Möchtegern-Filialleiter mit gestohlener Dienstkleidung gestellt

von 9. August 2021

Durch einen Abgleich mit den polizeilichen Informationssystemen konnte die Identität des Mannes zweifelsfrei festgestellt werden. Weiterhin wurde bekannt, dass gegen den 52-Jährigen ein bestehendes Hausverbot für den Hallenser Hauptbahnhof vorliegt. Er trug Dienstkleidung eines Schnellrestaurants und gab an, auf dem Weg zur Arbeit zu sein. Eine Nachfrage in der Filiale ergab, dass der Mann den Angestellten nicht bekannt war. Die Bekleidungsgegenstände konnten einem Manager zugeordnet werden und wurden dementsprechend von den Bundespolizisten sichergestellt. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 3,16 Promille. Es wurden Strafanzeigen wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls und Hausfriedensbruchs gefertigt, für die sich der Mann nun verantworten muss. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Dienststelle trotz des hohen Alkoholwertes problemlos verlassen.