Löbejün verliert Klage vorm Verfassungsgericht

von 26. Januar 2012

(dpa) Im Streit um die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt hat eine weitere Kommune verloren: Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau wies am Donnerstag die Beschwerde von Löbejün (Saalekreis) zurück, wie ein Sprecher mitteilte. Die vormals eigenständige Kommune mit rund 2250 Einwohnern gehört seit April 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün. Diese wurde aus mehreren Ortschaften mit zusammen rund 10 700 Einwohnern gebildet. Löbejün fühlte sich dabei aber in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Die Richter sahen das anders.

Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Wettin-Löbejün habe sich das Land am Gemeinwohl orientiert. Die unterschiedliche Haushaltslage der eingemeindeten Orte sowie deren Besonderheiten seien angemessen berücksichtigt worden. Die Bürgermeisterin der neuen Stadt Wettin-Löbejün, Antje Klecar (parteilos), sagte, sie habe nach der vorherigen mündlichen Verhandlung 2011, bei der beide Seiten ihre Argumente vorgetragen hatten, mit so einem Urteil gerechnet.

Innenstaatssekretär Ulf Gundlach (CDU) sagte: «Wir sehen uns bestätigt, dass die Reform ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.» Das Land sei zuversichtlich, auch die noch etwa 40 weiteren Klagen zu gewinnen. Die Gemeindegebietsreform war in Sachsen-Anhalt Ende 2010 abgeschlossen worden. Bisher hatte den Angaben zufolge nur die Gemeinde Schopsdorf (Jerichower Land), die gegen die Eingemeindung in die Stadt Möckern geklagt hatte, aufgrund eines formellen Fehlers Erfolg vor Gericht. Die Bewohner waren zu spät und damit nicht umfassend genug über die Fusion informiert worden, hatten die Richter entschieden. Die Gebietsreform als solche wurde aber nicht gekippt.

Ziel der Landesregierung war es, mit der Fusion von Kommunen schlankere Strukturen zu schaffen und somit Kosten zu senken. Dies geschah auch teils zwangsweise. Das Landesverfassungsgericht hatte die Reform bereits im April 2009 grundsätzlich bestätigt. Gundlach appellierte an die Kommunen, die noch vor das Landesverfassungsgericht ziehen wollen, sich zu überlegen, ob sie sich nicht doch lieber mit der jetzigen Situation arrangieren wollten. Am Gericht wurden indes am Donnerstag zunächst die Argumente der Gemeinden Prittitz und Gröbzig sowie Großkorbetha, Burgwerben und Wengelsdorf (alle Burgenlandkreis) gegen die Reform gehört.