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Gastronomiewerbung mit Wirkung

Jeder Unternehmer weiß inzwischen, wie wichtig[nbsp]Werbung für einen erfolgreichen Unternehmensauftritt[nbsp]ist. Besonders in Branchen, in denen ein großer Wettbewerb herrscht, sorgt Werbung dafür, dass man sich mit seinem Angebot aus der Masse hervorhebt. Nur so kann die Aufmerksamkeit von Kunden gewonnen werden.

Gastronomiewerbung mit Wirkung

Es gibt eine ganze Bandbreite an Werbemaßnahmen, die man als Gastronom ergreifen kann, um seinen Laden bekanntzumachen. Angefangen von der eigenen Homepage, auf die man in der heutigen Zeit auf keinen Fall verzichten sollte, bis zu hin zu klassischer Werbung direkt am Point of Sale, also unmittelbar vor oder in der Umgebung des Geschäfts.

Werbung vor Ort

Je nachdem, welche Art von Gastronomie man betreibt und an welchem Standort sich diese befindet, sollte man die Werbemaßnahmen auf verschiedene Bereiche verteilen. Gerade an belebten Plätzen und in der Innenstadt ist es wichtig, die potenziellen Kunden von der Straße ins Restaurant zu locken. Dafür eignen sich neben einem einladenden Außenbereich sogenannte Kundenstopper, die man vor dem Eingang platziert. Diese und viele andere Werbematerialien finden Sie zum Beispiel auf Alu-Werbetraeger.de. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, sollten Sie auch in den umliegenden Straßen mit Aufstellern und Plakaten auf sich aufmerksam machen.

Weiterhin unterschätzen viele Gastronomen die Wirkung, die ein schick designtes Logo bzw. ein Namensschild über dem Eingang haben. Mit einem guten Namen und einer ansprechenden Gestaltung bekommen potenzielle Gäste direkt einen positiven Eindruck von Ihrem Lokal und die Chancen, dass sie auch reinkommen und nicht nur daran vorbeilaufen, erhöhen sich. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall, bei einer Neueröffnung einiges darin zu investieren.

Damit sich Gäste schon vor dem Betreten des Restaurants einen guten Einblick von Ihrem Angebot verschaffen können, bietet sich eine gut sichtbare Speisekarte im Außenbereich an. Entweder können Sie diese in einem Schaukasten ausstellen oder Sie stellen eine Tafel mit Tagesangeboten oder besonderen Empfehlungen vor den Eingang.

Virtueller Auftritt und Online-Marketing

Natürlich können je nach gewünschter Zielgruppe und Standort auch altbewährte Methoden wie Zeitungsanzeigen, Flyer und Werbebeilagen in Tages- oder Wochenzeitungen den gewünschten Werbeerfolg haben. Aber im heutigen Zeitalter läuft ein Großteil der Werbung und Vermarktung über das Internet und die diversen Social-Media-Kanäle.

Ein absolutes Muss ist auf jeden Fall ein eigener Internetauftritt, also eine Homepage, auf der sich die Kunden über das Angebot, die Preise und Öffnungszeiten informieren können. Immer öfter bieten Gastronomiebetriebe auch eine unkomplizierte und schnelle Online-Bestellung auf ihrer Seite an. So können die Kunden ganz in Ruhe die Speisekarte durchschauen und sich dann das Essen direkt nach Hause liefern lassen. Daneben gibt es noch Portale wie Lieferheld oder Lieferando, über die man als User ebenfalls eine Online-Bestellung bei verschiedenen Lieferdiensten tätigen kann.

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17.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Rasenmäher & Co

Das sagt das Bundes-Immissionsschutzgesetz -[nbsp]Experten geben Gartenbesitzern wertvolle Tipps

Möglichst viel Zeit im eigenen Garten verbringen, ist für viele Hobby-Botaniker das Größte zu Beginn der warmen Jahreszeit. Aber wo der eine am liebsten von morgens bis abends seinen Rasen trimmt und die Hecke in Form bringt, sieht der andere seine grüne Oase womöglich eher als ruhigen Rückzugsort zum Lesen und Sonnen. Auch der Lärmschutz hat in Deutschland seine Regeln.

Rasenmäher & Co

Wann der Hobbygärtner die Ruhe des Sonnenanbeters mit seinem Rasenmäher oder der Heckenschere stören darf, erläutern ARAG Experten.


Das Regelwerk

Was erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, regelt die bundesweit geltende 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung oder 32. BImschV genannt. Sie regelt den Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien.

Betriebsverbote
Welche Geräte- und Maschinenarten genau erfasst werden, ergibt sich aus dem Anhang zur Verordnung. Unter anderem sind dort genannt:

– Heckenscheren
– Rasenmäher
– Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
– Schredder/Zerkleinerer
– Wasserpumpen, die über Wasser betrieben werden

Diese Geräte dürfen in Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden. Wer seine Hecke oder seinen Rasen dagegen mit reiner Muskelkraft – sprich mit einer Handschere oder einem Handmäher – schneiden möchte, darf das jederzeit tun!

Weitergehende Betriebsverbote
Sie gelten für:

– Freischneider
– Grastrimmer/Graskantenschneider
– Laubbläser
– Laubsammler

Diese dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht benutzt werden.

Auf dem Land
Anders sieht es beispielsweise in Dorf- oder Mischgebieten oder auch Gewerbegebieten aus: Für sie gilt die 32. BImschV nicht, das heißt dort dürfen Rasenmäher und Co. jederzeit betrieben werden. Grenzen sind hier nur die allgemeine Nachtruhe und mögliche Sonderregelungen.

Sonderregelungen in einzelnen Gemeinden
Bevor der Rasenmäher oder die Heckenschere mittags angeworfen werden, sollte geklärt werden, ob die örtliche Gemeinde womöglich strengere Regelungen als die der 32. BImSchV vorsieht. In manchen Gemeinden gibt es nämlich eine Mittagsruhe, in der ebenfalls kein (Maschinen-)Lärm gestattet ist.

Verstöße werden geahndet Verstöße gegen das Immissionsschutzrecht können übrigens teuer werden: Wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen!

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17.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Bett zu laut: Geld zurück

Weil ein Doppelbett zu laut war, hat das Bonner Landgericht ein Möbelhaus dazu verpflichtet, den Kaufpreis an die Käufer zurückzuzahlen. Das Ehepaar hatte vor rund drei Jahren ein Schlafzimmer aus Kernbuche für über 5.000 Euro gekauft und bald festgestellt, dass sie sich in dem zugehörigen Bett nicht bewegen konnten, ohne dass dieses massiv störende Geräusche machte.

Bett zu laut: Geld zurück

Bei einem Ortstermin legte sich der Käufer zu Demonstrationszwecken ins Bett und machte seitliche Drehbewegungen. Die dabei entstehenden Geräusche, so die als Ohrenzeugin anwesende Richterin, seien so störend und so laut gewesen, dass nachvollziehbar sei, warum die Eheleute regelmäßig aus ihrem Schlaf aufgeschreckt worden seien. Die Richterin befand, dass das Bett zum Schlafen ungeeignet sei, da der Käufer von seinem Bett erwarten dürfe, dass er darin ungestört schlafen kann. Die Eheleute konnten nach Auskunft der ARAG Experten daher vom Kaufvertrag zurücktreten und bekamen 4.547 Euro zurück (LG Bonn, Az.: 2 O 379/13).

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16.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Mittagspause: Kein Unfallschutz bei Umwegen

Werden in der Mittagspause Wege zwecks Nahrungsaufnahme wegen privater Angelegenheiten unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz. In einem konkreten Fall stürzte eine Arbeitnehmerin in der Mittagspause auf einer Treppe in Frankfurt am Main und zog sich eine Halsmarkquetschung zu.

Mittagspause: Kein Unfallschutz bei Umwegen

Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um dort Kleidungsstücke abzuholen. Diese private Verrichtung habe im Vordergrund gestanden, sodass die verunglückte Frau zum Unfallzeitpunkt keiner versicherten Tätigkeit nachgegangen sei. Die Verletzte hat demgegenüber vorgebracht, dass sie sich auf die Treppe in jedem Fall auch zwecks Nahrungsaufnahme in einem neben der Reinigung gelegenen Fastfood-Restaurant begeben habe. Da nicht zweifelsfrei feststellbar war, dass die Klägerin sich mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme in dem Fastfood-Restaurant auf die Treppe begeben habe, wurde der Unfallschutz verneint, erklären ARAG Experten (LSG Hessen, Az.: L 3 U 225/10).

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16.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Baum- und Heckenschnitt: Was jetzt noch erlaubt ist

Experten geben Gartenbesitzern wertvolle Tipps

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen naht endlich der Frühling! Wer einen Garten – egal ob Haus- oder Kleingarten – sein eigen nennt, verfällt jetzt womöglich in hektische Betriebsamkeit, um Bäume und Sträucher auf Sommer zu “trimmen”. Aber aufgepasst: Das Gesetz setzt dem gärtnerischen Entfaltungstrieb Grenzen! ARAG Experten sagen, was Sie als Gartenbesitzer unbedingt wissen sollten.

Baum- und Heckenschnitt: Was jetzt noch erlaubt ist

BNatSchG – Das Bundesnaturschutzgesetz

In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Verbot zwar ausgenommen, das heißt sie dürfen auch innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden. Allerdings sollten Sie, bevor Sie die Säge zur Hand nehmen, abklären, ob es in Ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet bzw. eine Genehmigung dafür verlangt. Und wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, müssen Sie Ihr Vorhaben ebenfalls zurückstellen. Denn nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, “Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.”

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Pflegeschnitte sind erlaubt

Jederzeit erlaubt sind laut BNatSchG dagegen schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Die Spitzen, die seit dem letzten Rückschnitt an Ihrer Ligusterhecke gesprießt sind, dürfen sie also abschneiden und auch gegen den Pflegeschnitt Ihrer Obstgehölze hat der Gesetzgeber nichts. Aber auch hier gilt: Schauen Sie zunächst nach, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben. Nur wenn Sie das sicher ausschließen können, dürfen Sie mit Ihren Schnittmaßnahmen beginnen.

Verkehrssicherheit geht vor

Die Verbote des § 39 BNatSchG gelten im Übrigen auch dann nicht, wenn die Maßnahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte aber – wenn möglich – die zuständige Naturschutzbehörde informieren und erfragen, ob eine Genehmigung erteilt wird.

Verstöße können teuer werden

ARAG Experten erinnern daran: Verstöße gegen die Verbote des § 39 BNatSchG wertet das Gesetz als Ordnungswidrigkeit. Und die kann – egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde – immerhin mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden!

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13.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Tipps für die Urlaubsbuchung

Heute ist es in vielen Fällen so günstig wie nie geworden, Urlaub in seinem Lieblingsreiseziel zu machen. Der Massentourismus hat die Preise extrem erschwinglich gemacht und auch wenn sogenannten Schnäppchenfliegern vor einigen Jahren strengere Regeln auferlegt wurden (man erinnere sich einmal an die abstruse Idee von der Einführung von Stehplätzen…), bleiben die Preise günstig.

Tipps für die Urlaubsbuchung

Wenn man einige Tipps zur Urlaubsbuchung beachtet, kann man zudem meist erhebliche Einsparungen im Vergleich zur klassischen Buchung machen. Was bieten sich demnach für Möglichkeiten, besonders günstig in den ersehnten Urlaub zu fliegen?

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Vergleichen

Ein Tipp der eigentlich selbstverständlich sein sollte ist Vergleichen! Viele Reiseanbieter haben wesentlich günstigere Preise als die Konkurrenten und wer sich nur auf einen Anbieter verlässt, der kann nachher durchaus enttäuscht darüber sein, vermeintlich zu viel bezahlt zu haben. Selbstverständlich kommt es dabei auch immer auf das jeweilige Angebot des Veranstalters an. Hinter einem deutlich günstigeren Preis steckt oft eine einfache Erklärung wie ein anderes Hotel oder andere Serviceleistungen. Hier muss man genau hinsehen, um nachher nicht negativ überrascht zu werden.

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Schwankende Preise und Schulferien

Die Preise für Reisen passen sich je nach Nachfrage und Verfügbarkeit an. Unter Umständen kann es also sein, dass sich der Preis für ein bestimmtes Angebot innerhalb weniger Stunden oder Tage ändert. Hier kann man durch abwarten sparen, muss sich aber dessen bewusst sein, dass der Preis nicht nur fallen, sondern auch steigen kann. Außerdem sollte man natürlich immer[nbsp]die Schulferien in dem jeweiligen Land berücksichtigen. Außerhalb dieser ist es meist günstiger.

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Frühbucher

Um ihre Plätze voll zu bekommen locken viele Reiseunternehmen ihre potentielle Kundschaft mit Frühbucher Rabatten. Wer seinen Sommerurlaub beispielsweise schon im Mai plant, hat unter Umständen die Chance[nbsp]einen solchen Rabatt zu ergattern. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer so langen Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt im schlimmsten Fall etwas dazwischenkommt. Ob man die Reise dann so einfach wieder stornieren kann ist in den meisten Fällen eher fragwürdig oder auch pauschal nicht möglich. Frühbuchen also nur dann, wenn möglichst keine Eventualitäten dazwischen kommen. (Nichts lässt sich natürlich zu 100% ausschließen)

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Lastminute

Der klassische Schnäppchenjäger sieht sich seit jeher nach günstigen Lastminute-Angeboten um. Ob in Zeitschriften, im Internet oder direkt vor Ort am Flughafen. Die Reiseunternehmen können meist ein begrenztes Kontingent an Plätzen unter Lastminute verbuchen, da sie andernfalls komplett auf diese Einnahmen verzichten müssten. Leere Plätze werden von niemandem bezahlt. Wer die nötige Zeit hat sich aus den verschiedenen Angeboten auszuwählen und zudem noch so flexibel ist, neben dem Reisetermin auch noch das Ziel variabel zu planen, der ist mit dieser Methode sicherlich nicht schlecht beraten. Man sollte ca. zwei Wochen vor geplantem Reiseantritt anfangen nach geeigneten Angeboten Ausschau zu halten.

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Schnäppchenblogs

Im Internet besteht immer wieder die Chance, auf Schnäppchenblogs[nbsp]interessante Angebote rund ums Verreisen zu finden. Hierbei muss man die Augen offenhalten und mitunter schnell reagieren, da die besten Angebote natürlich schnell vergriffen sind. Wer rechtzeitig Ausschau hält kann unter Umständen richtig sparen oder gar Reiseziele entdecken die nicht alltäglich angeboten werden.

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Fazit

Wer bei der Buchung seiner Urlaubsreise sparen will hat heute viele Möglichkeiten. Will man sich jedoch nicht komplett von seinem Urlaubsziel oder dem Reisedatum überraschen lassen, oder aber man hat ein ganz konkretes Ziel im Kopf, wird man unter Umständen nicht drumherum kommen, ganz klassisch zu buchen. In jedem Fall hilft es dann aber die verschiedenen Reiseanbieter miteinander zu vergleichen.

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08.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Den richtigen Domainnamen wählen

Mit der[nbsp]Einführung der neuen Top-Level-Domains[nbsp](nTLD) hat sich viel Spielraum für neue Domainnamen ergeben. Mit der richtigen Internetadresse steht und fällt der eigene Auftritt im World Wide Web. Dabei spielt die Domainendung zwar eine wichtige, jedoch nicht die tragende Rolle. Vielmehr ist die Wahl des passenden Namens entscheidend für den Erfolg einer Webseite.

Den richtigen Domainnamen wählen

Mit mehr als 100 Millionen .com-Domains und mehr als 15 Millionen .de-Adressendungen ist es gar nicht so einfach, den passenden Domainnamen für das Webprojekt zu finden. Diese spielt meistens auch erst einmal eine untergeordnete Rolle, da die Geschäftsidee im Vordergrund steht. Erst, wenn es daran geht eine Homepage zu erstellen, wird deutlich, dass es ein Fehler ist, dem Namen keine große Beachtung geschenkt zu haben. Denn im Internetzeitalter führen schwer zu verstehende Domainnamen oder solche, die Tippfehler nach sich ziehen, zum Misserfolg. Die Namenssuche ist also wichtig. Doch wie findet man den richtigen Domainnamen?

Namensfindung
Je einfacher und eindeutiger, desto besser ist ein Domainname. Ein Name, den man sich sofort merken und fehlerfrei eintippen kann und der außerdem kurz und bündig deutlich macht, worum es eigentlich geht, ist geeignet. Um zu testen, ob die Wahl des Projekt- und Domainnamens die richtige ist, kann auf den Telefonanrufbeantwortertest[nbsp]zurückgegriffen werden. Dabei werden Name und Domain auf den Anrufbeantworter eines Freundes gesprochen. Wenn dieser die Seite daraufhin ohne weitere Nachfragen problemlos im Internet finden kann, ist der Name nicht verkehrt.

Verfügbarkeit prüfen
Ist diese wichtige Voraussetzung erfüllt, muss noch überprüft werden ob man die Internetadresse registrieren kann. Dabei hilft ein Domain Check, zum Beispiel beim Hosting-Anbieter[nbsp]1[&]1. Ist der Name noch nicht besetzt, kann man die Domain kaufen.

Wunschadresse besetzt?
Sollte die Domain nicht mehr verfügbar sein, gibt es trotzdem Hoffnung. Der erste Schritt sollte immer sein, den Inhaber anzuschreiben und zu ermitteln, ob die Domain überhaupt noch aktiv genutzt wird. Gibt es keine Möglichkeit die Domain zu übernehmen, kann auch eine nTLD die Lösung sein, um unter dem Wunschnamen gefunden zu werden.

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08.04.2015
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Frühjahrsputz – Unfälle im Haushalt nehmen zu

Zum Beginn des Frühjahres gehört der obligatorische Frühjahrsputz im Haushalt einfach dazu. Aber Vorsicht, nirgends ereignen sich mehr Unfälle als durch leichtsinniges Arbeiten im Haushalt, Tendenz steigend, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) und stellt Verbrauchern Broschüren und Tipps rund um die Sicherheit im Haushalt zur Verfügung.

Die häufigste Unfallursache von Unfällen im Haushalt und speziell beim Frühjahrsputz sind Stürze von äußerst instabilen Steighilfen wie Hocker, Tische oder sogar Fensterbank. Daraus resultieren Verletzungen wie Prellungen, Brüche bis hin zur Querschnittslähmung oder sogar Tod. Die Folge kann unter Umständen der Verlust der finanziellen Absicherung der Familie sein, wenn keine entsprechende Invaliditäts- absicherung durch eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt.

Damit der Frühjahrsputz nicht zur Gefahr wird, sollten sich Hausfrauen und Haus- männer darüber im Klaren sein, dass es durch leichtsinniges Arbeiten im Haushalt zu schweren Unfällen mit bleibenden körperlichen Schädigungen kommen kann. „Die daraus folgende Invalidität kann die finanzielle Absicherung des Verunglückten und seiner Familie gefährden“ mahnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Bei etwa 60 Prozent der privaten Haushalte fehlt jedoch eine Unfallversicherung, die besonders dann für die Invaliditätsabsicherung wichtig ist, wenn keine weitere Versicherung, wie z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, besteht. „Sollte eine entsprechende Versicherung bestehen, sind die vereinbarten Versicherungssummen oftmals zu gering um eine finanzielle Absicherung nach Unfällen im Haushalt zu gewährleisten“, führt der Experte weiter aus.

Zahlreiche Informationen und Tipps für die Vermeidung von Unfällen im Haushalt stehen unter www.geldundverbraucher, Rubrik „Gratis“ unter „Haus-Sicherheit“ kostenlos zur Verfügung.

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07.04.2015
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Ostern: Rechtliches zu den Feiertagen

Arbeitsrecht rund um die bevorstehenden Feiertage

Während sich die meisten über Freizeit freuen, arten die Ostertage bei manchen in Stress aus. Ärzte, Polizisten, Kellner – viele Berufsgruppen müssen an Feiertagen arbeiten. ARAG Experten erklären, welche Rechte Arbeitnehmer haben.

Ostern: Rechtliches zu den Feiertagen

Arbeiten an Feiertagen

Karfreitag und Ostermontag sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Laut ARAG Experten sind im Arbeitszeitgesetz 16 Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot aufgeführt. So muss beispielsweise im Sicherheits- oder im Gesundheitswesen auch an Feiertagen eine Versorgung gewährleistet sein.

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Recht auf Feiertagszuschläge[nbsp]

Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf sogenannte Feiertagszuschläge, so die ARAG Experten. Lediglich für geleistete Nachtarbeit an solchen Tagen gibt es einen Aufschlag. Ansonsten steht dem an Sonn- oder Feiertagen schuftenden Mitarbeiter ein Ersatzruhetag zu. Allerdings gilt in den meisten Fällen nicht die gesetzliche Vereinbarung, sondern die vertragliche – und im Vertrag ist dann auch das individuelle Recht auf mögliche Zuschläge festgelegt. Ob der Ostersonntag nun ein Sonn- oder ein Feiertag ist, dürfte den meisten Leuten ziemlich egal sein – Hauptsache frei! Interessant ist die Frage allerdings für Arbeitnehmer, die auch am Ostersonntag arbeiten müssen. In den meisten Arbeitsverträgen und Tarifvereinbarungen gibt es nämlich erhebliche Unterschiede zwischen Feiertags- und Sonntagszuschlägen. Darum hatte sich das Bundesarbeitsgericht auch mit der Materie zu befassen und stellte fest: Der Ostersonntag ist in 15 Bundesländern kein Feiertag! Somit haben die Erfurter Richter eine Klage von Beschäftigten einer Großbäckerei in Niedersachsen abgewiesen. Diese hatten mehrere Jahre für ihre Arbeit am Ostersonntag von ihrem Arbeitgeber den im Manteltarifvertrag vereinbarten Feiertagszuschlag von 175 Prozent erhalten; 2007 stand dann nur noch der niedrigere Sonntagszuschlag von 75 Prozent auf dem Lohnzettel. Dagegen zogen sie vor Gericht. Die Kläger vertraten die Meinung, Oster- und Pfingstsonntag seien in der christlichen Welt Feiertage und bekamen mit dieser Ansicht sogar vorinstanzlich Recht. Verfrüht, wie sich dann herausstellte. Nur das Land Brandenburg hat den Ostersonntag offiziell zum Feiertag erklärt, erläutern ARAG Experten und ergänzen: Gleiches gilt auch für den Pfingstsonntag (BAG, Az.: 5 AZR 317/09).

Zuschläge und Versteuerung

Glück im Unglück haben diejenigen, die an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen und einen Zuschlag erhalten. Es lohnt sich: Denn der Lohnzuschlag an den gesetzlichen Feiertagen ist bis zu 125 Prozent des Grundlohnes von maximal 50 Euro pro Stunde steuerfrei, so die ARAG Experten. Am 25. und 26 Dezember und am 1. Mai bleiben sogar bis zu 150 Prozent unversteuert.

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Betriebsferien zu Ostern?[nbsp]

Auch wenn die Urlaubsverteilung im Allgemeinen nicht im Ermessen des Arbeitgebers liegt, darf er Betriebsferien anordnen. Dabei sollte er auf zwei Dinge achten. Erstens sollte die Zwangspause in den Schulferien liegen, damit Eltern nicht benachteiligt werden und zweitens sollte er die verordnete Freizeit so früh wie möglich ankündigen, damit sich alle Arbeitnehmer darauf einstellen können. Hat der Betrieb jedoch einen Personal- oder Betriebsrat, darf der Chef nicht in Eigenregie entscheiden, sondern muss deren Zustimmung einholen.

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31.03.2015
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Kein Aprilscherz – drei kuriose Urteile

Experten nennen Urteile, die auch Aprilscherze sein könnten

Dass die Deutschen berühmt für ihre Klagefreudigkeit seien, ist ein Ammenmärchen. Im europäischen Vergleich belegen sowohl die alten als auch die neuen Bundesländer nur einen mittleren Platz. Dabei geht es in den meisten Fällen um ausgesprochen wichtige rechtliche Sachverhalte.

Kein Aprilscherz - drei kuriose Urteile

ARAG Experten nennen einige richtungsweisende und elementare Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung.

Penis vor Gericht vermessen

Eine Richterin am Amtsgericht Leer wollte 2014 den Penis eines Angeklagten vermessen lassen. Ein angeblicher Exhibitionist berief sich im Prozess darauf, sein Penis habe nicht, wie angeklagt, aus der Hose gehangen – dafür sei er nämlich zu kurz. Er soll im August 2013 als Paketzusteller an einem Haus in Moormerland (Niedersachsen) geklingelt haben. Dabei habe sein Penis deutlich sichtbar aus der Hose gehangen, erinnert sich die 16-Jährige, die die Sendung entgegennahm. “Ich habe etwas Fleischfarbenes gesehen”, wird sie von der Ostfriesen-Zeitung zitiert, sie sei sich “ganz sicher”, dass es sich dabei um das Genital des Angeklagten gehandelt habe. Die Mutter der Jugendlichen erklärte, ihre Tochter sei angesichts des unerwarteten Anblicks “aufgelöst” und “völlig angeekelt” gewesen. Man habe sogleich den Paketdienst über den Vorfall informiert und sei anschließend zur Polizei gegangen. Als wäre der Fall bis zu diesem Punkt nicht absurd genug gewesen, sprang dem Angeklagten vor Gericht seine Frau als Entlastungszeugin bei: “Tschuldigung, Schatz – aber der Penis ist zu kurz, der kann nicht raushängen.” Der Verteidiger des Mannes soll der Richterin sogar vorgeschlagen haben, sich davon selbst einen Eindruck zu verschaffen, doch diese lehnte dankend ab. Stattdessen hatte die Rechtsmedizin in Oldenburg für Klärung zu sorgen (AG Leer, Az. 6a Ds 265/14).

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Wie viel Schinken ist “1 Schinken”?[nbsp]

Mit dieser elementaren Frage hatte sich das AG Gifhorn zu beschäftigen. Der Streitgegenstand: ein Schinken! ARAG Experten nennen den Sachverhalt: Ein 62-Jähriger zog das große Los bei einer Tombola in Isenbüttel und gewann einen Gutschein für “1 Schinken”. Als er seinen Gewinn bei einem Partyservice abholten wollte, war die Enttäuschung größer als die leckere Spezialität aus der örtlichen Räucherei. Statt der erwarteten Schweinekeule bekam er lediglich einige hundert Gramm Schinken. “Ein Schinken ist ein Schinken – und nicht ein Viertel Schinken”, beharrte der Mann. Ein handfester Streit ließ sich nicht mehr aus der Welt schaffen und mündete in einer Klage auf Herausgabe eines Schinkens. Der zuständige Richter hat der beklagten Landjugend dann auch geraten, bei künftigen Veranstaltungen die Gutscheine eindeutiger zu machen. Das hätte den Ärger möglicherweise verhindert. Allerdings wies der Richter auch die Klage ab, denn nicht-staatliche Lotterien dieser Art genießen laut Gesetz keinen Rechtsschutz, wenn nicht gerade ein schwerwiegender Betrug vorliegt, so ARAG Experten.

Ein Mann ist ein Mann…[nbsp]

Ein Mann ist ein Mann – und darf deshalb auf seiner Toilette auch im Stehen pinkeln! Zu diesem Schluss kam ein Richter am Amtsgericht Düsseldorf in einem Mietrechtsstreit. Geklagt hatte der Mieter einer Wohnung, der nach dem Auszug seine volle Mietkaution in Höhe von 3.000 Euro zurückgezahlt haben wollte. Sein Ex-Vermieter hingegen wollte 1.900 Euro als Schadensersatz einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Eine Reinigung sei mit handelsüblichen Mitteln nicht möglich gewesen, weshalb er den Boden habe austauschen müssen. Der Richter konnte jedoch kein Verschulden des Mieters erkennen. Wörtlich führte er im Urteil aus: “Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.” Es sei vielmehr Sache des Vermieters gewesen, seine (männlichen) Mieter auf die besondere Empfindlichkeit des Marmorfußbodens hinzuweisen (Az.: 42 C 10583/14[nbsp]

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30.03.2015
hallelife.de - Redaktion
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Verkehrsdelikte in Ausland – EU tauscht Halterdaten aus

Knöllchen und Strafzetteln aus dem Ausland

Osterzeit ist Ferienzeit! Wer jetzt einen Trip ins benachbarte Ausland plant, liegt voll im Trend. Doch Vorsicht: Autofahrer, die sich im europäischen Ausland nicht an die geltenden Temporegeln halten, rote Ampeln missachten oder mit Alkohol am Steuer fahren, müssen auch künftig mit Post aus dem jeweiligen Mitgliedsstaat rechnen.[nbsp]

Verkehrsdelikte in Ausland -  EU tauscht Halterdaten aus

Das EU-Parlament hat kürzlich einer neuen rechtlichen Grundlage zum Austausch von Halterdaten zugestimmt. Bestimmte Verkehrsverstöße können damit auch weiterhin über die Grenzen hinweg verfolgt werden. ARAG Experten erläutern, was das für deutsche Autofahrer bedeutet.

EU musste Richtlinie nachbessern
Eigentlich ist Deutschland bereits seit August 2013 zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht steht, einen schweren Verstoß gegen die Verkehrsregeln eines EU-Landes begangen zu haben. Damals wurde die EU-Richtlinie 2011/82 in deutsches Recht umgesetzt. Im Mai 2014 forderte der Europäische Gerichtshof (EuGH) von den EU-Gremien jedoch eine Neuregelung des europaweiten Datenaustauschs innerhalb eines Jahres. Denn die Richtlinie sei auf einer falschen rechtlichen Grundlage erlassen worden. Es gehe nicht um die polizeiliche Zusammenarbeit, sondern um die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, urteilten die Luxemburger Richter – und erklärten die Richtlinie für nichtig (Az.: C-43/12).

Neuregelung gilt ab 6. Mai
Die jetzt verabschiedete Neuregelung tritt am 6. Mai 2015 in Kraft. Sie gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Lediglich Großbritannien, Irland und Dänemark haben eine zweijährige Übergangsfrist ausgehandelt und werden erst ab 2017 am grenzüberschreitenden Datenaustausch teilnehmen. Inhaltlich bleibt indes alles beim Alten: Zulässig ist die Halterabfrage bei Tempoverstößen, beim Fahren ohne Sicherheitsgurt, beim Missachten einer roten Ampel, beim Fahren unter Alkoholeinfluss und vier weiteren schweren Verkehrsdelikten. Stellt die ausländische Behörde einen solchen Verstoß durch ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen fest, fragt sie über die nationale Kontaktstelle in ihrem Land die Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg – der nationalen Kontaktstelle in Deutschland – ab. Das KBA teilt zu dem abgefragten Kennzeichen unter anderem Name, Anschrift, Geschlecht und Geburtsdatum des Halters mit. Auf Grundlage dieser Daten wird die ausländische Behörde den deutschen Halter dann anschreiben.

Vollstreckung nur bei Verschulden
Der Strafzettel aus dem EU-Ausland wird allerdings für Deutsche in vielen Fällen folgenlos bleiben, wissen die ARAG Experten. Grundsätzlich können rechtskräftige Bußgeldbescheide aus einem anderen Mitgliedsstaat ab einer Höhe von 70 Euro zwar in Deutschland vollstreckt werden. Wer nicht selbst am Steuer saß oder wem das von der ausländischen Behörde mithilfe der abgefragten Daten nicht nachgewiesen werden kann, hat diesbezüglich jedoch nichts zu befürchten. Denn während in vielen europäischen Staaten das Prinzip der Halterhaftung gilt, kann in Deutschland in der Regel nur der Fahrer belangt werden. Ist ein ausländischer Bescheid danach nicht mit deutschem Recht vereinbar, werden die deutschen Behörden ihn auch nicht vollstrecken.

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30.03.2015
hallelife.de - Redaktion
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Mit mehr Infos ans Ziel / HAVAG wertet Haltestellenansagen auf

Um die aktuellen Haltestellenansagen mit fahrtrelevanten Informationen aufzuwerten, werden ab morgen an Knotenpunkten und Endstellen zusätzlich zum Haltestellennamen auch Umsteigemöglichkeiten angesagt. Außerdem wird durch Nennung des Namens auf wichtige Einrichtungen in Halle hingewiesen. Der Vorteil für die Fahrgäste der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) ist klar: Sie kommen nun auf jeden Fall mit mehr Informationen an ihr Ziel und besonders Touristen wird die Orientierung im HAVAG-Liniennetz damit erleichtert.

Mit mehr Infos ans Ziel / HAVAG wertet Haltestellenansagen auf

Das Unternehmen der Stadtwerke Halle hat die Haltestellenansagen verschlankt und mehr Wert auf fahrtrelevante Informationen gelegt. Zusatzinformationen, die teilweise selbsterklärend waren, wurden eingekürzt, beispielsweise an der Haltestelle Zoo: Die bisherige Ansage lautete: Bergzoo – Elefanten, Affen und Raubtiere zum Beobachten und Staunen. – Neu: Haltestelle Zoo – Bergzoo Halle. Diese Zusatzinformationen sind nicht kostenpflichtig. Die betroffenen Einrichtungen wurden über die anstehende Änderung informiert.[nbsp]

Gleichzeitig informierte das Verkehrsunternehmen, dass es künftig auch möglich sein wird, beispielsweise auf Events, Jubiläen oder ähnliches hinzuweisen. Diese Information ist kostenpflichtig.

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26.03.2015
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Steuerfreie Zusatzleistungen für Arbeitnehmer

Experten über steuerfreie Zusatzleistungen, die sich lohnen

Wenn keine Gehaltserhöhung drin ist, haben Arbeitnehmer diverse Möglichkeiten, ihr monatliches Einkommen mit Zusatzleistungen trotzdem aufzustocken – und zwar steuerfrei. Auch für den Chef sind diese Leistungen durchaus attraktiv, denn da sie nicht vertraglich verankert sind, können sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schneller wieder gestrichen werden.

Steuerfreie Zusatzleistungen für Arbeitnehmer

Zudem muss er für Sachzuwendungen im Gegensatz zur Gehaltserhöhung keine Sozialabgaben zahlen.

Kinderbetreuung

Die Betreuung von Kindern bis zum schulpflichtigen Alter von sechs Jahren entlastet Arbeitnehmer am meisten. Auch für den Chef ist es mehr als eine Geste der sozialen Verantwortung, wenn er sich um den Nachwuchs seiner Mitarbeiter kümmert. Die ARAG Experten rechnen vor: Bezuschusst der Arbeitgeber die Tagesmutter oder die Kosten für den Kindergarten mit beispielsweise 150 Euro, gibt es keine Abzüge von dieser Summe. Bei einer Gehaltserhöhung hingegen blieben dem Arbeitnehmer nach Abzug aller Steuern im Schnitt lediglich rund 70 Euro mehr im Portemonnaie. Voraussetzung für den Zuschuss oder gar die Übernahme aller Kosten für die auswärtige Kinderbetreuung ist allerdings, dass der Nachwuchs zu Hause nicht von Angehörigen betreut werden kann.

Fahrtkostenzuschuss und andere Extras[nbsp]

Viele Firmen begünstigen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und zahlen ein Jobticket. Nach Auskunft der ARAG Experten liegt hier die steuerfreie Grenze bei 44 Euro im Monat. Auch bei anderen Sachbezügen wie etwa Tankgutscheinen, Zuschüssen zu Stromkosten, Friseurbesuchen oder Warenkäufen gilt: Übersteigt die Sachleistung 44 Euro im Monat, muss der Chef diese Ausgabe pauschal mit 15 Prozent versteuern. Je nach Branche können die Extras auch exotisch werden: So bieten einige Reiseanbieter ihren Mitarbeitern beispielsweise Kreuzfahrtenzuschüsse, prozentuale Ermäßigungen auf eigene Reiseprodukte oder Reisegutscheine. Unbegrenzt hoch darf der Zuschuss sein, wenn es um Hard- und Software für das Homeoffice geht: Ist die Firma der Eigentümer oder Leasing-Mieter, darf der Mitarbeiter die vom Chef gestellten Geräte zu Hause auch privat nutzen.

Gesundheitsprävention

Da ein kranker Arbeitnehmer niemandem nützt, sind Arbeitgeber gut beraten, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Gängig sind hier nach Auskunft der ARAG Experten Erholungsbeihilfen für eine Kur (bis zu 600 Euro sind hierfür steuerfrei) oder die finanzielle Unterstützung bei Kursen und Trainings, die der Gesundheit dienen. Auch für Wirbelsäulenübungen, Anti-Stress- oder Burnout-Trainings und Nichtraucherkurse darf der Chef abgabefrei 500 Euro pro Mitarbeiter jährlich beisteuern. Einschränkend weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitness-Studios aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Altersvorsorge

Viele Unternehmen bieten eine betriebliche Rentenvorsorge an, die sich für Arbeitnehmer als Zusatzleistung lohnen kann. Dafür kann er in der Regel bis zu vier Prozent des Gehalts für die Altersvorsorge aufwenden, die steuer- und sozialabgabenbefreit sind. Laut ARAG Experten lohnt sich dieses Modell vor allem dann, wenn der Chef einen Betrag dazugibt und damit selbst auch Steuern und Sozialabgaben spart.

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26.03.2015
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Anbieterwechsel lohnt sich, Vertragsanpassung auch

Stichprobe der Verbraucherzentrale bestätigt: Grundversorgung ist meist die schlechteste Wahl

Durch den[nbsp]Wechsel des Stromanbieters[nbsp]oder eine[nbsp]Vertragsanpassunglässt sich Geld sparen. Dies zeigt deutlich eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Verglichen wurde die Preise für Strom an 23 Standorten in Sachsen-Anhalt.

Anbieterwechsel lohnt sich, Vertragsanpassung auch

Bei einem Stromverbrauch von 4.000 kWh pro Jahr bezahlen Verbraucher danach durchschnittlich 1240 Euro im Grundversorgungstarif. Am wenigsten bezahlen dabei die Verbraucher in Halle. [nbsp]

Wer als Kunde des örtlichen Grundversorgers noch nie gewechselt hat, also noch immer in den teuren Allgemeinen Tarif steckt, sollte zumindest bei seinem Grundversorger in einen Sondervertrag mit einem günstigeren Tarif wechseln. Durch diesen Vertragswechsel lassen sich 37 bis 200 Euro, d.h. durchschnittlich 95 Euro, sparen.[nbsp]

Am meisten sparen könnten Verbraucher, wenn sie nicht nur den Tarif, sondern gleich zu einem anderen Anbieter wechseln. Bei einem Stromverbrauch von 4000 kWh pro Jahr kann diese Einsparung nach Berechnungen der Verbraucherzentrale zwischen 100 bis zu rund 270 Euro im Jahr betragen (durchschnittlich 212 Euro).[nbsp]

Hinweis

Die Ergebnisse der Stichprobe mit den Übersichten der Preise für einzelne Verbrauchsgruppen sind hier auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nachzulesen. Die Tabellen zeigen beispielshaft die Kosten und Einsparmöglichkeiten pro Jahr zum Stand 02.03.2015.[nbsp][nbsp]

Wer sich zum Anbieterwechsel informieren möchte oder Hilfe beim Vergleich der vielen Angebote und Vertragsbedingungen benötigt, kann sich an alle[nbsp]Beratungsstellen[nbsp]der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wenden.

Beispiel: Übersicht der Kosten für Stromverbrauch von 4000 kWh (PDF, 115.5 KB)

Beispiel: Übersicht der Kosten für Stromverbrauch von 1500 kWh (PDF, 144.6 KB)

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22.03.2015
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Wo Sie Ihren Gebrauchtwagen in Halle/ Leipzig schnell und einfach loswerden können

Für jedes noch so geliebte Auto kommt eines Tages der Zeitpunkt, an dem es für seinen Besitzer nicht mehr brauchbar ist. Dies kann verschiedene Ursachen haben. Die Technik versagt allmächtig und die Finanzierung einer aufwändigen Reparatur will man nicht auf sich nehmen, das Modell gefällt nicht mehr oder der Wagen ist durch einen Unfall gar nicht mehr zu gebrauchen. In allen Fällen stellt sich nun die Frage: Wohin mit dem Gebrauchtwagen?

Wo Sie Ihren Gebrauchtwagen in Halle/ Leipzig schnell und einfach loswerden können

Natürlich möchte jeder, der einmal viel Geld in ein Auto investiert hat, dieses am Ende nicht einfach so verschenken oder dem Schrottplatz überlassen. Gerade wenn man auf einen fahrbaren Untersatz nicht verzichten kann oder will, steht die Anschaffung eines neuen PKWs nach dem Loswerden des alten gleich an nächster Stelle. Daher sollte die Veräußerung des Gebrauchtwagens schon eine gewisse finanzielle Entschädigung bringen. Möglichkeiten zum Verkauf gibt es viele. Möchten Sie beispielsweise Ihr Auto ohne große Umwege loswerden, fragen Sie doch einmal im Freundes- oder Bekanntenkreis nach, ob jemand den Bedarf nach einem Gebrauchtwagen hat, ein Fahranfänger mit wenig Kapital oder vielleicht jemand im Seniorenalter, der ein Auto nur noch für kleinere Besorgungen benötigt. Findet sich dort niemand, können Sie sich ganz bequem an Ihren Computer setzen und eine der vielen Online-Plattformen nutzen, auf denen Autoverkauf und -versteigerungen möglich sind.

Achten Sie jedoch darauf, einen realistischen Verkaufs- oder Startpreis festzulegen, auch wenn Sie sicher gerne mehr für Ihren Wagen bekommen würden. Den ungefähren Marktwert Ihres Autos können Sie beispielweise beim ADAC und[nbsp]vielen anderen Webseiten, ganz einfach online ermitteln, indem Sie dort Marke, Modell, Erstzulassungsjahr und Kilometerstand angeben.

Wer sein Auto jedoch schnell verkaufen und trotzdem einen fairen Preis für sein Fahrzeug ergattern will, der kann den Gebrauchtwagenankauf von wirkaufendeinauto.de in Leipzig Paunsdorf nutzen. Dort wird Ihr Gebrauchter von KFZ-Experten genauestens überprüft und so der genaue Restwert ermittelt. Anschließend können Sie den Wagen gleich dort lassen: Der Verkauf ist schnell abgewickelt und das Geld nach zwei Tagen auf Ihrem Konto. Selbst ein schrottreifes Auto, für welches Sie woanders wahrscheinlich kaum eine finanzielle Entschädigung erhalten, können Sie in Leipzig loswerden. Die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt wird Ihnen ebenfalls abgenommen. Wichtig ist letztendlich, dass Sie die Möglichkeit finden, die für Sie persönlich am besten ist. Holen Sie sich dementsprechend möglichst viele Angebote ein und vergleichen Sie diese am Ende, dann sollte einem erfolgreichen Verkauf nichts mehr im Wege stehen.

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22.03.2015
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65 Jahre Kreditkarte: Alles zum Plastikgeld

Experten mit Wissenswertem zum Thema Kreditkarten

Die Kreditkarte wird 65 Jahre alt. Sie geht aber nicht etwa in Rente. Im Gegenteil: Sie wird immer beliebter. Denn: Kreditkarten sind ein bequemes und sicheres Zahlungsmittel. Die großen Kreditkartengesellschaften ermöglichen es den Kunden, weltweit flexibel zu sein und nicht mehr Bargeld als nötig mit sich zu tragen.

65 Jahre Kreditkarte: Alles zum Plastikgeld

ARAG Experten sagen, worauf Sie bei Kreditkarten achten sollten.

Welche Kreditkarte ist die richtige?[nbsp]

Die meisten Banken bieten kostenpflichtige Kreditkarten an. Es werden zum Teil hohe Jahresgebühren fällig und die Kreditkarte hat trotzdem wenig oder keine Zusatzleistungen. Es gibt aber auch zahlreiche kostenlose Kreditkartenangebote, die den gleichen Zweck erfüllen. Es ist nicht erforderlich für eine Kreditkarte Jahr für Jahr Gebühren zu zahlen, wenn man die Leistungen auch kostenlos bekommen kann. Nicht jeder braucht eine teure Premium-Kreditkarte mit vielen Zusatzleistungen. Meist reicht eine kostenlose Kreditkarte, da diese ebenso als Zahlungsmittel dient. Wer nur gelegentlich mit der Kreditkarte seinen Urlaub bucht oder online bezahlt und keinen Wert auf Prestige legt, ist mit einer kostenlosen Kreditkarte meist gut beraten. In jedem Fall bezieht sich der Ausdruck “kostenlos” oder “gebührenfrei” immer auf die Jahresgebühr, Zinsen und Gebühren für bestimmte Transaktionen fallen je nach Nutzung dennoch an. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Gesamtkosten, bevor Sie eine Kreditkarte bestellen, raten ARAG Experten.

Das Original[nbsp]

Bei einer “echten” oder klassischen Kreditkarte erhalten Sie monatlich eine Abrechnung über sämtliche erworbenen Waren. Diese kann sofort beglichen oder in Raten abgezahlt werden. Sie können, je nach Bank und Kreditkartenvertrag, monatlich 5, 10 oder 50 Prozent der offenen Summe zurückzahlen. Sie sind jedoch nicht an eine feste Rückzahlungsrate gebunden, sondern können die Kreditsumme jederzeit durch Sondertilgungen begleichen. Unabhängig von einer vollständigen Tilgung kann die Kreditkarte innerhalb des persönlichen Verfügungsrahmens neu belastet werden.

Chargekarte

Bei einer Chargekarte erhalten Sie monatlich eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen fällig ist. Sie erhalten also für den Zeitraum zwischen der Bezahlung einer Ware und der Fälligkeit der Rechnung einen zinslosen Kredit mit sehr kurzer Laufzeit. In Deutschland ist dies die gängigste Art von Kreditkarten.Prepaid-

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Kreditkarten

Bei dieser Alternative zur gängigen Kreditkarte kann man im eigentlichen Sinn nicht von einer Kreditkarte sprechen. Man bekommt keinen Kredit gewährt, sondern die Zahlungen mit einer Prepaid-Kreditkarte sind eher vergleichbar mit einer Geldkarte. Das ist auch der Grund dafür, dass sie ohne Schufa-Auskunft und Einkommensnachweis gewährt wird! Prepaid-Kreditkarten müssen zuerst mit einem Betrag aufgeladen werden, damit mit ihnen bezahlt werden kann. Das funktioniert wie das bekannte System bei Handy-Prepaidkarten. Eine Prepaid-Kreditkarte wird an allen Stellen mit den entsprechenden Kreditkartensymbol akzeptiert, also genau wie auch die gewöhnliche Kreditkarte.

Kreditkarte im Ausland[nbsp]

Außerhalb der EU kommt man mit der normalen Giro-Karte nicht allzu weit. Das Bezahlen mit der Kreditkarte hat im Ausland hingegen einige Vorteile. Sie brauchen nicht viel Bargeld bei sich zu tragen, sind aber trotzdem finanziell unabhängig und können an jeder Kasse schnell und flexibel bezahlen. Einige Tipps sollten Sie allerdings berücksichtigen:

  • Überprüfen Sie jede Rechnung genau, bevor Sie sie abzeichnen.

  • Überprüfen Sie auch Ihre Kontoauszüge genau, wenn Sie wieder daheim sind.

  • In manchen Ländern wie den USA wird bei der Unterteilung von Zahlen ein Komma statt eines Punkts verwendet.

  • Nur an Automaten fremder Banken kann die Kreditkarte günstiger als die EC-Karte sein

Sicher zahlen im Internet

Die Shopping-Tour per Mausklick wird immer beliebter. Dabei sind Kreditkarten eine beliebte, weil einfache und sichere Möglichkeit zu zahlen. Einiges sollten Sie allerdings beachten:

  • Vor der Einkaufs-Tour sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Computer frei von Viren und Trojanern ist. Installieren Sie einen aktuellen Virenscanner und halten Sie das Betriebssystem immer auf dem aktuellen Stand.

  • Bestellen Sie nur bei vertrauenswürdigen Online-Shops, beispielsweise mit einem anerkannten Qualitätssiegel. Das zeigt, dass er von einer unabhängigen Organisation geprüft wurde. Diese Organisationen halten im Netz auch Listen mit vertrauenswürdigen Online-Händlern vor. Oder sehen Sie sich vorher die Verkäuferbewertungen im Internet an. Dort werden sowohl der Verkäufer als auch das Produkt und das Prozedere von anderen Käufern bewertet.

  • Ihre persönlichen Daten und die Kreditkartennummer sollten Sie nur eingeben, wenn die SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) bei der Datenübertragung aktiv ist. Dies erkennen Sie daran, dass die Internetadresse mit “https://” statt mit “http://” beginnt und der Browser ein Schloss-Symbol anzeigt.

  • Die Kreditkarten-PIN darf nur für den Bargeldbezug am Geldautomaten und ggf. für die Nutzung im Handel an der Kasse (Point of Sale), aber nie im Internet eingegeben werden.

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21.03.2015
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Tipps für Läufer mit Ziel

Dieses Jahr erwarten Laufbegeisterte in Halle noch einige Läufe. Da wären zum Beispiel der Firmen- und Behördenmarathon am 29. Mai, der Sommerabendlauf am 13. Juni, der Lauf in den Weinbergwiesen am 5. Juli oder der Mitteldeutsche Marathon am 6. September und[nbsp]noch viele weitere.[nbsp]Halle und ganz Deutschland befinden sich im Lauffieber. Um einen Lauf, egal ob 10 Kilometer oder Marathon, unbeschadet zu überstehen, bedarf es vor allem gute Vorbereitung und passendes Schuhwerk.

Tipps für Läufer mit Ziel

Einen Trainingsplan erstellen

Jeder ambitionierte Läufer sollte sich einen[nbsp]persönlichen Trainingsplan zusammenstellen. Bestimmt wird dieser Trainingsplan durch das eigene sportliche Niveau und das Ziel, das man zu erreichen versucht. Wer beispielsweise für einen Halbmarathon trainiert, sollte bereits im Training Strecken der entsprechenden Länge gelaufen sein. So wirkt man Überlastungen entgegen und startet einen Lauf mit einem sicheren Gefühl. Mindestens eine Woche vor dem offiziellen Lauf sollte man sein Training herunterschrauben. Der Körper braucht vor einer solchen Belastung genug Zeit für die Regeneration. Deswegen sollte man neben der Reduzierung seiner Trainingseinheiten auf genügend Schlaf achten. Mit Genussmitteln wie Alkohol sollte man ohnehin sparsam umgehen, wenn sich sportliche Erfolge steigern sollen. Bei einem Marathon dehnt sich diese Phase sogar auf 2-3 Wochen aus.

Den richtigen Schuh finden

Die größte Beanspruchung während des Trainings und eines Laufs betrifft unsere Füße. Aus diesem Grund sind die richtigen Laufschuhe etwas, woran man keine Abstriche machen sollte. Einerseits läuft es sich in passenden Laufschuhen sehr viel komfortabler und das Auftreten von Blasen wird mit speziellen Laufsocken verhindert. Andererseits sind Laufschuhe mit[nbsp]Dämpfungssystemen[nbsp]versehen, die Gelenke, Sehnen, Bänder, Kniescheiben, Wirbel und Muskeln beträchtlich schonen. Im Idealfall erwirbt man seine Laufschuhe in einem Sportfachgeschäft wie[nbsp]Intersport. In solchen Geschäften werden Laufschuhe anhand einer Laufbandanalyse an die individuellen Bedürfnisse eines jeden Läufers angepasst, denn nicht jeder Laufschuh eignet sich für jeden Läufer. Für Läufer mit einem normalen Abrollverhalten eignen sich Neutralschuhe. Neigt man allerdings zur[nbsp]Überpronation[nbsp]oder zur[nbsp]Supination, damit ist ein Abrollen gemeint, das zu sehr nach innen oder außen geht, sind Stabilitätsschuhe die richtige Wahl. Sie sorgen für einen Ausgleich des fehlerhaften Abrollverhaltens und somit für einen gesunden Lauf. Für Fortgeschrittene gibt es eine zusätzliche Auswahl an Wettkampf-, Gelände- und Barfußschuhen.

Mit einer gewissenhaften Vorbereitung und passenden Laufschuhen ist jeder Lauf zu schaffen. Das Wichtigste ist niemals seine Motivation und sein Ziel zu verlieren.

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19.03.2015
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Der Traum vom eigenen Pool: So wird er Wirklichkeit

Sonne, Hitze, 30 Grad. Was gibt es im Sommer Schöneres, als sich zu erfrischen? Wem das Schwimmbad zu laut und der nächste See zu weit weg ist, der träumt vom Pool im eigenen Garten. Es gibt ganz unterschiedliche Modelle für das Schwimmbecken vor der Haustür, die sich je nach Budget und Aufwand ganz einfach in den Garten integrieren lassen.

Der Traum vom eigenen Pool: So wird er Wirklichkeit

Zuerst muss entschieden werden, ob man einen fest eingebauten oder einen aufblasbaren Pool möchte. Quick-up-Pools haben den Vorteil, dass sie keine Genehmigung vom örtlichen Bauamt benötigen. Anders dauerhafte Pools, die von der Behörde erst genehmigt werden müssen. Der Aufstellpool wird einfach direkt auf die Wiese platziert. Preislich liegen die Kosten für ein Schwimmbecken zwischen 100 und 8000 Euro. Das Positive an dem Fertigbausatz: Er kann problemlos ohne Hilfe von Handwerkern aufgebaut werden. Die Rasenstelle, auf die der Pool platziert wird, sollte vorher begradigt werden, damit der Pool nicht absackt. In einigen Fällen ist es besser, eine Betonfläche als Untergrund zu platzieren.

Beim Einbaupool ist Beton Pflicht. Die Konstruktion ist eigentlich wie beim Aufbaupool, nur dass er fest in den Boden verbaut ist. Die Preise bewegen sich zwischen 5000 und 20.000 Euro. Dafür hält dieser Pool auch ein Leben lang. Deshalb sollte auch eine ideale Position für den Pool[nbsp]gefunden werden. Egal, für welche Möglichkeit man sich entscheidet, wichtig ist es für Hygiene im Pool zu sorgen, damit die Wasserqualität nicht beeinträchtig wird.

Reinigung und Pflege
Für die Reinigung des Wassers ist es sehr wichtig, dass die Filteranlage zum Becken und der darin enthaltenen Wassermenge passt. Mindestens zwei Mal pro Tag sollte das Wasser von der Filteranlage umgewälzt werden. Außerdem wird empfohlen, mindestens einmal pro Woche den pH-Wert des Wassers zu kontrollieren. Wasserpflegemittel, Algenverhüter und Poolreiniger sorgen dafür, dass der Pool sauber und frei von Algen oder Ablagerungen bleibt. Reinigungs- und Pflegemittel für den eigenen Pool kann man bei[nbsp]Pool-Chlor-Shop[nbsp]online bestellen. Um den Pool zusätzlich vor Umwelteinflüssen und Verschmutzungen durch Laub oder Pollen zu schützen, ist eine Pool-Überdachung eine gute Idee. Außerdem verhindert eine Abdeckung, dass das Wasser abkühlt. So verlängert sich die Badesaison automatisch.

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19.03.2015
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Deutsches Tierschutzbüro e.V. erstattet Strafanzeige gegen Schweinehochhaus & startet Petition „Schweinehochhaus schließen“

Die Tierschutzorganisation Deutsches Tierschutzbüro e.V. hat Strafanzeige gegen das sogenannte[nbsp] Schweinehochhaus in Maasdorf (Sachsen-Anhalt) erstattet. In der Anlage werden Schweine über Wochen in Kastenständen gehalten, die so klein sind, dass die Tiere noch nicht einmal ausgestreckt liegen können, so der Vorwurf der Tierschützer. Dies stehe nicht nur im Widerspruch zu den Haltungsvorschriften, sondern stelle zudem eine strafrechtlich relevante Leidenszufügung dar.

Deutsches Tierschutzbüro e.V. erstattet Strafanzeige gegen Schweinehochhaus & startet Petition „Schweinehochhaus schließen“

Berlin/Maasdorf, 19.03.2015. Das sogenannte Schweinehochhaus in Maasdorf (Sachsen-Anhalt) wurden 1969 als Prestigeobjekt des DDR-Regimes gebaut. In dem Bunker ähnlichen Bau werden auf sechs Etagen hunderte Schweine gehalten, die jedes Jahr zehntausende Ferkel zur Welt bringen.

In der Sendung „Das Jenke-Experiment“ zeigte der Sender RTL[nbsp] vor zwei Wochen erstmals Aufnahmen aus dem Inneren der Anlage. Die Zustände sorgten bundesweit für Empörung. Über 400 Menschen folgten am Wochenende einem Aufruf des Deutschen Tierschutzbüros und demonstrierten in Maasdorf für eine Schließung des Schweinehochhauses.

Die von RTL veröffentlichten Filmaufnahmen zeigen unter anderem Schweine, die in winzigen sogenannten Kastenständen stehen. In einem Fernsehinterview räumte der Betreiber des Schweinehochhauses jetzt ein, dass die Tiere über Wochen in diesen Gitterkäfigen gehalten werden.
Aus Sicht von Jan Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüro e.V., ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: „Die Kastenstände sind so eng, dass die Schweine sich weder umdrehen, noch mit ausgestreckten Gliedmaßen darin ruhen können. Eine wochenlange Haltung eines Tieres unter solchen Bedingungen ist Tierquälerei.“

Am 15.03 [nbsp]hatten[nbsp]rund 400 Tierschützer aus ganz Deutschland in Maasdorf (nördlich von Halle) vor dem sogenannten Schweinehochhaus demonstriert. Als Schweine verkleidet, mit großen schwarzen Holzkreuzen, machten sie auf das Leiden der Tiere in dem industriellen Zuchtbetrieb aufmerksam und forderten dessen Schließung.

Unterstützung erhielt das Deutsche Tierschutzbüro nicht nur von Tierschützern aus dem ganzen Bundesgebiet, sondern auch von engagierten Bürgern aus der Region. Sowohl die GRÜNEN Anhalt-Bitterfeld, als auch die GRÜNE Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking nahmen an der Demonstration teil.[nbsp]

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Das Deutsche Tierschutzbüro hat daher jetzt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Dessau gegen das Schweinehochhaus erstattet. Der Verein verweist auf zwei Gerichtsurteile die besagen, dass ein Schwein die Möglichkeit haben muss mit ausgestreckten Beinen in Seitenlage zu ruhen.

Zeitgleich mit der Strafanzeige hat das Deutsche Tierschutzbüro e.V. eine Online-Petition zur Schließung des Schweinehochhauses ins Leben gerufen

(Link:[nbsp]http://www.tierschutzbuero.de/petition-schweinehochhaus-schliessen/[nbsp]).

„Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Schließung der Anlage zu erwirken“, kündigt Jan Peifer an.

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter[nbsp]www.tierschutzbuero.de

Weitere Informationen finden Sie hier:[nbsp]http://www.tierschutzbuero.de/schweinehochhaus/

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter[nbsp]www.tierschutzbuero.de

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19.03.2015
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Frühlingsmode 2015 – Farbenvielfalt und Denim

An Pastellfarben und Denim kommt man in dieser Frühlingssaison nicht vorbei. In den Fußgängerzonen von Halle wird man spätestens ab Mai Retro-Denimwear mit Used-Effekten bestaunen können. Und das ist noch nicht alles.

Frühlingsmode 2015 – Farbenvielfalt und Denim

So richtig aus der Mode kommt der Jeansstoff ja eigentlich nie. Als legeres Beinkleid in unterschiedlichen Schnitten ist die gute alte Jeans zeitlos und wird überall – zum Beispiel von den holländischen Jeans-Experten G-Star im Frontlineshop[nbsp]– in vielfältigen Formen und Schnitten angeboten. Seit sie als Funktionskleidung der Goldgräber in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts verwendet wurde, war ihr Siegeszug nicht mehr aufzuhalten. Ungewöhnlich ist mit Blick auf die Frühjahrssaison 2015 Denim-Kleidung wie Westen oder Jacken, die in den letzten fünfzehn Jahren eher von den Laufstegen verbannt und bei Modejüngern verpönt waren.

Mit den klobigen Jacken, die zwischen den 70er und 90er Jahren sehr populär waren und eigentlich nur wie umgenähte Hosen aussahen, haben die heutigen Kreationen allerdings wenig gemein. Auf den Laufstegen begegnet uns vor allem derbe Workwear aus sogenanntem Dark Denim. Auf den Fashion Weeks[nbsp]verliehen die Designer ihren Denim-Kollektionen häufig auch einen gewissen Military-Look, ohne sich dabei dem unsäglichen Camouflage-Muster bedienen zu müssen.

Die Farben des Frühlings 2015

Sobald die Temperaturen steigen, kommen die Pastelltöne zurück. Um also überhaupt noch einen feststellbaren Unterschied zur Vorjahressaison zu erreichen, bedienen sich die Modeschöpfer auch solchen Farben, die auf den ersten Blick ungewöhnlich scheinen. 2015 wird beispielsweise Rosa ein Comeback feiern. Und zwar nicht nur in der Accessoire-Sparte, sondern großflächig und auffällig – vorzugsweise in Kombination mit einem anderen großen Trends dieses Frühjahrs: Jumpsuits. Die zweite Trendfarbe ist Mint. Daran müssen wir uns auch nicht erst gewöhnen, da der frische Minzton eigentlich schon seit einer ganzen Weile (und eben vorzugsweise im Frühling und Sommer) für angenehme Akzente gesorgt hat. 2015 steht im Zeichen der zarten, sanften Farben. Ein unaufdringlicher Grünton wie Mint ist daher verständlicherweise vorne mit dabei.

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27.02.2015
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Den persönlich passenden Handyvertrag finden

In den letzten Jahren wurde der Mobilfunktmarkt von mehr und mehr Anbietern geschwemmt. Diese teilen sich den Markt untereinander auf und kämpfen um jeden Vertragsabschluss. Dem Kunden bleibt oft nichts anderes übrig, als sich angesichts des riesigen Angebotes überfordert zu fühlen. Richtige Beratung ist hier wichtig, denn oft sind versteckte Kostenfallen oder andere Tricks wie lange Vertragsbindungen oder Zusatzoptionen im Spiel um den vermeintlichen Endpreis zu drücken und den Kunden für sich zu gewinnen.[nbsp]

Den persönlich passenden Handyvertrag finden

Während es Vielen vor einigen Jahren noch ausreichte, ihr Gesprächsguthaben alle paar Monate mit einer sogenannten Prepaidkarte aufzuladen, kommt man heute kaum noch an vertraglich gebundenen Flatratetarifen vorbei. Deutlich gesunkene Gesprächskosten sind ein Grund für diese Entwicklung. Die Anbieter wissen meist um die Unsicherheit der Kunden und umso wichtiger ist es, sich genau zu informieren, um schlussendlich einen passenden Vertrag zu finden.

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Wie soll sich der Kunde nun Entscheiden?

Handytarife sind heute gar keine reinen Handytarife mehr. Längst schon hat das Smartphone das klassische Handy ersetzt und mit ihm haben zahlreiche Zusatzfunktionen und Optionen Einzug in das Leben der Nutzer erhalten. Außerdem ist das Einstiegsalter der Handynutzer gesunken. Heute ist es eher die Regel als Ausnahme, dass bereits Grundschüler ein Smartphone besitzen. Eltern stellt sich dann insbesondere die Frage welcher Tarif für den Nachwuchs am geeignetsten ist.[nbsp]

Auch verschließen sich weniger ältere Menschen der modernen Technik als noch vor ein paar Jahren. Manche Anbieter bieten sogar spezielle Seniorentarife an. Was hilft einem also bei der Entscheidung für einen Vertrag? [nbsp]

Zunächsteinmal sollte man genau wissen, was man will. Das hört sich ersteinmal komisch an, bedenkt man aber, dass die Einen Ihr Mobiltelefon tatsächlich nur zum telefonieren benutzen, während Andere das Hauptaugenmerk darauf richten möglichst immer und überall auf das Internet zugreifen zu können, macht es durchaus Sinn sich genauer zu informieren.[nbsp]

Ein kleiner Blick auf eine Vergleichsliste[nbsp]zeigt einem über 20 verschiedene Anbieter. So sehr werden die sich schon nicht voneinander unterscheiden denkt man vieleicht. Falsch! Gerade im Kleingedruckten zeigen sich große Unterschiede. Hier ist beispielsweise ein Erfahrungsbericht zu[nbsp]Preis24[nbsp]zu sehen.

Meist beinhaltet eine moderne Handyflatrate folgende Optionenen:

  • SMS Flatrate

  • Flatrate Handytelefonie

  • Flatrate Festnetz

  • Internet flatrate.

Bei der Internetflatrate ist es wichtig auf das Volumen zu achten. Wer viel mobil im Internet unterwegs ist, um e-mails zu bearbeiten oder einfach zum Surfen, der benötigt mehr Datenvolumen als derjenige, der das Internet mobil kaum nutzt. Oft finden sich hier Kostenfallen, die bei einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Volumens kräftig zu Buche schlagen.

Letztendllich sind sich die Anbieter bewusst: Der Kunde lässt sich über den Preis ködern. Noch vor nicht allzulanger Zeit konnte man sich wundern, über Handys zum vermeintlichen Schnäppchenpreis von 1 Euro. Diese Lockangebote sind heute natürlich Gang und Gäbe, der Kunde ist sich dessen bewusst und ist vorsichtiger geworden. Außerdem ist es wichtig zu wissen ob man ein neues Smartphone braucht oder auf sein bisheriges Gerät zurückgreifen kann. Ob man jedes Jahr eine neues Smartphone braucht, wie es viele Anbieter heute schon als Service anbieten, muss sich jeder selber beantworten.

Im Zweifelsfall ist es wie beim Autokauf: Wenn man keine Ahnung hat sollte man sich jemanden zur Seite nehmen, der sich auskennt und sich beraten lassen. Mitunter unterscheiden sich die Tarife schon stark und der Teufel steckt wie Immer im Detail.[nbsp]

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27.02.2015
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Blauer Dunst in den eigenen Wänden

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum Raucher-Urteil

Friedhelm Adolfs dürfte mittlerweile nach Altbundeskanzler Helmut Schmidt der zweitberühmteste Raucher Deutschlands sein. Zu dieser zweifelhaften Berühmtheit kam der Düsseldorfer, weil seine Vermieterin ihm nach Abmahnungen 2013 fristlos gekündigt hatte.

Blauer Dunst in den eigenen Wänden

Der Vorwurf: Im Hausflur stinke es unerträglich nach dem Qualm seiner Zigaretten. Ursache sei das Verhalten des Rentners, der seine Wohnung nicht ausreichend lüfte. Die Nachbarn hätten sich schon beschwert. Der langjährige Mieter wehrte sich dagegen, wegen seiner Rauchgewohnheiten so einfach an die (frische) Luft gesetzt zu werden. Als die zuständigen Gerichte die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigten, ging er bis zum Bundesgerichtshof. Dieser hob das Urteil der Vorinstanz nun wegen Rechtsfehlern auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung und Aufklärung der Sache zurück. Mieter und Vermieter sind gleichermaßen verunsichert. Darf man nun in den eigenen oder angemieteten vier Wänden qualmen, was das Zeug hält oder nicht? Licht in den blauen Dunst bringt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Der Rechtsanwalt beantwortet offene Fragen und nennt beispielhafte Urteile aus der Vergangenheit.


Darf man denn nun in der eigenen Wohnung rauchen oder nicht?

RA Tobias Klingelhöfer: Selbstverständlich dürfen Raucher in ihrer eigenen Wohnung rauchen.

Gilt das auch, wenn der Mietvertrag Einschränkungen macht?[nbsp]

RA Tobias Klingelhöfer: Eine höchstrichterliche Entscheidung zu der Wirksamkeit von Rauchverboten liegt bislang nicht vor. Sofern sich das Rauchverbot auf die Wohnung bezieht, wird ein Rauchverbot in einem formularmäßigen Mietvertrag allerdings als unwirksam erachtet. Durch ein solches wird in die persönliche Lebensgestaltung des Mieters derart eingegriffen und seine Möglichkeit, sein Leben innerhalb seiner Wohnung nach seinen Vorstellungen zu gestalten, wird so schwerwiegend beeinträchtigt, dass seine Nutzungs- und Gebrauchsrechte aus dem Mietvertrag gefährdet sind. Rauchverbote, die in Individualverträgen enthalten sind, sind hingegen in der Regel wirksam.

Wie sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen aus?[nbsp]

RA Tobias Klingelhöfer: Es sieht natürlich anders aus, wenn sich das Rauchverbot auf Gemeinschaftseinrichtungen, wie etwa Treppenhaus, Keller und Dachboden bezieht. Hier ist der Mieter wesentlich weniger schutzbedürftig, da sein Aufenthalt in diesen Bereichen meist nur von kurzer Dauer ist. Außerdem sind hier – im Gegensatz zum Wohnbereich – schutzwürdige Rechte Dritter insbesondere von Nichtrauchern zu beachten.

Auf dem Balkon?[nbsp]

RA Tobias Klingelhöfer: Der Balkon gehört zur Wohnung, wie die Küche oder das Wohnzimmer. Auch hier darf ein Raucher sich ganz zu Hause fühlen.

Aber es gab unlängst ein BGH-Urteil, das das Recht auf blauen Dunst auf dem Balkon einer Mietwohnung einschränkt.[nbsp]

RA Tobias Klingelhöfer: Ja, denn das Recht der Mieter auf ihre freie persönliche Lebensgestaltung endet, sobald andere Mieter gestört werden. Im besagten Fall ging es um zahlreiche Zigaretten, die ein Ehepaar täglich auf dem Balkon seiner Wohnung rauchte. Der hochziehende Qualm belästigte die darüber wohnenden Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus. Nachdem sie mit ihrer Klage zweimal gescheitert waren, hat der BGH den Nachbarn grundsätzlich Recht gegeben: Mietern darf das Rauchen auf dem Balkon zeitweise eingeschränkt werden. Am besten man einigt sich mit den rauchenden Nachbarn über Rauch- und rauchfreie Zeiten (BGH, Az.: V ZR 110/14).

Ist das auch im aktuellen Fall der Knackpunkt?[nbsp]

RA Tobias Klingelhöfer: Genau! Im Fall von Friedhelm Adolfs waren es die Nachbarn, die sich durch die andauernde Geruchsbelästigung im Treppenhaus belästigt und eingeschränkt fühlten.

Aber der BGH hat dessen Kündigung doch für ungerechtfertigt erklärt.[nbsp]

RA Tobias Klingelhöfer: Nein. In der Begründung heißt es, die Tatsachenfeststellung der Vorinstanz sei “unter Verletzung prozessualer Vorschriften” zustande gekommen. Der BGH hat deshalb das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung und Aufklärung der Sache zurückverwiesen. Sollte sich dabei herausstellen, dass es im Treppenhaus tatsächlich zu erheblichen Geruchsbelästigungen der anderen Mieter kommt, kann die Kündigung durchaus gerechtfertigt sein.

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25.02.2015
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Rechtswidrige Überwachung von Arbeitnehmern

Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht.

Rechtswidrige Überwachung von Arbeitnehmern

Im verhandelten Fall war die Klägerin seit Mai 2011 als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Ab dem 27.12.2011 war sie arbeitsunfähig erkrankt. Der Geschäftsführer der Beklagten bezweifelte den zuletzt telefonisch mitgeteilten Bandscheibenvorfall und beauftragte einen Detektiv mit der Observation der Klägerin.

Beobachtet wurden unter anderem das Haus der Klägerin, sie und ihr Mann mit Hund vor dem Haus und der Besuch der Klägerin in einem Waschsalon. Dabei wurden auch Videoaufnahmen erstellt. Der dem Arbeitgeber übergebene Observationsbericht enthält elf Bilder, neun davon aus Videosequenzen.

Die Klägerin hält die Beauftragung der Observation einschließlich der Videoaufnahmen für rechtswidrig und fordert ein Schmerzensgeld, dessen Höhe sie in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. Mit Erfolg! Die Observation einschließlich der heimlichen Aufnahmen war nach Auffassung der Richter rechtswidrig, denn der Arbeitgeber habe keinen berechtigten Anlass zur Überwachung gehabt.

Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war weder dadurch erschüttert gewesen, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammten, noch durch eine Änderung im Krankheitsbild oder weil ein Bandscheibenvorfall zunächst hausärztlich behandelt worden war, so die ARAG Experten (BAG, Az.: 8 AZR 1007/13).

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25.02.2015
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Keine Verlängerung von Kindergeld durch Wehrdienst

Der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld verlängert sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind nach dem 01.07.2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. Im konkreten Fall leistete der 1989 geborene Sohn des Klägers nach dem Schulabschluss bis zum 30.06.2013 einen freiwilligen Wehrdienst ab.

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Keine Verlängerung von Kindergeld durch Wehrdienst

Danach begann er mit einer Berufsausbildung. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung ab Juni 2014 auf, nachdem der Sohn im Mai sein 25. Lebensjahr vollendet hatte. Der Kläger begehrte demgegenüber weiterhin Kindergeld, da sich nach seiner Ansicht der Berechtigungszeitraum wegen des Wehrdienstes um 18 Monate verlängerte.

Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass eine Verlängerung der Kindergeldberechtigung im Streitfall nicht in Betracht komme, weil der Sohn des Klägers weder einen gesetzlichen Wehrdienst noch einen freiwilligen Wehrdienst anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes geleistet habe.

Die allgemeine Wehrpflicht sei zum 01.07.2011 ausgesetzt worden – ein nach diesem Datum absolvierter freiwilliger Wehrdienst kann daher nicht anstelle des gesetzlichen Wehrdienstes geleistet werden. Nach Aussetzung der Wehrpflicht besteht kein Bedürfnis mehr, den Bezugszeitraum für das Kindergeld zu verlängern, so die ARAG Experten (FG Münster, Az.: 5 K 2339/14 Kg).

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25.02.2015
hallelife.de - Redaktion
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Keine grenzenlose Freiheit

Balkonbesitzer müssen die Interessen ihrer Nachbarn berücksichtigen!

Wohnungen mit Balkon sind besonders beliebt und begehrt – bedeutet doch der Platz im Freien vor allem in der wärmeren Jahreszeit für die Bewohner ein Stück Lebensqualität. Genau wie die Wohnung können Mieter oder Eigentümer ihren Balkon auch grundsätzlich nutzen, wie sie wollen.

Keine grenzenlose Freiheit

Allerdings nicht grenzenlos: Wer Nachbarn hat, darf deren Interessen durch Lärm, Geruch oder ähnliche Immissionen nicht wesentlich beeinträchtigen. Für Raucher kann das zum Beispiel bedeuten, dass sie unter Umständen nur zu bestimmten Zeiten zur Zigarette greifen dürfen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Fall urteilte. Was die Karlsruher Richter zum Thema Rauchen im Einzelnen entschieden und was auf dem Balkon sonst noch erlaubt ist und was nicht, darüber informieren die ARAG Experten.


Starkes Rauchen nur zu bestimmten Zeiten

Sei es, dass der Mietvertrag ihnen das Rauchen in der Wohnung untersagt, sei es, dass sie den Zigarettengeruch in den eigenen vier Wänden selbst nicht mögen: Viele Mieter gehen extra auf den Balkon, um ihrem Laster zu frönen. Solange sich die Nachbarn über oder neben ihnen dadurch nicht gestört fühlen, ist das auch erlaubt. Sind sie durch die Geruchsbelästigung aber wesentlich beeinträchtigt, muss laut BGH eine Einigung über rauchfreie Zeiten erzielt werden. Im jetzt entschiedenen Fall fühlten sich die nichtrauchenden Mieter einer Wohnung durch den vom Balkon unter ihnen mehrmals am Tag aufsteigenden Tabakrauch gestört. Sie verlangten deshalb von den beklagten Nachbarn, das Rauchen auf dem Balkon während bestimmter Zeiten zu unterlassen. In den Vorinstanzen scheiterten sie mit ihrer Klage. Sowohl Amts- als auch Landgericht hielten ein Rauchverbot für nicht mit der in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützten Freiheit der Lebensführung vereinbar. Im Übrigen gehöre das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart sei. Das sah der BGH jedoch anders. Er sprach Mietern untereinander grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch zu, wenn sie durch den Zigarettenrauch in ihrem Besitz gestört sind. Dabei spiele es keine Rolle, ob dem Mieter das Rauchen im Verhältnis zu seinem Vermieter erlaubt sei. Maßgeblich sei vielmehr, ob die Geruchsbelästigung nach dem Empfinden eines durchschnittlichen Dritten wesentlich ist. Wenn das der Fall ist, müsse ein Ausgleich zwischen den Interessen der Nachbarn gefunden werden. Im Regelfall laufe dies auf eine Vereinbarung über Zeitabschnitte hinaus, so die Richter.

Auch Grillen in Maßen

Sommerzeit ist für viele Menschen gleichbedeutend mit Grillzeit. Grundsätzlich ist das brutzelnde Vergnügen auf dem Balkon auch erlaubt – allerdings mit Einschränkungen. Mieter sollten zunächst sicherstellen, dass im Mietvertrag kein generelles Grillverbot festgeschrieben ist. Denn wer ein solches Verbot missachtet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung, so das Landgericht (LG) Essen (Az.: 10 S 438/01). Gleiches gilt für Wohnungseigentümer: Hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen, dass das Grillen auf den Balkonen verboten ist, sind alle Eigentümer hieran gebunden. Doch auch ohne explizites Verbot gilt beim Grillen das Gleiche wie beim Tabakkonsum auf dem Balkon: Erlaubt ist die Nutzung des Balkons nur insoweit, als die Nachbarn nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Ziehen Grillrauch und Gerüche in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn, ist diese Grenze regelmäßig überschritten und der betroffene Nachbar kann verlangen, dass der Grill aus bleibt. Über die Frage, wie häufig in den Sommermonaten auf dem Balkon gegrillt werden darf, haben die Gerichte in der Vergangenheit sehr unterschiedlich geurteilt. So hat zum Beispiel das Amtsgericht (AG) Bonn das Grillen in der Zeit von April bis September einmal im Monat als zulässig angesehen, sofern das Grillen den Nachbarn 48 Stunden vorher angekündigt wird (Az.: 6 C 545/96). Das LG Stuttgart geht dagegen davon aus, dass dreimal bzw. bis zu sechs Stunden im Jahr gegrillt werden darf (Az.: 10 T 359/96), während das Grillen nach Meinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) fünfmal im Jahr zulässig ist (Az.: 2Z BR 6/99).

Bei der Balkonparty Nachtruhe beachten

Die gelegentliche Party auf dem Balkon gehört ebenfalls zur üblichen und erlaubten Nutzung. Dabei muss aber die ab 22 Uhr geltende Nachtruhe unbedingt eingehalten werden. Ansonsten fühlen sich Nachbarn zu Recht gestört und können die Polizei einschalten. Nach 22 Uhr sollte der Geräuschpegel deshalb auf Zimmerlautstärke absinken oder – besser noch – die Party ganz in die Innenräume verlagert werden, da selbst Unterhaltungen in Zimmerlautstärke im Außenbereich deutlich lauter wahrgenommen werden. Um Streit mit den Nachbarn vorzubeugen, empfehlen die ARAG Experten im Übrigen, eine geplante Feier einige Tage vorher – zum Beispiel durch einen Aushang im Treppenhaus oder einen Zettel im Briefkasten – anzukündigen.

Was Hobbygärtner wissen sollten

Auch an der Frage der Balkonbepflanzung scheiden sich häufig die Geister. Selbst Hobbygärtner dürfen ihren grünen Daumen jedoch auf dem Balkon ausleben, solange das den Nachbarn nicht in seiner eigenen Balkonnutzung oder gar in seiner Sicherheit beeinträchtigt. Konkret bedeutet das: Werden Blumenkästen am Geländer angebracht, darf das grundsätzlich auch an der Außenseite geschehen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Vermieter dies im Sinne einer einheitlichen Fassadengestaltung nicht erlaubt hat. Werden die Kästen außen montiert, müssen sie aber so sicher befestigt werden, dass sie auch bei einem Sturm nicht herunterfallen und Nachbarn oder Passanten gefährden können. Zudem muss sichergestellt werden, dass herabfallende Blüten oder andere Pflanzenbestandteile den darunterliegenden Balkon nicht über das normale Maß hinaus verunreinigen. Und beim Gießen der Balkonpflanzen ist selbstverständlich darauf zu achten, dass der Balkon des Nachbarn trocken bleibt.

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24.02.2015
hallelife.de - Redaktion