Neue Schülerbeförderungssatzung – Deutschlandticket und Änderungen bei der Fahrtkostenrückerstattung

Neue Schülerbeförderungssatzung – Deutschlandticket und Änderungen bei der Fahrtkostenrückerstattung
Bild von Nick Walker auf Pixabay
von 3. Juli 2023 0 Kommentare

Ab dem Schuljahr 2023/2024 gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Saalekreis wohnhaft sind eine neue Schülerbeförderungssatzung.

 

Der Schülerfahrausweis wird ab 01.08.2023 bis 31.12.2023, mit der Option der Verlängerung, in ein Deutschlandticket für Schüler umgewandelt.

Im Regelfall werden nur noch die Kosten für den ÖPNV rückerstattet. Nachweise sind nicht zu erbringen, sollten jedoch für stichprobenartige Kontrollen vorgehalten werden.

Der Schülertransfer mit dem privaten PKW ist nur noch im begründeten Ausnahmefall für Schülerinnen und Schüler bis zu Klasse 10 möglich. Bitte prüfen Sie vorab, ob eine zumutbare ÖPNV-Verbindung vorliegt.

Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt bis zum 30.09. des laufenden Jahres. Die Fahrtkosten des Schuljahres 2022/2023 werden noch nach den bislang bekannten Regeln als Übergangslösung (Einreichungsfrist 30.09.2023) abgerechnet.

 

Weitere Informationen und die Formulare finden Sie hier:

www.saalekreis.de/de/schuelerbefoerderung.html

 

Bitte nutzen Sie auch gern die folgenden Apps für aktuelle Fahrplanauskünfte:

MOOVME     www.moovme.de

INSA           www.insa.de

 

Landkreis Saalekreis

Amt für Bildung und Ausbildungsförderung

Domplatz 2

06127 Merseburg

Telefon:        03461 40 -1609, -1635 oder -1607

E-Mail:          schulverwaltung@saalekreis.de

 

Download:

FAQ Schülerbeförderung Merkblatt Schülerbeförderung

Merkblatt Schülerbeförderung

         

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