Private Wertstoffsammler haben in Sachsen-Anhalt freie Hand

von 13. November 2012

Beim Landesverwaltungsamt wurden bis Ende Oktober 373 gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen aufgrund des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes angezeigt, wie das Amt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. In keinem einzigen Fall sei es aber bislang zu einem Verbot gekommen. Das seit Juni geltende Gesetz hat Verbote klarer geregelt, um Kommunen und allgemeine Entsorger zu schützen. Bundesweit hatten Kommunen den privaten Sammlern «Rosinenpickerei» vorgeworfen – den besonders wertvollen Müll würden diese Firmen abtransportieren, während die Kommunen oder von ihnen beauftragte Firmen zum Abstransport des Restes verpflichtet seien.