Ukrainische Flagge an Dienstgebäuden in Sachsen-Anhalt

Ukrainische Flagge an Dienstgebäuden in Sachsen-Anhalt
von 20. Februar 2024 0 Kommentare

Zeichen der Solidarität

Anlässlich des zweiten Jahrestages des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine kann an den Dienstgebäuden des Landes am Samstag, den 24. Februar 2024, die Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine (Vollmast) erfolgen.

Die Flaggen sind von links nach rechts in folgender Reihenfolge – sofern die baulichen Anlagen vorhanden sind – zu setzen: Nationalflagge der Ukraine – Bundesflagge – Landesflagge.

 

         

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