Fahrzeugabmeldung nur in der KFZ-Zulassungsstelle

Fahrzeugabmeldung nur in der KFZ-Zulassungsstelle
von 17. November 2023 0 Kommentare

Betrug durch Online-Anbieter und bleibende Haftung

Beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Saalekreis häufen sich Fälle, in denen Besitzerinnen und Besitzer, ihr Fahrzeug online abmelden. Die Abmeldungen über diese Webseiten werden jedoch nicht an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt und somit nicht ordnungsgemäß.

 

Wer im Internet die Stichworte „Auto abmelden online“ in die Suchmaschine seines Browsers eingibt, bekommt auch sogenannte Fake-Seiten oder private Anbieter angezeigt, die diese Dienstleistung anbieten und dafür deutlich überhöhte Gebühren verlangen, warnt die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises. Diese Seiten sind in der Regel nicht als Fake-Seite oder Privatanbieter erkennbar und weisen sowohl eine Adresse in Deutschland als auch ein Impressum auf. Eine Abmeldung beziehungsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges erfolgt über diese Seiten nicht. „Das wird den Fahrzeughaltern spätestens dann bewusst, wenn sich die KFZ-Versicherung oder die Zulassungsbehörde wegen ausbleibender Versicherungsbeiträge melden oder das Fahrzeug in einem anderen Landkreis auf den neuen Halter umgemeldet werden soll und dort auffällt, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist“, erklärt Annett Sonderhof, Amtsleiterin Straßenverkehrsamt.

 

Vorbesitzer weiter in Haftung

Das Straßenverkehrsamt rät daher unbedingt zur Vorsicht. Abmeldungen von Fahrzeugen sind ausschließlich in der Kfz-Zulassung des Landkreises in der Weißenfelser Straße 46 a-c in Merseburg vorzunehmen.

Der Landkreis verfügt derzeit über keine Option, eine Abmeldung online durchzuführen. Über die Onlineterminreservierung der KFZ-Zulassung unter: https://www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html sind auch immer kurzfristig Termine buchbar, um Wartezeiten zu vermeiden. Eine Außerbetriebsetzung wird auch ohne Termin durchgeführt, hier ist jedoch Wartezeit einplanen.

Für eine KFZ-Abmeldung ist folgendes mitzubringen:

  • beide Kennzeichen,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein alt) und
  • der Personalausweis.

Ratsam ist es, den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges an eine Privatperson möglichst im abgemeldeten Zustand vorzunehmen. Solange das Fahrzeug auf den Vorbesitzer angemeldet ist, greift auch die Haftpflichtversicherung des Vorbesitzers. Wenn der Käufer in der Zwischenzeit einen Unfall verursacht, kann dies erhebliche Probleme für den Vorbesitzer nach sich ziehen. Des Weiteren kommt es häufig vor, dass der neue Fahrzeughalter, der versprochenen Ummeldung nicht nachkommt. Auch die Steuerpflicht endet für den Vorbesitzer erst, wenn das entsprechende Fahrzeug ab- bzw. umgemeldet ist.

 

Zeitverzug und hohe Kosten

Noch problematischer für den Vorbesitzer wird es, wenn das Fahrzeug im angemeldeten Zustand in das (nicht-) europäische Ausland verbracht wird, gegebenenfalls sogar über einen weiteren Käufer. Eine Abmeldung von Amts wegen ist in diesen Fällen mit einem deutlichen Zeitverzug und hohen Kosten verbunden, wobei der Vorbesitzer nach wie vor in der Haftung ist. Es empfiehlt sich immer, bei der Kfz-Zulassungsbehörde nach ein paar Tagen nachzufragen, ob das Fahrzeug vom Käufer ordnungsgemäß umgemeldet wurde.

         

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