Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

von 24. Februar 2021

+++ Ohne Impfpass zur Corona-Impfung? +++

Die Experten weisen darauf hin, dass es auch möglich ist, sich ohne Impfpass impfen zu lassen. In dem Fall stellen die Impfzentren Bescheinigungen aus, die der Hausarzt im Impfpass nachtragen kann. Wer seinen Impfpass nicht mehr findet, kann sich vom Hausarzt einen neuen Pass austellen lassen. Aufzeichnungen über Impfungen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, so dass es kein Problem sein sollte, alle Impfungen nachzuvollziehen und einzutragen. Wenn auch andere Ärzte Impfungen vorgenommen haben, kann man selbst die fehlenden Informationen einholen oder den Hausarzt damit beauftragen.

+++ 7.500 Euro für Soloselbstständige +++

Mit einer so genannten Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro sollen Soloselbstständige aus allen Wirtschaftszweigen mit einer zusätzlichen Finanzhilfe bedacht werden. Der einmalige Zuschuss des Bundes beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Vergleichsumsatzes und wird voll gewährt, wenn der Umsatz während des Förderzeitraums Januar bis Juni 2021 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Laut Experten will der Bund damit eine Lücke schließen: Denn aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten können Soloselbstständige oft nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen, sind von den bestehenden Corona-Einschränkungen jedoch häufig stark betroffen.Anträgekönnen seit letzter Woche online gestellt werden.

+++ Kein Taschenrechner am Steuer +++

Der Bundesgerichtshof hat laut Experten entschieden, dass ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät ist, dessen Nutzung am Steuer – genau wie beim Handy – gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Am Steuer darf ein Taschenrechner daher nicht benutzt werden (Az.: 4 StR 526/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelleUrteil des BGH.

+++ Schlüsseleinwurf nicht immer grob fahrlässig +++

Es ist nicht ohne Weiteres grob fahrlässig, den Schlüssel eines Fahrzeugs am Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt einzuwerfen. Wird das Fahrzeug gestohlen, so kann die Kaskoversicherung je nach den Umständen des Einzelfalls dazu verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen. Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Oldenburg (Az.: 13 O 688/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des LG Oldenburg.