Neue Verfahren – Einstufung in Pflegegrade ohne Hausbesuch

von 3. April 2020

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesem Thema beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Aktuelle Informationen zum neuen Begutachtungsverfahren sind auch im Internet unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/gesundheitpflege/pflegeantrag-und-leistungen/einstufung-in-pflegegrade-wiefunktioniert-das-in-der-coronakrise-46090 zu finden.

Die kostenfreie Hotline ist unter der 0800 100 37 11 am Montag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie Dienstag von 14 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Anfragen können auch per Mail unter pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle gesendet werden.

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.