Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und Probebetrieb von Body-Cams beschlossen

von 21. September 2016

Die Änderung umfasst zwei Punkte, die als innenpolitische Vorhaben der Landesregierung im Koalitionsvertrag verankert sind. Zum einen soll die bisher in Verwaltungsvorschriften geregelte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte nunmehr als gesetzliche Vorschrift gelten. Zum anderen soll die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Modellversuchs für den Einsatz von sogenannten Körperkameras – kurz Body-Cams -geschaffen werden.

Mit dem Tragen von Namensschildern an Polizeiuniformen wurde bereits im Jahr 2009 begonnen, seinerzeit noch auf freiwilliger Basis. Im Jahr 2012 wurde das Tragen eines Namenschildes bzw. die taktische Kennzeichnung der Einsatzeinheiten durch Erlass des Innenministeriums verpflichtend. Mit der vorgesehenen gesetzlichen Regelung soll der besondere Wille der Koalitionspartner, das Handeln der Polizei weiterhin offen und transparent zu gestalten, dokumentiert und fundamentiert werden.

Der zweite Punkt der Gesetzesänderung sieht die Schaffung einer rechtlichen Grundlage im SOG LSA für den Probebetrieb von Body-Cams durch die Polizei vor. Der Einsatz dieser Kameras soll zum einen auf die Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Halle (Saale) und der Stadt Dessau-Roßlau begrenzt und zum anderen auf zwei Jahre befristet sein. Sofern die Änderungen des SOG LSA durch den Landtag beschlossen werden, sollen in der Erprobungsphase etwa 50 Body-Cams eingesetzt werden. Die Investitionssumme für die Beschaffung der Technik liegt bei rund 40.000 Euro