Soll Schwarzfahren bald ein Bagatelldelikt werden?

Soll Schwarzfahren bald ein Bagatelldelikt werden?
von 6. Dezember 2023 0 Kommentare

Fraktion Hauptsache Halle entschieden gegen Pläne zur Straffreiheit

 

Im Juni 2023 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs zur Straffreiheit für das Fahren ohne Fahrschein diskutiert und die unterschiedlichen Argumente aus der Sicht von Rechtsexperten dargelegt. Der besagte Paragraf 265a StGB, der für das Erschleichen von ebensolchen Leistungen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe androht, bietet nicht erst seitdem Anlass zu heftigem Streit in der Gesellschaft. Auch der hallesche Stadtrat soll sich mit der Thematik beschäftigen und über das Für und Wider debattieren. Ein Antrag sieht vor, dass die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) künftig bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein auf die Stellung eines Strafantrages verzichten solle. Die Fraktion Hauptsache Halle wird eine solche Initiative nicht unterstützen.

„Obwohl einige wenige Kommunen in Deutschland diesen Schritt bereits gehen, sehe ich dennoch den Vorschlag äußerst kritisch. Wir alle bezahlen für Leistungen, die andere für uns erbringen und erwarten zurecht, dass die von uns erbrachten Leistungen ebenso honoriert werden. Das ist das Prinzip der Leistungsgesellschaft, welches sich seit Jahrzehnten bewährt hat. Solange der Gesetzgeber also keine Änderung des entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch vorgenommen hat, sollte die HAVAG weiterhin Strafantrag stellen dürfen. Das ist das richtige Zeichen an die ehrlichen Kundinnen und Kunden, die für ihre Beförderung einen Fahrschein kaufen“, meint Andreas Wels, Vorsitzender der Fraktion Hauptsache Halle.

„Meiner Fraktion wurde berichtet, dass Ticketkontrollen in den Bussen und Bahnen der HAVAG im Vergleich zu Verkehrsunternehmen in anderen Städten, etwa in Hamburg, relativ selten vorkommen, weshalb auch die Chance sehr groß ist, beim Schwarzfahren in Halle unbehelligt davonzukommen. Daher genügt aus meiner Sicht das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro als alleinige Sanktionsmaßnahme nicht. Unser Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn geltende Gesetze auch zur Anwendung kommen. Wer sich ganz bewusst Leistungen erschleicht und damit nach heutigem Stand eine Straftat begeht, soll zur Verantwortung gezogen werden. Diese erzieherische Maßnahme muss in unserer Heimatstadt nach wie vor Bestand haben,“ so Andreas Wels abschließend.

         

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