Eindämmungsverordnung den Zahlen anpassen

Eindämmungsverordnung den Zahlen anpassen
von 9. Juli 2021

Die kommende 15. Eindämmungsverordnung sollte an die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums angepasst werden und beispielsweise die strikte Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person nicht mehr enthalten.

„Gerade Friseure und Kosmetiker haben erheblich unter den Schließungen im Frühjahr gelitten. Hier ist ein Signal erforderlich. Die Beschränkung durch die Quadratmeterregelung besteht schon seit dem letzten Jahr, ist aber bei den derzeitigen Zahlen kaum noch darzustellen“, erläutert Thomas Keindorf die Forderung. „Es ist kein Fall bekannt geworden, wo sich Kunden in einem Salon angesteckt hätten.