„Bundesnotbremse“ fällt im Burgenlandkreis ab Pfingstmontag weg

„Bundesnotbremse“ fällt im Burgenlandkreis ab  Pfingstmontag weg
von 21. Mai 2021

Er liegt bei dann bei 73,3 und damit bereits fünf Tage hintereinander unter dem Schwellenwert. Dies bedeutet unter anderem ab Pfingstmontag:

  • Eine Öffnung der Außengastronomie (mit Testpflicht oder Nachweis für Genesene/Geimpfte) ist möglich. Der Burgenlandkreis öffnet daher seine vier Testzentren am Pfingstmontag von 9 bis 15 Uhr.

  • Die nächtlichen Ausgangssperren (22 Uhr bis 5 Uhr) fallen weg.

  • Private Zusammenkünfte sind mit bis zu fünf Personen außerhalb des eigenen Haushaltes möglich. ? Museen können mit Terminanmeldung am Pfingstmontag öffnen.

  • An den Grund- und Förderschulen wird Präsenzunterricht unter Befreiung der Präsenzpflicht erteilt. Für die übrigen Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen sowie der Schulen für Gesundheitsberufe und Pflegeschulen wird der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Wechselmodell) unter Befreiung von der Präsenzpflicht erteilt. Für die Abschlussklassen wird der Unterricht im Präsenzbetrieb fortgeführt.

Ab Dienstag, den 25. Mai 2021, gilt dann eine neue 13. Eindämmungsverordnung des Landes. Sie bringt weitere Öffnungsschritte mit sich. Dazu gehören z. B.:

? Einzelhandel und Museen können ohne Terminvoranmeldung öffnen.

? Die Innengastronomie kann öffnen

Ob und welche Testpflichten hier ab Dienstag gelten, wird durch die 13. Eindämmungsverordnung des Landes geregelt, die noch nicht vorliegt.

Landrat Götz Ulrich: „Am Pfingstmontag beginnt bei uns im Burgenlandkreis endlich eine bessere Zeit. Die Erleichterungen werden wir alle spüren und genießen. Ich bitte dennoch darum, dass wir vorsichtig und achtsam damit umgehen.“

Der Burgenlandkreis wird seine neue Corona-Schutz-Verordnung ab Dienstag in Kraft setzen und dort ebenfalls fast alle zusätzlichen Erschwernisse fallen lassen.

Die landesrechtlichen Bestimmungen sowie die Regelungen des Burgenlandkreises können auf der Homepage des Burgenlandkreises unter https://corona.burgenlandkreis.de/de/veroeffentlichungen-corona.html eingesehen werden.