Mehr Schutz für Arbeitnehmer

von 29. Juli 2020

Geordnete und sichereArbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind das Ziel – das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll zudem die Leistungsfähigeit der staatlichen Aufsicht stärken. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen. Er sieht unter anderembundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten vor, auch in anderen Branchen.

Wirksame Kontrolle für anständige Arbeitsbedingungen

Gerade in der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie ist die Bedeutung einer starken Arbeitsschutzaufsicht sichtbar geworden. “Dass die Arbeitsbedingungen und die Unterkünfte der Arbeiter in der Fleischindustrie oft unterirdisch sind, war in den letzten Wochen unübersehbar – und nicht länger hinnehmbar”, sagteBundesarbeitsminister Hubertus Heil.

16-Stunden-Tage und beengtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften würden nicht länger akzeptiert, gezielte Kontrolle und klare Verhältnisse seien das Gebot der Stunde. “Deshalb werden wir den Missbrauch von Werkverträgen beenden, mehr Kontrollen und höhere Bußgelder einführen”, so Heil.

Arbeitnehmerrechte sichern, Kontrolle stärken

Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem folgende Regelungen:

  • In der Fleischindustrie sollen ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge und ab dem 1. April 2021 auch Zeitarbeit verboten werden:Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung dürfen in Zukunft nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Für das Fleischerhandwerk soll diese Regelung nicht gelten.

  • In der Arbeitsstättenverordnung wird künftig bestimmt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen,auch abseits des Betriebsgeländes.

  • Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.

  • Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft elektronisch aufzeichnen. Die Geldbußen sollen bei Verstößenauf 30.000 Euro erhöht werden.