Frauen entgehen dem Gefängnis

Frauen entgehen dem Gefängnis
von 13. März 2019

Im Februar 2018 erging für die 24-Jährige der Strafbefehl wegen Erschleichen von Leistungen durch das Amtsgericht Essen. Die Frau wurde zu einer Strafe von 250 Euro oder 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sie sich weder der Haftstrafe stellte, noch die Geldstrafe bezahlte, erging im Juli vergangenen Jahres der Haftbefehl. Die Geldstrafe konnten Familienangehörige am gestrigen Tag aufbringen. So entging sie dem Gefängnis. Die 27-Jährige wurde durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Haftbefehl gesucht. Bereits im November 2016 erging der Strafbefehl des Amtsgerichts Köthen wegen Steuerhinterziehung. So wurde die Frau zu 450 Euro Geldstrafe oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bis zum gestrigen Tag stellte sie sich weder dem Strafantritt, noch zahlte sie die Geldstrafe, demnach erging der Haftbefehl. Gestern beglich sie die Geldstrafe und konnte anschließend die Wache der Bundespolizei wieder verlassen.