Der Bundesrat hat am 20.Oktober 2023, der vom Bundeskabinett vorgeschlagenen Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024, zugestimmt.
Folgende Regelsätze wurden bestätigt:
Empfänger | Bürgergeldhöhe pro Monat | Erhöhung |
Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro | +61 Euro |
Partner, wenn beide volljährig sind | 506 Euro | +55 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre | 471 Euro | +51 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 390 Euro | +42 Euro |
Kinder von 0-5 Jahre | 357 Euro | +39 Euro |
„Die Anpassung ab Januar 2024 wird zunächst ohne Bescheid vorgenommen, so wie in den
vorangegangenen Jahren. Den entsprechenden Änderungsbescheid erhält der Leistungs-
berechtigte mit dem nächsten Bewilligungsbescheid“, informiert die Fachabteilungsleiterin
Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit, Anja Vögele.
Weitere Informationen zum Bürgergeld sind zu finden unter: BMAS – Bürgergeld
Noch keine Kommentare
Beginne eine UnterhaltungNoch keine Kommentare
Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.Only registered users can comment.