Silvester: Stadt Halle zum Umgang Böllern und Feuerwerken

Silvester: Stadt Halle zum Umgang Böllern und Feuerwerken
von 23. Dezember 2022 0 Kommentare

Zum Jahreswechsel gibt es in Halle (Saale) keine Sonderregelungen zum Umgang mit Böllern und Feuerwerkskörpern. Für die Stadt gibt es keine gesetzliche Grundlage, Feuerwerke und Böller zu Silvester selbst zu verbieten. Zuständig für Genehmigungen und Verbote von Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffrecht des Landes Sachsen-Anhalt die Polizeiinspektion Halle (Saale).

 

Verbotszonen gibt es nicht. Unabhängig davon gilt aber in ganz Deutschland: In
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden.

         

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