Hauptverfahren gegen OB Dr. Bernd Wiegand wegen uneidlicher Falschaussage

Hauptverfahren gegen OB Dr. Bernd Wiegand wegen uneidlicher Falschaussage
von 28. Februar 2024 0 Kommentare

Dem Angeklagten, der beurlaubte und vorläufig des Dienstes enthobene Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. Wiegand, wird eine uneidliche Falschaussage zur Last gelegt. Soweit die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten und seiner damaligen Büroleiterin darüber hinaus ein gemeinschaftliches Vorbereiten des Ausspähens von Daten zur Last gelegt hatte, hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts Halle mit Beschluss vom 29.01.2024 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

 

Gegenstand des nunmehr noch zu verhandelnden Tatvorwurfs ist eine Zeugenaussage des Angeklagten in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Halle, in dem der damalige Geschäftsführer der EVG mbH gegen seine Abberufung als Geschäftsführer vorging. Die EVG mbH ist eine Entwicklungs-​ und Verwaltungsgesellschaft, bei der die Stadt Halle Alleingesellschafterin und der Angeklagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats war. In dem Zivilprozess wurde der Angeklagte im Oktober 2020 als Zeuge vernommen. Dabei soll er unter anderem wahrheitswidrig ausgesagt haben, er habe im April 2019 mit dem Geschäftsführer der EVG mbH vereinbart, dass eine durch den Geschäftsführer beurlaubte Angestellte der EVG mbH weiter beschäftigt werde und mit der Bürotechnik der EVG mbH in ein städtisches Büro umziehe.

Der Angeklagte hat eine falsche uneidliche Aussage in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

         

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