Arbeitgeber können jetzt einsteigen

von 3. Januar 2013

Seit dem 1. November 2012 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren anzumelden und die zum 1. Januar 2013 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abzurufen. Der Einstiegszeitpunkt in das ELStAM-Verfahren kann innerhalb des Jahres 2013 selbst gewählt werden. Die Arbeitgeber können selbst bestimmen, ob sie mit allen Arbeitnehmern gleichzeitig, oder zunächst nur mit einem Teil der Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einsteigen. Die ELStAM müssen jedoch spätestens mit der Dezemberabrechnung 2013 angewendet werden. Bis zur Umstellung gelten die vorliegenden Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen weiter fort.

Ein wichtiger Hinweis: Mit dem Einstieg in das ELStAM-Verfahren sollten alle Beteiligten die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen. Zum Beispiel entfallen die bisher bescheinigten Freibeträge, wenn diese bis zum Einstieg des Arbeitgebers für 2013 bisher noch nicht neu beantragt wurden. Ergeben sich Abweichungen, kann für den Arbeitnehmer bis zu sechs Monate weiter nach den bisherigen Papierbescheinigungen abgerechnet werden.

Zum Einstieg in das ELStAM-Verfahren ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat im ElsterOnline-Portal unter www.elster.de notwendig. Dies entfällt, wenn ein Steuerberater oder anderer Dienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernimmt.

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte sowie Leitfäden zur Unterstützung des Verfahrenseinstiegs sind unter www.elster.de sowie auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Magdeburg unter www.ofd.sachsen-anhalt.de Elektronische Lohnsteuerkarte erhältlich.