Homeoffice – häufig kann vieles abgesetzt werden

Homeoffice – häufig kann vieles abgesetzt werden
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von 8. Februar 2023 0 Kommentare

Nicht erst seit den Pandemie-Jahren gehen Arbeitgeber verstärkt dazu über, ihren Mitarbeitern Homeoffice-Regelungen, also Möglichkeiten zum Arbeiten von Zuhause aus einzuräumen. Die Möglichkeit wird gerne in Anspruch genommen. Doch das Arbeiten von zu Hause bringt nicht nur mehr Komfort in den Arbeitsalltag, Kosten für das Arbeitszimmer können auch steuerlich geltende gemacht werden.

 

Worauf kommt es in diesem Zusammenhang an und was gilt es allgemein beim Thema Homeoffice zu beachten?

 

Gibt es ein Recht auf Arbeiten im Homeoffice?

Zunächst einmal besteht kein genereller, gesetzlicher Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice, genauso wenig, wie Arbeitnehmer einer etwaigen Anordnung seitens des Arbeitgebers zwingend Folge zu leisten haben. Letztlich hängt es von den individuellen Regelungen innerhalb eines Unternehmens, sowie der persönlichen Bereitschaft ab, ob von zu Hause aus gearbeitet werden kann oder nicht.

Insgesamt hat siech die Anzahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen, die regelmäßig oder dauerhaft im Homeoffice arbeiten, in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Selbstverständlich ist dies nur dann möglich, wenn die jeweilige Arbeit es überhaupt erlaubt. Um auch steuerliche Vorteile eines Arbeitszimmers geltend machen zu können, dürfen die dort ausgeübten Tätigkeiten ausschließlich folgender Natur sein:

  • schriftliche
  • verwaltende
  • organisatorische
  • gedankliche
  • schriftstellerische
  • geistige
  • künstlerische

Ansonsten gelten im Homeoffice größtenteils die gleichen Rechte, wie auch am Arbeitsplatz. Dazu zählen Pausen- und Ruhezeiten, der richtigen Ausstattung und weiteren Aspekten. Unter folgendem Link finden sich weiterführende Informationen, rund um die Arbeitsrechte im Homeoffice.

 

Voraussetzungen und Anforderungen beachten

Prinzipiell lässt sich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige haben diese Möglichkeit. Bei Arbeitnehmern fallen diese Kosten unter Werbungskosten, Selbstständige hingegen können sie als Betriebskosten geltend machen. Um diesen steuerlichen Abzug aber auch in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt werden:

  • Das Arbeitszimmer muss „ausschließlich oder nahezu ausschließlich“ für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten genutzt werden. Konkret bedeutet das, dass das Zimmer weniger als 10 Prozent der Zeit privat genutzt wird.
  • Das Arbeitszimmer muss in die häusliche Sphäre eingebunden, also mit den restlichen Wohnräumen verbunden sein. Keller- oder Dachgeschossräume können ebenfalls als Arbeitszimmer genutzt werden.
  • Räume, die in Funktion und Einrichtung nicht einem Büro-Arbeitsplatz entsprechen (beispielsweise Lagerräume, Durchgangsräume oder ähnliches), können nicht als Arbeitszimmer abgesetzt werden.
  • Auch die Einrichtung des Arbeitszimmers spielt eine Rolle bei der steuerlichen Absetzbarkeit. Nur wenn es zweckmäßig eingerichtet ist (Schreibtisch, Stuhl, Regale, Schränke, etc.), kann es als Arbeitszimmer anerkannt werden.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, ein Arbeitszimmer zu modernisieren, vor allem dann, wenn geplant ist, dauerhaft und regelmäßig im Homeoffice zu arbeiten. Mit welchen Kosten bei einer Modernisierung im Durchschnitt gerechnet werden müssen, hängt stark von den jeweiligen Maßnahmen und etwaigen Fördermöglichkeiten ab, wie hier nachzulesen.

 

Was, wenn kein Arbeitszimmer zur Verfügung steht?

Um ein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar machen zu können, müssen wie erwähnt einige Anforderungen erfüllt werden. Sofern der Wohnraum nicht genügend Platz hergibt, bedeutet das allerdings nicht, dass man den benötigten Platz schaffen kann. So lassen sich beispielsweise größere Räume durch den Einzug von Trennwänden so aufteilen, dass ein neuer Raum entsteht. Dieser muss allerdings auch tatsächlich ein eigener Raum sein, also 4 Wände und eine Tür besitzen.

Sofern es sich dabei zu umfangreichere Baumaßnahmen handelt, möglicherweise sogar um einen Anbau, gilt es neben den baurechtlichen Anforderungen unter Umständen auch die Rechte von Nachbarn und Anwohnern zu berücksichtigen.

 

Wie viel lässt sich absetzen?

Wie viel sich jeweils von der Steuer absetzen lässt, kommt immer auf die individuellen Umstände, und darauf, ob man einer selbstständigen Tätigkeit, oder einem Angestelltenverhältnis nachgeht. Selbstständige können, sofern das Arbeitszimmer tatsächlich den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit darstellt, die Kosten für das jeweilige Zimmer in voller Höhe steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer, die an mindestens drei Tagen die Woche im Homeoffice arbeiten, können die Arbeitszimmer-Kosten ebenfalls in voller Höhe geltend machen, da das Zimmer ebenfalls als Mittelpunkt der Tätigkeit angesehen wird.

Sind es lediglich zwei Tage, hängt die steuerliche Abzugsfähigkeit davon ab, ob die Arbeit theoretisch auch im Unternehmen stattfinden könnte. Falls ja, ist ein Abzug der Werbungskosten generell nicht zulässig. Ist es aber unumgänglich, zwei Tage im Homeoffice zu arbeiten, können Arbeitgeber jährlich maximal 1.260 Euro als Werbungskosten für ihr Arbeitszimmer in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

 

Fazit

Angesichts der Veränderungen der modernen Arbeitswelt werden  Arbeitsmodelle wie Homeoffice zukünftig fest etabliert sein. Sofern die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und den Anforderungen an einen Homeoffice-Arbeitsplatz erfüllen, können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige sämtliche Kosten für das Zimmer von der Steuer absetzen, wenn der Arbeitsplatz den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

         

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