Schauspieler profitieren nun auch von der Überbrückungshilfe III
Mittels eines zusätzlichen Moduls im Rahmen der Überbrückungshilfe III vereinbarte die Bundesregierung, kurz befristet Beschäftige in den Darstellenden Künsten im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 Zugang zu Hilfen in Höhe von bis zu 7.500 Euro zu ermöglichen. Damit profitieren beispielsweise Schauspieler von dieser neuen Regelung. Die Filmbranche ist durch die Pandemie in eine besonders prekäre Lage gekommen, weil fast keine Filmproduktionen mehr stattfinden.