Neue Schulinfrastrukturrichtlinie für öffentliche und private Schulen
Seit dem 12. Juni 2018 ist die neue Schulinfrastrukturrichtlinie in Kraft. Somit können 113 Kommunen und freie Träger die neuen Finanzhilfen zur Schulbausanierung beantragen. Ziel ist es, hiermit bei der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen.