Erster Streik im Einzelhandel beim Kaufland in Gera

von 3. Juni 2021

Zum ersten Streik wurden die Kauflandbeschäftigten in Gera Bieblach-Ost aufgerufen. Seit 5:30 Uhr stehen die Streikenden vor dem Personaleingang. „Mit dieser spontanen Streikaktion wollen die Beschäftigten einen Unmut über den Verhandlungsverlauf ausdrücken“, erklärt ver.di-Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago. „Die Beschäftigten sind wütend über die fehlende Anerkennung ihrer Leistung während der Corona-Pandemie.“

„Wir haben in den letzten Monaten trotz aller Schwierigkeiten und Ängste die Versorgung sichergestellt, gerade im Lebensmitteleinzelhandel wurden gigantische Umsätze realisiert und jetzt sollen wir mit Almosen abgespeist werden“, so Jana Domke, Kauflandbeschäftigte und Mitglied in der ver.di-Verhandlungskommission.

„Morgen werden die Streiks auf weitere Betriebe in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgedehnt. Wir wollen zeigen, dass Klatschen allein nicht genügt. Die Beschäftigten brauchen deutliche dauerhafte Gehaltssteigerungen“, sagt Lauenroth-Mago.

Die Arbeitgeber fordern einen Dreijahresabschluss. Für das erste Jahr wurden nach zwei Nullmonaten 1 Prozent, für das zweite Jahr 1,4 Prozent und für das dritte Jahr 2 Prozent angeboten. Für Unternehmen, „die von den Pandemieauswirkungen betroffen waren“ sollen die Erhöhungen jeweils zehn Monate bzw. sechs Monate später gezahlt werden. Zusätzlich wird in Unternehmen, „die gut durch die Pandemie gekommen sind“, eine einmalige Corona-Prämie für zehn Monate von 37,32 Euro (Vollzeit) gezahlt werden.

„Eine Zweilassengesellschaft wird es mit uns nicht geben. Angebote deutlich unter der Inflationsrate sind eine Unverschämtheit“, so Lauenroth-Mago abschließend.

Die Arbeitgeber lehnen die Verhandlung über die Angleichung der Laufzeiten, die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit und die Einführung eines tariflichen Mindestlohns von 12,50 Euro ab.

Die ver.di-Tarifkommission fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,5 Prozent plus 45 Euro monatlich. Darüber hinaus fordert ver.di ein rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde.

Der neue Tarifvertrag soll eine verkürzte Laufzeit von zehn Monaten haben, um eine Angleichung an die anderen Bundesländer zu vollziehen. Für Gewerkschaftsmitglieder werden zusätzliche drei freie Tage als „Gesundheitstage“ gefordert.