Förderung von Firmen dringlich erforderlich

von 3. Juni 2020

Nach übereinstimmenden Medienberichten soll das neue Programm von Juni bis Ende Dezember 2020 vorgehalten werden. Anspruchsberechtigt sollen Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen sein, welche einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im April/Mai 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten verzeichnen. Dabei dürfen diese Unternehmen vor dem 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein. Angerechnet werden Kosten wie Mieten, Pachten, Grundsteuer, Leasingraten, Versicherungen, Lizenzgebühren, Wasser, Strom usw. Es geht um eine maximale Förderhöhe von bis zu 50.000 Euro je Monat. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

Auch Unternehmen, die bereits Bundes- und Ländernothilfen in Anspruch genommen haben, bleiben im Falle weiterer Produktionsausfälle antragsberechtigt. Leistungen aus Zuschussprogrammen sollen angerechnet werden. „Mit dieser Unterstützung reagiert der Bund auf die aktuelle Situation gerade der kleinen und mittleren Betriebe. Dringlich erforderlich sind schnelle und unbürokratische Hilfen, um das Überleben der Betriebe zu gewährleisten“, so Dirk Neumann.