Irreführende Angaben zu Datenübertragungsraten

von 18. Februar 2016

Die Experten weisen aus diesem Anlass darauf hin, dass in Internetverträgen genannte Geschwindigkeiten auch erreicht werden müssen.

In einem aktuellen Fall hatte ein Mobilfunkunternehmen mit Downloadgeschwindigkeiten von ‚bis zu 100 MBit/s‘ geworben. Die mittlere Übertragungsgeschwindigkeit lag im Schnitt jedoch lediglich bei 45 Megabite pro Sekunde, also deutlich unter dem Maximalwert. Die Richter erklärten die Werbung daher zugunsten der Verbraucher für nicht zulässig (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 6 U 79/14).

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