Mit demWohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)legt der Gesetzgeber den Anbietern klare Pflichten auf, die die Rechte der betroffenen Verbraucher in dieser besonderen Situation stärken sollen:
Die Vertragstexte umfassen aber nicht selten mehr als 30 Seiten in Rechtssprache mit Verweisen auf WBVG, Sozialgesetzbücher, Expertenstandards, Rahmenverträge und mehr. Wie soll der Angehörige, der die Formalitäten im Auftrag des Betroffenen zu regeln hat, damit umgehen?
Telefonische Hilfe bei Fragen zum WBVGund dem individuellen Vertrag mit Einrichtungen der Behindertenhilfe, mit Wohngemeinschaften und mit stationären Pflegeeinrichtungen können Verbraucher jeweils montags und mittwochs von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags von 13 bis 18 Uhr bundesweit unter der Telefonnummer 01803-663377 (0,09 /Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 /Min.) in Anspruch nehmen.