Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesem Thema beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Aktuelle Informationen zum neuen Begutachtungsverfahren sind auch im Internet unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/gesundheitpflege/pflegeantrag-und-leistungen/einstufung-in-pflegegrade-wiefunktioniert-das-in-der-coronakrise-46090 zu finden.
Die kostenfreie Hotline ist unter der 0800 100 37 11 am Montag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie Dienstag von 14 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Anfragen können auch per Mail unter pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle gesendet werden.
Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.