Beim Arzt unnötig zur Kasse gebeten?

Beim Arzt unnötig zur Kasse gebeten?
von 7. März 2024 0 Kommentare

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fragt Betroffene

 

Mit der bundesweiten Erfassung von Verbraucherbeschwerden aus ihren eigenen Beratungen nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe, um so frühzeitig strukturelle Probleme oder vorhandene Missstände im Verbraucheralltag zu erkennen und in der Folge die Verbraucherrechte zu stärken. Aktuell erreichen die Verbraucherzentralen Berichte, dass Arztpraxen für diagnostische Maßnahmen und Standardbehandlungen, die üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, eine private Bezahlung von den Patienten verlangen. In ihrer Marktbeobachtung wollen die Verbraucherzentralen deshalb prüfen, ob hier Kassenleistungen ohne Rechtsgrundlage zu Selbstzahlerleistungen gemacht werden.

Das als Verbraucher und Patient sachgerecht zu beurteilen, ist jedoch schwierig. Wurden Verbraucher beim Arzt bereits einmal unnötig zur Kasse gebeten und haben solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht, dann sollten sie sich an der Umfrage beteiligen und ihre Erfahrungen schildern: https://www.verbraucherzentrale.de/marktbeobachtung/beim-arztbesuch-unnoetig-zur-kasse-gebeten-92729

 

Hintergrund:

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, was wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend ist. Das Leistungsangebot ist weitgehend bei allen Kassen identisch. Insoweit kann jeder Verbraucher, der eine Arztpraxis aufsucht, davon ausgehen, dass seine gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt.
Sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL– Angebote genannt, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen – gehören dagegen nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der größte Teil der heutzutage in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen sogar in bestimmten Risikofällen bei familiärer Vorbelastung oder bei begründetem Krankheitsverdacht. In allen anderen Fällen, in denen die zusätzlichen Untersuchungen auf eigenen Wunsch der Patienten ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen, müssen die Kosten selbst bezahlt werden.

Da die gesetzlichen Kassen untereinander im Wettbewerb um ihre Versicherten stehen, weiten sie ihr Leistungsangebot über eigenen Satzungsleistungen für ihre Mitglieder aus. Insbesondere individuelle Angebote zur Gesundheitsprophylaxe oder zu medizinischen Therapien werden teilweise oder sogar komplett übernommen. Das Spektrum reicht von professioneller Zahnreinigung, Toxoplasmose Test für Schwangere, zusätzlichen Impfungen über Krebsvorsoge-Angebote bis hin zu alternativen Behandlungsformen. Vor Inanspruchnahme der gewünschten Leistung lohnt es sich, bei der eigenen Krankenkasse zur anteiligen oder vollen Kostenübernahme anzufragen. Eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungshilfe für oder gegen die Inanspruchnahme bietet das Internetportal www.igel-monitor.de ,das vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes betrieben wird.

         

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