Kein NPD-Bundesparteitag in Dessau-Roßlau

von 10. Oktober 2011

Die Stadt Dessau-Roßlau hatte vorm Oberverwaltungsgericht in Magdeburg Erfolg mit der Beschwerde gegen den NPD-Bundesparteitag in der Anhalt-Arena. Am Montag wiesen die Richter den von der NPD im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemachten Anspruchs auf Überlassung der "Anhalt-Arena" für die Durchführung ihres Bundesparteitages am 15. und 16. Oktober 2011 zurück.

Das Oberverwaltungsgericht gab damit einer Beschwerde der Stadt Dessau-Roßlau gegen eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) vom 27. September 2011 statt.

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Sportstättensatzung der Stadt Dessau-Roßlau eine Überlassung der städtischen Sportstätten zur Durchführung politischer Veranstaltungen, wie sie die NPD plant, ausschließt. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Zweckbestimmung auch nicht dadurch erweitert worden, dass die "Anhalt-Arena" bereits im März 2011 einer anderen politischen Partei für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung gestellt und einer weiteren politischen Partei im Februar 2011 zur Durchführung einer solchen Veranstaltung angeboten worden ist. Denn diese – auf besondere Umstände zurückgehenden – Entscheidungen haben nicht hinreichend den Willen der Stadt dokumentiert, die Zweckbestimmung der Anhalt-Arena dauerhaft zu ändern.

Die NPD hat auch im Hinblick auf die geltend gemachte Gleichbehandlung und Chancengleichheit keinen Anspruch auf Überlassung der Anhalt-Arena, weil die Durchführung eines Bundesparteitages mit den im Frühjahr durchgeführten bzw. geplanten Wahlkampfveranstaltungen schon nicht vergleichbar ist.