Unerlaubter Gleisaufenthalt endet im Gefängnis

Unerlaubter Gleisaufenthalt endet im Gefängnis
von 1. April 2019

Die Attacke konnte nur durch körperliche Kraft und dem Einsatz von Pfefferspray abgewehrt werden. Der Mann wurde gefesselt und zur Dienststelle auf dem Hallenser Hauptbahnhof gebracht. Ein Bundespolizist erhielt durch den Angriff leichte Verletzungen, war jedoch weiter dienstfähig. Bei der Nachschau in den mitgeführten Sachen wurden die Beamten weiter fündig. So wurden 0,55 Gramm vermutlich Crystal Meth fest- und anschließend durch die Polizisten sichergestellt. Bei dem Abgleich der Personalien des 28-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass der Mann zudem mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Bereits im Mai 2018 erging durch das Amtsgericht Halle der Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen. So wurde er zu einer Strafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Da er die Strafe nicht beglich, erstellte die Staatsanwaltschaft Halle im März dieses Jahres den Haftbefehl. Auch am Samstag konnte der 28-Jährige die Geldstrafe nicht zahlen und wurde durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Hier wird er die nächsten 60 Tage verbringen und erhält erneut Anzeigen wegen des unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich, Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Neben dem Betäubungsmittel wurde auch der verwendete Schlagring durch die Beamten sichergestellt.