Im Wege einer Einzelfallgenehmigung ist die Sonderöffnung der Gaststätten bereits ab dem 18. Mai 2020 unter besonderen Auflagen zulässig.
Landrat Hartmut Handschak (parteilos) begrüßt eine solche Öffnungsmöglichkeit. Er betont: Die Gastronomen erwartet keine bürokratische Herausforderung durch den Landkreis. Mir ist es wichtig, dass der Antrag auf Sonderöffnung unkompliziert per E-Mail eingereicht werden kann.
Das Antragsformular ist ab sofort auf der Homepage des Landkreises Saalekreis unter www.saalekreis.de abrufbar. Dieses ist vollständig ausgefüllt und unterschieben an die E-Mail-Adresse: sonderoeffnung@saalekreis.de zu senden. Der Landkreis sichert eine zeitnahe Prüfung zu. Die Genehmigung wird dann per E-Mail zugestellt.