diese die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz mindern. So heißt es in § 109 Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung): “Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.” Weniger klar als dieses Gesetz ist für den beurteilten Mitarbeiter oftmals, ob sich die Personalabteilung auch daran gehalten hat. Was ein beruhigendes Gefühl gibt: Gegen schlechte Bewertungen per “Geheimcode” lässt sich juristisch vorgehen. Falls nötig, sogar vor dem Arbeitsgericht. Ob Sie noch für das Unternehmen, das Ihr Arbeitszeugnis ausgestellt hat, tätig oder bereits ausgeschieden sind: Auf jeden Fall ist es Ihr gutes Recht, eine Nachbesserung zu fordern.

Achtung “Geheimcodes” im Arbeitszeugnis![nbsp]

ARAG Experten nennen gängige Formulierungen aus Leistungs- und Verhaltensbewertungen und sagen, was diese in Wahrheit bedeuten:

· “Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.”
(= er ist ein Bürokrat, der keine Eigeninitiative zeigt)

· “Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.”
(= er ist ein Mitläufer ohne eigene Meinung)

· “Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.”
(= seine Leistung ist nicht weiter erwähnenswert)

· “Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse.”
(= er hatte keinen Erfolg)

· “Er war immer mit Interesse bei der Sache.”
(= er hat sich bemüht, aber nichts geleistet)

· “Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.”
(= er war unbeliebt)

· “Er war ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter.”
(= er wollte sich einbringen, leistete aber nicht viel)

· “Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.”
(= er trinkt zu viel/hat ein Alkoholproblem)

· “Er war tüchtig und in der Lage, seine Meinung zu vertreten.”
(= er war sehr von sich eingenommen und nicht kritikfähig )

· “Er war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter.”
(= er war ein egozentrischer Nörgler)

· “Ihm wurde die Gelegenheit zu Fortbildungsmaßnahmen geboten.”
(= er hatte keine Interesse daran, sich weiterzubilden)

· “Er hat alle Aufgaben in seinem und im Firmeninteresse gelöst.”
(= er hat Firmeneigentum entwendet)

· “Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma.”
(= er hat sich an Streiks beteiligt)

· “Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen.”
(= er suchte sexuelle Kontakte im Arbeitsumfeld)

· “Für die Belange der Belegschaft bewies er immer umfassendes Einfühlungsvermögen.”
(= er suchte homosexuelle Kontakte im Arbeitsumfeld)

Praxistipp:

Diese versteckten Mitteilungen sind nur die besonders häufig aufgefallenen Aussagen. Es ist jedoch ungewiss, welche im Einzelfall das Gericht als “Geheimcode” untersagen würde. Da ihnen aber bekanntlich “Verstecktes” anhaftet, wird der Arbeitgeber sicher auf Verlangen ein nachgebessertes Zeugnis erstellen.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Ab 1. August gelten neue Mindestsätze beim Unterhalt

Bereits zum 1.1.2015 traten Änderungen bei der Berechnung bei der Zahlung von Unterhalt ein (hallelife berichtete). Zum 01.08.2015 treten nun erneut Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

Ab 1. August gelten neue Mindestsätze beim Unterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E [nbsp]1

[nbsp]

Nettoeinkommen

des Barunterhaltspflichtigen

(Anm. 3, 4)

Altersstufen in Jahren

(§ 1612 a Abs. 1 BGB)

Prozentsatz

Bedarfskontrollbetrag

(Anm. 6)

[nbsp]

[nbsp]

0 – 5

6 – 11

12 – 17

ab 18

[nbsp]

[nbsp]

Alle Beträge in Euro

1

bis 1.500

328

376

440

504

100

880/1080

2

1.501 – 1.900

345

395

462

530

105

1.180

3

1.901 – 2.300

361

414

484

555

110

1.280

4

2.301 – 2.700

378

433

506

580

115

1.380

5

2.701 – 3.100

394

452

528

605

120

1.480

6

3.101 – 3.500

420

482

564

646

128

1.580

7

3.501 – 3.900

447

512

599

686

136

1.680

8

3.901 – 4.300

473

542

634

726

144

1.780

9

4.301 – 4.700

499

572

669

767

152

1.880

10

4.701 – 5.100

525

602

704

807

160

1.980

ab 5.101 nach den Umständen des Falles

[nbsp]

Anmerkungen:

1.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.

Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.

2.

Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe entsprechen dem Mindestbedarf in Euro gemäß § 1612 a BGB. Der Prozentsatz drückt die Steigerung des Richtsatzes der jeweiligen Einkommensgruppe gegenüber dem Mindestbedarf (= 1. Einkommensgruppe) aus. Die durch Multiplikation des gerundeten Mindestbedarfs mit dem Prozentsatz errechneten Beträge sind entsprechend § 1612 a Abs. 2 S. 2 BGB aufgerundet.

3.

Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens – mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich – geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen.

4.

Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen.

5.

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) – gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, – gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 880 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.080 EUR. Hierin sind bis 380 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind. Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.300 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 480 EUR enthalten.

6.

Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.

7.

Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließ- lich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

8.

Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 EUR zu kürzen.

9.

In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.

10.

Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen.(2)

[nbsp]

B. Ehegattenunterhalt

I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB):

1. gegen einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen:

a) wenn der Berechtigte kein Einkommen hat:

3/7 des anrechenbaren Erwerbseinkommens zuzüglich 1/2 der anrechenbaren sonstigen Einkünfte des Pflichtigen, nach oben begrenzt durch den vollen Unterhalt, gemessen an den zu berücksichtigenden ehelichen Verhältnissen;

[nbsp]

b) wenn der Berechtigte ebenfalls Einkommen hat:

3/7 der Differenz zwischen den anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten, insgesamt begrenzt durch den vollen ehelichen Bedarf; für sonstige anrechenbare Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz;

[nbsp]

c) wenn der Berechtigte erwerbstätig ist, obwohl ihn keine Erwerbsobliegenheit trifft: gemäß § 1577 Abs. 2 BGB;

2. gegen einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (z. B. Rentner):

[nbsp]

II. Fortgeltung früheren Rechts:

1. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des nach dem Ehegesetz berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder:

a) §§ 58, 59 EheG: in der Regel wie I,

b) § 60 EheG: in der Regel 1/2 des Unterhalts zu I,

c) § 61 EheG: nach Billigkeit bis zu den Sätzen I

[nbsp]

2. Bei Ehegatten, die vor dem 03.10.1990 in der früheren DDR geschieden worden sind, ist das DDRFGB in Verbindung mit dem Einigungsvertrag zu berücksichtigen (Art. 234 § 5 EGBGB).

III. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten, wenn die ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltspflichten gegenüber Kindern geprägt werden:

Wie zu I bzw. II 1, jedoch wird grundsätzlich der Kindesunterhalt (Zahlbetrag; vgl. Anm. C und Anhang) vorab vom Nettoeinkommen abgezogen.

IV. Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:[nbsp]

unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig

Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.

[nbsp]1.200,-EUR

[nbsp]

V. Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:

1. falls erwerbstätig:

1.080 EUR[nbsp]

2. falls nicht erwerbstätig:[nbsp]

880 EUR

[nbsp]

VI. 1. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des von dem Unterhaltspflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig:

a) gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten

1.200 EUR

b) gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern

1.300 EUR

c) gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen

1.800 EUR

2. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbs- tätig:

a) gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten

960 EUR

b) gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern

1.040 EUR

c) gegenüber Eltern des Unterhaltspflichtigen

1.440 EUR

[nbsp]

(vergl. Anm. D I)

[nbsp]

(1) Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

(2)[nbsp]Das Kindergeld beträgt ab dem 1. Januar 2015 monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 188 EUR, für dritte Kinder 194 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 219 EUR. Nach der gesetzlichen Regelung ist bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 jedoch weiterhin Kindergeld von monatlich 184 EUR für erste und zweite Kinder, 190 EUR für dritte Kinder und 215 EUR für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich.

[nbsp]

Anmerkung zu I-III:

Hinsichtlich berufsbedingter Aufwendungen und berücksichtigungsfähiger Schulden gelten Anmerkungen A. 3 und 4 – auch für den erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten – entsprechend. Diejenigen berufsbedingten Aufwendungen, die sich nicht nach objektiven Merkmalen eindeutig von den privaten Lebenshaltungskosten abgrenzen lassen, sind pauschal im Erwerbstätigenbonus von 1/7 enthalten.

[nbsp]

C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Einsatzbetrag für den Kindesunterhalt entspricht dem Zahlbetrag des Unterhaltspflichtigen. Dies ist der nach Anrechnung des Kindergeldes oder von Einkünften auf den Unterhaltsbedarf verbleibende Restbedarf.

Beispiel: Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (M): 1.350 EUR. Unterhalt für drei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 18 Jahren (K1), 7 Jahren (K2) und 5 Jahren (K3), Schüler, die bei der nicht unterhaltsberechtigten, den Kindern nicht barunterhaltspflichtigen Ehefrau und Mutter (F) leben. F bezieht das Kindergeld.

Notwendiger Eigenbedarf des M: ………………………………………………………………………………………..1.080 EUR

Verteilungsmasse: ……………………………………………………….1.350 EUR – 1.080 EUR = 270 EUR

Summe der Einsatzbeträge der Unterhaltsberechtigten:

320 EUR (504 – 184) (K 1) + 284 EUR (376 – 92) (K 2) + 233 EUR (328 – 95) (K 3) = 837 EUR

Unterhalt:

K 1: ………………………………………………………………………………………………………320 x 270 : 837 = 103,23 EUR

K 2: ………………………………………………………………………………………………………284 x 270 : 837 = 91,61 EUR

K 3. ………………………………………………………………………………………………………233 x 270 : 837 = 75,16 EUR

[nbsp]

D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 1.800 EUR (einschließlich 480 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Halbteilungsgrundsatz), beträgt jedoch mindestens 1.440 EUR (einschließlich 380 EUR Warmmiete).

II. Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB): nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 880 EUR. Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 l, 1603 Abs. 1 BGB): unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 1.200 EUR. Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten

[nbsp]

E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 01.01.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe gesondert zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO). Der Prozentsatz wird auf der Grundlage der zum 01.01.2008 bestehenden Verhältnisse einmalig berechnet und bleibt auch bei späterem Wechsel in eine andere Altersstufe unverändert (BGH Urteil vom 18.04.12 – XII ZR 66/10 – FamRZ 2012, 1048). Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle Euro aufzurunden (§ 1612a Abs. 2 S. 2 BGB). Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf.

[nbsp]

Alle weiteren Berechnungen und Gesetzgebeungen, sowie Fallbeispiele bitte in den anhängenden Dateien nachlesen.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Verkehrsunfälle

Am 27.07.2015 gegen 16.15 Uhr ereignete sich im[nbsp] Bereich Merseburg ein Verkehrsunfall. Eine 31 jährige Opel-Fahrerin befuhr die Naumburger Straße aus Richtung Innenstadt in Richtung Braunsbedra.[nbsp]

Verkehrsunfälle

Am Fußgängerüberweg auf Höhe der ATU-Werkstatt[nbsp] musste sie verkehrsbedingt anhalten. Der nachfolgende 79 jährige Skoda-Fahrer erkannte die Situation zu spät und fuhr auf. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

[nbsp]

Verkehrsunfall

Am 27.07.2015 gegen 16.00 Uhr ereignete sich im[nbsp] Bereich Petersberg ein Verkehrsunfall. Eine 18 jähriger VW-Fahrer befuhr die K 2119 aus Richtung Petersberg in Richtung Wallwitz. Auf Höhe einer Steigung querte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Wild verendete an der Unfallstelle.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Werkleitz Festival 2015

.move ON – new media art from Australia, Canada and Europe
Ausstellung – Performances – Konferenz
9. bis 25. Oktober Halle (Saale)

.move ON präsentiert 16 neue Arbeiten europäischer, australischer und kanadischer Künstler

Vom 9. bis 25. Oktober zeigt die Werkleitz Gesellschaft e.V. bei dem Festival .move ON Medienkunst aus Europa, Kanada und Australien. Im Rahmen des internationalen Stipendiatenprogramms European Media Artists in Residence Exchange (EMARE) haben 16 Künstlerinnen, Künstler und Kollektive neue Projekte realisiert:

Matthew Biederman (US/CA) und Pierce Warnecke (US/DE), Daniel Cockburn (CA), Pedro Ferreira (PT), Anaisa Franco (BR/DE), Verena Friedrich (DE), Matthew Gingold (AU), Korinsky (DE), Lauren Moffatt (AU/DE), Robyn Moody (CA), Cristina Picchi (IT/GB), Gail Priest (AU), Steve Reinke (CA), Mónica Riki? (ES), Soda_Jerk (AU/US), Isabell Spengler (DE), Christoph Wachter [&] Mathias Jud (CH/DE)

Für die Präsentation der Arbeiten öffnet Werkleitz die Räumlichkeiten des historischen Druck- und Verlagshauses am Riebeckplatz in der Hallenser Innenstadt – ein beeindruckendes Zeugnis der ersten Hochzeit der Medienindustrie. Auf fünf Etagen des seit 1992 leerstehenden Gebäudekomplexes werden im Rahmen des Festivals Video- und Klanginstallationen, interaktive Skulpturen, Filme und Lecture Performances zu sehen sein. Diese beschäftigen sich experimentell, anwendungsorientiert und medientheoretisch mit aktuellen und historischen Technologien und deren gesellschaftlicher Relevanz – mit virtueller Realität und Fiktion, mit physiologischer wie medialer Wahrnehmung, mit alternativen Geschichtsschreibungen und Zukunftsszenarien sowie mit den Lebensumständen in einer globalisierten und neoliberalen Welt.

Lauren Moffatterforscht in ihrer interaktiven Videoinstallation The Oculist Reason die Übertragung des physischen Raums in die virtuelle Welt. Mittels Scanning- und Modellingverfahren überführt sie ein vom Verfall bedrohtes Deckengemälde aus den 1980er-Jahren in eine experimentelle 360°- Umgebung und sorgt damit sowohl für dessen Konservierung als auch dessen Nacherlebbarkeit. Die auf dem Gemälde dargestellten Szenen von Protestaktionen gegen die neoliberale Wirtschaftspolitik der Thatcher-Regierung verknüpft sie in einem Video mit Dokumenten zu Ereignissen und Personen, die mit dem Arbeitskampf dieser Ära verbunden sind. Die spanische Künstlerin Mónica Riki? präsentiert mit Buildacode ein experimentelles Tool zur Klangprogrammierung. Schaumstoffwürfel übernehmen hier die Funktionen von Synthesizern und Sequenzern und eröffnen einen spielerischen Zugang zu der sonst oft abstrakten Welt der digitalen Komposition.

Das Berliner Künstlerkollektiv Korinskybeschäftigt sich in seiner raumgreifenden Installation RL___0 mit den physikalischen Eigenheiten von Klang. Ausgehend von dem Umstand, dass Klänge mit zunehmender Entfernung von ihrer Quelle zwar immer leiser werden, aber nie ganz verschwinden, spekulieren die Künstler in ihrer Arbeit darüber, wie die Vergangenheit des Universums klingen könnte. Gail Priestsetzt sich in ihrer Installation Sounding the Future hingegen mit den möglichen Klang- und Hörwelten der Zukunft auseinander und erkundet beispielsweise die Optionen einer Sinneserweiterung durch Cochlea-Implantate.

Pedro Ferreiraverarbeitet in Fragments #5 die auf Zelluloid gespeicherten Erlebnisse von Privatpersonen. Er bearbeitet auf dem Flohmarkt gefundene Amateurfilme – bemalt, zerkratzt oder zersetzt diese mit Chemikalien und bringt so die Brüchigkeit und Fluidität von Erinnerungen zum Vorschein. Isabell Spenglerbeleuchtet in ihrer Videoarbeit Two Days at the Falls die Varianz von Wirklichkeit, indem sie ihr medial geprägtes Bild der Niagarafälle der von ihr vor Ort erlebten Szenerie gegenüberstellt.

Zum Festivalauftakt von .move ON findet eine dreitägige internationale Konferenz zur Gegenwart und Zukunft der audiovisuellen Medien statt, die u.a. neue interaktive, partizipative und medienübergreifende Formate in Film, TV und Kunst verhandelt. Sie startet am 9. Oktober im Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA), Riebeckplatz 9, in unmittelbarer Nachbarschaft des Festivalzentrums.

Zur Eröffnung und an den Festivalwochenenden lädt .move ON außerdem zu einem vielgestaltigen Programm mit Künstlerperformances, Konzerten, DJ Sets und Führungen durch die Ausstellung ein.

.move ON ist u.a. durch das Kulturprogramm 2013 der Europäischen Kommission, die Mitteldeutsche
Medienförderung, das Land Sachsen-Anhalt, das Kultusministerium LSA, die Staatskanzlei LSA, die
Stadt Halle (Saale), und das Goethe-Institut gefördert.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Das „Taxi Teheran“ hält auch im Lux.Kino

Komödie mit viel Herz und Dramaturgie im Kino

[nbsp]

Das „Taxi Teheran“ hält auch im Lux.Kino

Der letzte Film dieser Kinowoche ist ein ArtHouse-Streifen, nachdem wir diese Filmgruppierung in letzter Zeit ein wenig außen vor gelassen haben. „Taxi Teheran“ ist zudem einzigartig in seiner Umsetzung. Sehen könnt Ihr „Taxi Teheran“ im Lux.Kino, was neben der Aufmerksamkeit die dem Film bereits bei der Berlinale zu Teil wurde, Grund genug für uns war, diesen ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen und euch vorzustellen.

Zum Inhalt:

Man nehme ein Taxi in Teheran, setze an das Steuer den iranischen Regisseur und Filmemacher Jafar Panahi und dann überlässt man so gut wie alles dem Zufall. Zahlreiche Passanten steigen im Taxi ein und aus und erzählen von euphorischen Gedanken, lassen sich über dem kriminellen und diktatorischen Staat aus, Geschichten von Armut oder schlicht und ergreifend geht es um das Drehen von Filmen.[nbsp]

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Die inhaltliche Zusammenfassung war nicht ohne Grund sehr kurz gehalten. Die Handlung ist schlicht und ergreifend nicht sonderlich umfangreich. Jafar Panahi lässt den Protagonisten freie Hand und versucht die dadurch einstehenden Geschichten und Äußerungen einfach sprudeln ohne sie einzuengen oder diese in eine bestimmte Richtung zu drängen. Dabei sind nur die wenigsten Dialoge geplant und nur wenige Protagonisten in das Projekt eingeweiht. Wenn man dies bedenkt ist es unglaublich welche klare Message dieser Film nach außen strahlt. Dies ist nun bereits der dritte Film den Panahi unter Berufsverbot dreht (aufgrund von früheren Produktionen wurde Ihm dieses von der iranischen Regierung auferlegt). Da können wir nicht nur Respekt zollen das er überhaupt noch Filme macht, sondern vor allem das sich diese auch noch nach all den Jahren und einem Gefängnisaufenthalt immer noch kritisch mit dem iranischen Regime auseinandersetzt. Nach dieser Taxifahrt wird man sicher wieder ein wenig differenzierter über die Gesellschaft nachdenken.[nbsp]

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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28. July Ao. 1555

Ertzbischoff Sigismundi Privilegium Wolff Holtzwirthen ertheilet, eine Apothecke anzurichten.

[nbsp]

Vor 1493 hat in Halle keine einzige Apotheke existiert. Medikamente wurden von Barbieren, die gleichzeitig als Ärzte fungierten, ausgegeben oder von Krämern verkauft.

28. July Ao. 1555

Im Jahre 1493 aber war Herr Simon Puster in die Stadt gekommen und hat seine Dienste als Apotheker angeboten.
Der Rat der Stadt hat daraufhin mit Erzbischof Ernst verhandelt und die Erlaubnis erwirkt, eine Apotheke in Halle einrichten zu dürfen.
Der Stadtrat gestattete Herrn Puster, eine Apotheke zu führen, verlieh ihm das Bürgerrecht zu Halle und befreite ihn von allen Abgaben im Zusammenhang mit seinem Apothekengeschäft. Für andere Vermögenswerte musste er weiter seine Steuern zahlen.

Diese erste Apotheke war die Ratsapotheke, die bis 1535 die einzige hallische Apotheke blieb. Die Ratsapotheke hat bis etwa 1665 bestanden, ist dann aber geschlossen worden.

Im Jahre 1535 erteilte Kardinal Albrecht seinem Leibarzt Dr. Johann Nicolaus von Wyhe das Privileg, eine neue Apotheke einzurichten und verfügte gleichzeitig, dass zu Halle auf ewige Zeiten nicht mehr als zwei Apotheken existieren sollen. Die Apotheke von Dr. Wyhe wurde “Zum blauen Hirsch” genannt und ist noch heute als Marktapotheke auf dem Marktplatz vorhanden.

So ist das manchmal mit den “ewigen Zeiten”: sie sind allzu schnell vorüber.

Der Apotheker Wolff Holtzwirth kehrte im Jahre 1554 von seinen Studien aus Italien zurück und ehelichte die Tochter Katharina des namhaften Rechtsgelehrten und erzbischöflichen Kanzlers Dr. Melchior Kling. Mit dem Wunsch, eine eigene Apotheke zu eröffnen und seinem Beruf nachgehen zu können, trat der 32-jährige an seinen Schwiegervater heran und bat um Fürsprache bei Erzbischof Sigismund, weil seinen Wünschen ja noch immer das Privileg Kardinal Albrechts im Wege stand.

Dr. Melchior Kling trug dem Erzbischof das Anliegen vor und beschrieb die alte Ratsapotheke im Besitz des Apothekers Wolff Ludewiger als verfallen und unnütz. Außerdem gab er an, dass Wolff Ludewiger ihm das Vorkaufsrecht an seiner Apotheke eingeräumt hätte.

So erwirkte er, dass seinem Schwiegersohn Wolff Holtzwirth am 28. Juli Ao. 1555 das Privileg zur Eröffnung einer Apotheke erteilt wurde.

Erzbischof Sigismund erwähnt in der Urkunde die Verfügung seines Vorgängers, nur zwei Apotheken in Halle zuzulassen, verweist aber gleichzeitig auf die “unfleißige Haltung” der Ratsapotheke. Somit sei die Existenz der Ratsapotheke zu vernachlässigen und Wolff Holtzwirth wird ermächtigt, eine neue Apotheke aufzurichten. Fürderhin sollen keine anderen als die Apotheke des Dr. Wyhe und die des Wolff Holtzwirth in Halle existieren. Das Privileg erstrecke sich auch auf deren Erben.

Trotz des Vorwurfs gegen den Besitzer der Ratsapotheke wird diesem gnädig zugestanden, seine Apotheke bis zu seinem Ableben bewirtschaften zu dürfen.

Sollte Wolff Ludewiger seine Apotheke zu Lebzeiten veräußern wollen, nimmt der Erzbischof für sich das Vorkaufsrecht in Anspruch. Nach dem Tode des Apothekers gehe die Ratsapotheke auch ohne vorherigen Verkauf in erzbischöflichen Besitz über.

Erzbischof Sigismund kündigt in dem Dokument gleich an, die Apotheke in jedem Falle dem Wolff Holtzwirth und dessen Erben übereignen zu wollen. Wolff Holtzwirth wird dann dem Erzbischof den Kaufpreis der Ratsapotheke erstatten. Dr. Johann Nicolaus von Wyhe habe zugesagt, sich am Erwerb der Ratsapotheke für Wolff Holtzwirth mit 100 Talern beteiligen zu wollen.

Beide Apotheker versichern, einander zu ehren und zu unterstützen.

Gleichzeitig verbietet Erzbischof Sigismund mit diesem Dokument allen anderen Krämern, Badern, Barbieren und sonstigen Händlern den öffentlichen oder heimlichen Verkauf von Zubereitungen, die allein den Apotheken vorbehalten bleiben sollen. Einzig schlichte einheimische Feldkräuter dürfen noch außerhalb der Apotheken gehandelt werden.

Das Magdeburger Domkapitel gibt zu den vorgenannten Artikeln und Klauseln seine Zustimmung.

Mit solchem weitreichenden und wohlwollenden Privileg ausgestattet, richtete sich Wolff Holtzwirth am Marktplatz, genauer in der Brüderstraße, seine Apotheke ein. Als Zeichen führte sie das biblische Symbol des Königs Salomo auf seinem Thron sitzend zwischen zwei Löwen. Diese Löwen gaben der Apotheke ihren Namen, Löwen-Apotheke, unter dem sie bis heute bekannt ist.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Bahnhofsgeschäfte während Umbauphase weiterhin geöffnet

Während der Vollsperrung für den Zugverkehr am Hauptbahnhof Halle vom 31. Juli bis 4. August bleiben die Geschäfte im Einkaufsbahnhof geöffnet. „Pendler, Reisende und Hallenser können ihren täglichen Einkauf wie gewohnt ohne große Einschränkungen erledigen“, sagt Axel Prescher, Centermanager des Hauptbahnhofs.

Bahnhofsgeschäfte während Umbauphase weiterhin geöffnet

Von Blumen-Hanisch bis hin zur dm Drogerie oder Nanu-Nana: Im Einkaufsbahnhof gibt es nicht nur Mitbringsel für die Liebsten, sondern auch alles Wichtige für den eigenen Haushalt. Wenn der kleine Hunger kommt, lohnt sich ein Besuch in den verschiedenen Gastronomiebetrieben. Für alle Eiligen gibt es beispielsweise die schnellste Currywurst der Stadt am Curry Point, und auch Naschkatzen können sich die Warteminuten in der Halloren Schokoladenwelt oder der Bären Company vertreiben. Die Bahnhofslounge Bastian steht den Gästen des Hauptbahnhofs sogar 24 Stunden mit Getränken und Snacks offen.

Wegen der Bauarbeiten im Ostflügel werden lediglich einige Geschäfte ihren Standort ändern: So ist die Crobag-Bäckerei für die nächsten Monate direkt in einem Kiosk in der Kuppelhalle des Hallenser Hauptbahnhofs zu finden. Die Vodafone-Filiale und das Tabakwarengeschäft beziehen ab Mitte August eine neue Interims-Residenz in der Nähe der Ludwig-Buchhandlung.

Übrigens: Im Oktober (08.-11.10.) feiert der Hauptbahnhof Halle, der im Jahr 1890 eröffnet wurde, sein 125-jähriges Jubiläum im großen Stil. Er hat sich in den letzten Jahren nicht nur zu einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkt in Sachsen-Anhalt entwickelt, sondern ist dank der 34 Geschäfte im Einkaufsbahnhof auch eine attraktive Shopping-Station – und das an 365 Tagen im Jahr.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Das Sommer-Urlaubsfoto 2015 gesucht!

Es ist wieder soweit, die Urlaubs- und Feriensaison ist eingeläutet und viele unserer Leser haben eine Reise geplant. In der kommenden Woche werden viele die Koffer packen und ihren Urlaub im In- und Ausland verbringen oder einen „Urlaub daheim“ machen.

Das Sommer-Urlaubsfoto 2015 gesucht!

Wir rufen, gemeinsam mit dem[nbsp]Motivportal[nbsp]alle Leser von hallelife.de auf, bei der großen Urlaubsbilder-Aktion mitzumachen.

Berge, Sonnenuntergänge, Meer, ungewöhnliche Transportmittel, irritierende Hinweisschilder, witzige Strandszenen, fragwürdige Spezialitäten, lustige Begegnungen, kuriose Straßen- und Marktszenen, Urlaubsspaß, Party…. haltet den Urlaub im Bild fest.

Die Aktion startet am 24.07.2014 00: 01 Uhr und endet am 31.08.2014 23:59 Uhr

Die Gewinne

1. Platz

Der Gewinner kann sich im[nbsp]Shop, einen Artikel (Motiv) nach seiner Wahl aussuchen.

2. Platz

Ein Artikel / Motiv mit freier Wahl im[nbsp]Shop, in der Größe 1,75m x 0,67m

3.Platz

Ein Artikel / Motiv mit freier Wahl im[nbsp]Shop, in der Größe 1,50m x 0,57m

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Wer die Verlosung nicht abwarten möchte und sich den Traum der[nbsp]Skyline von Halle[nbsp]endlich erfüllen will, der bekommt in dieser Zeit von uns einen Rabatt.

5,- Euro Rabatt auf die Bestellung einer[nbsp]Skyline von Halle[nbsp]im[nbsp]Motivportal

– Gutschein-Code: HALLE2015

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Teilnahmebedingungen

WICHTIG bitte beachten!!

1. Die Bilder müssen uns eingesendet werden, per Mail oder als PN auf Facebook!

Mail:[nbsp]hallelife@me.com

Facebook : Mein Halle (Saale) als PN.

Bitte nicht als Kommentar einfügen!

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2. Die Kontaktdaten nicht vergessen!!

Name, Anschrift, ggf Tel

WO[nbsp]das Foto aufgenommen ist und[nbsp]WAS[nbsp]zu sehen ist.

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Alle Fotos werden dann in einem separaten Bereich veröffentlicht und die Leser entscheiden letztlich, welches das Urlausfoto des Jahres 2015 wird.

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Beispiele aus dem Motivportal in der Galerie

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Alkoholisierter Schwarzfahrer beleidigt und bedroht Reisende und Mitarbeiter der Deutschen Bahn

Halle (ots) – Am Montag, den 27. Juli 2015, gegen 22.30 Uhr wurde die Bundespolizei in Halle über die kostenneutrale Hotline der Bundespolizei (0800 / 6 888 000) über einen renitenten Mann in einem Intercity informiert. Der Intercity 2255, welcher aus Frankfurt / Main kam, erreichte kurz darauf den Hauptbahnhof Halle. Eine Streife der Bundespolizei nahm den Beschuldigten am Bahnsteig 5 in Empfang.[nbsp]

Alkoholisierter Schwarzfahrer beleidigt und bedroht Reisende und Mitarbeiter der Deutschen Bahn

Was war passiert? Der 56-Jährige stieg in Weißenfels in den Zug und sollte kurz darauf gegenüber der Kundenbetreuerin seinen Fahrausweis vorzeigen. Jedoch hatte er keinen Fahrschein dabei. Nach dieser Feststellung kam ein weiterer Kundenbetreuer hinzu, worauf der Mann ausrastete. Er beleidigte beide Mitarbeiter der Deutschen Bahn und weitere Reisende mit ehrverletzenden Worten. Außerdem bedrohte er den Kundenbetreuer unter anderem mit den Aussagen “ich mach dich platt”, “wir sehen uns zweimal” und “ich niete dich um”. Seine Drohungen gegenüber dem Kundenbetreuer wiederholte er auch im Beisein der Bundespolizei. Diese nahm den Mann zur weiteren Sachbearbeitung mit zur Dienststelle. Eine anschließend durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,15 Promille. Den Beschuldigten erwarten nun Strafanzeigen wegen der Schwarzfahrt, mehrfacher Beleidigung sowie Bedrohung.

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28.07.2015
hallelife.de - Redaktion