Regelbedarfsanpassung 2024

Regelbedarfsanpassung 2024
von 25. Oktober 2023 0 Kommentare

Der Bundesrat hat am 20.Oktober 2023, der vom Bundeskabinett vorgeschlagenen Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024, zugestimmt.

 

Folgende Regelsätze wurden bestätigt:

Empfänger Bürgergeldhöhe pro Monat Erhöhung
Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro +61 Euro
Partner, wenn beide volljährig sind 506 Euro +55 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre 471 Euro +51 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre 390 Euro +42 Euro
Kinder von 0-5 Jahre 357 Euro +39 Euro

 

„Die Anpassung ab Januar 2024 wird zunächst ohne Bescheid vorgenommen, so wie in den
vorangegangenen Jahren. Den entsprechenden Änderungsbescheid erhält der Leistungs­-
berechtigte mit dem nächsten Bewilligungsbescheid“, informiert die Fachabteilungsleiterin

Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit, Anja Vögele.

 

Weitere Informationen zum Bürgergeld sind zu finden unter: BMAS – Bürgergeld

         

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