Polizeibericht Saalekreis vom 28.12.2010

von 28. Dezember 2010

Diebstahl aus Büro
In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter in ein Büro in Merseburg, Roßmark ein. Sie hebelten die Eingangstür auf und durchsuchten mehrere Räume. Bisher ist über Diebesgut nichts bekannt.

Silvesterfeuerwerk – Warnhinweis
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern unterliegt auch in diesem Jahr bundesweit strengen Regeln. So ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern seit Oktober 2009 verboten. Bislang galt das gesetzliche Verbot bereits in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Bei aller Ausgelassenheit und Freude kann nicht genügend vor einem leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern gewarnt werden. Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können beim Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb werden sie geprüft und sind mit einem Prüfzeichen (CE-Zeichen) und einer Identifikationsnummer, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erteilt wurde, versehen. Die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Identifikationsnummer bedeutet, dass man mit den Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. Die Identifikationsnummer kann wie folgt aussehen: BAM-F2-1234. Gleichzeitig sind alte Zulassungen der BAM noch bis 2017 in Deutschland gültig. Diese alte Kennzeichnung für einen Feuerwerkskörper der Klasse II sieht wie folgt aus: BAM-PII-1234. Die Feuerwerkskörper der Klasse „F2“ bzw.„P II“ dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit „F2“ oder „PII“ ist nur am Silvestertag und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist.

Finger weg von selbstgebastelten Raketen
Was wäre Silvester ohne Feuerwerk? Ursprünglich sollten mit diesem böse Geister vertrieben werden. Doch aus dem Schauspiel kann sich leicht ein Alptraum entwickeln – vor allem Jugendliche versuchen immer wieder, Silvester-Böller selbst zu basteln. Häufig gehen diese Versuche schief: Abgerissene Finger oder Hände sowie Brandverletzungen bis hin zur Todesfolge sind das Resultat. Doch nicht nur in Eigenproduktion hergestellte Knaller bergen Risiken. An Silvester sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Flasche oder das Gefäß, aus dem die Rakete abgeschossen wird, nicht umfallen kann. Ein genügend großer Sicherheitsabstand ist sowohl für Mensch, Tier aber auch zu Gebäude oder Autos unerlässlich – nicht selten entstehen an Silvester durch fehlgeleitete Böller Wohnungsbrände. Blindgänger gehören entsorgt, und nicht erneut angezündet. Vor allem mit Jugendlichen sollte ein aufklärendes Gespräch zum richtigen Verhalten mit Feuerwerkskörpern geführt werden.

Verkehrsunfall
Am 27.12.2010 gegen 20.45 Uhr ereignete sich auf der L 172 ein Verkehrsunfall. Ein 23-jähriger Opel-Fahrer befuhr die Landstraße in Richtung Knapendorf. Ca. 500 Meter nach Ortsausgang Merseburg überquerte plötzlich ein Reh die Fahrbahn und wurde dabei durch das Fahrzeug erfasst. Am Fahrzeug entstand Sachschaden (ca. 1.000 Euro).

Am 27.12.2010 gegen 15.30 Uhr ereignete sich in Großgräfendorf ein Verkehrsunfall. Ein 60-jähriger Renault-Fahrer befuhr die Großgräfendorfer Straße in Richtung Bad Lauchstädt. Ausgangs einer Kurve verlor er auf winterglatter Fahrbahn die Gewalt über sein Fahrzeug, kam unmittelbar vor der dortigen Bachbrücke nach rechts von der Fahrbahn ab, beschädigte hierbei ein Verkehrszeichen und drohte quer stehend zur Straße in das Bachbett abzustürzen. Durch einen Abschleppdienst konnte das Fahrzeug geborgen werden. Personen wurden nicht verletzt. Am Fahrzeug entstand Sachschaden (ca. 1.000 Euro).

Am 27.12.2010 gegen 21.00 Uhr ereignete sich auf der L 159 ein Verkehrsunfall. Ein 38-jähriger Honda-Fahrer befuhr die Landstraße in Richtung Halle. Ca. 500 Meter hinter dem Ortsausgang Schwittersdorf querte ein Reh die Fahrbahn. Auf Grund einer Schneewehe konnte der Fahrer nicht mehr ausweichen. Es kam zum Zusammenstoß. Entstandener Schaden ca. 1.500 Euro. Auch auf der L 143 kam es zu einem Unfall mit Wild. Ein 61-jähriger Ford-Fahrer befuhr die Landstraße in Richtung Schwerz. Ca 1.500 Meter hinter der Kreuzung Gewerbegebiet Landsberg/Zörbig überquerte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß.

Am 27.12.2010 gegen 14.00 Uhr ereignete sich in Zwintschöna ein Verkehrsunfall. Eine 20-jährige Opel-Fahrerin befuhr die Straße „Zur Gartenanlage“ und beabsichtigte auf die Bahnhofstraße aufzufahren. Dabei beachtete sie nicht den auf der bevorrechtigten Straße fahrenden 22-jährigen Mazda-Fahrer. Es kam im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden (ca. 3.000 Euro).