Wolfsähnliche Hunde im Harz

Wolfsähnliche Hunde im Harz
von 22. Dezember 2017

Hier handelte es sich nach Einschätzung der Expertinnen und Experten des WZI um Tschechoslowakische Wolfshunde oder Mischlinge wolfsähnlicher Rassen. Diese Tiere haben ein wolfsähnliches Erscheinungsbild, weisen jedoch deutliche morphologische Unterschiede zum Wolf auf. Die Form von Kopf und Ohren, die Länge der Beine, auch der Gesamteindruck aus Körperproportionen (Körperlänge zu Körperhöhe) und die Fellfärbung sind wichtige Merkmale mithilfe derer Hunde von Wölfen unterschieden werden.

Das WZI weist darauf hin, dass entlaufene Hunde (insbesondere der größeren Rassen) grundsätzlich ein Gefahrenpotenzial für Menschen und Nutztiere darstellen. Deshalb haben Züchter, Besitzer und Halter solcher Hunde eine besonders hohe Verantwortung im Umgang mit ihren Tieren. Im Landeswaldgesetz ist festgelegt dass es verboten ist, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Darüber hinaus gilt für das Gebiet des Nationalparks Harz eine ganzjährige Leinenpflicht.

Bei Begegnung mit freilaufenden wolfsähnlichen Hunden ist die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren

Hintergrund

Paragraf 28, Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt
(2) Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Gemeinden und Verbandsgemeinden können durch Gefahrenabwehrverordnung für Teile ihres Bezirks Ausnahmen von Satz 2 zulassen; die Regelungen des Achten Teils des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden entsprechend Anwendung.