Bund und Länder beraten über Infektionsschutzgesetz

Bund und Länder beraten über Infektionsschutzgesetz
von 9. August 2022 0 Kommentare

Die Gesundheitsminister, und -senatorinnen der Länder sowie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach haben sich heute bei einer Videoschalte über den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausgetauscht. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt hatte vom Bund gefordert, den Entwurf frühzeitig vorzulegen, um den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, zu den Regelungen Stellung zu nehmen.

 

GMK-Vorsitzende und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Der jetzt vorgelegte Vorschlag ist eine gute Grundlage, damit die Länder einen Instrumentenkasten zur Verfügung gestellt bekommen, um auf das Pandemiegeschehen im Herbst reagieren zu können. Zum einen bieten bundeseinheitliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr Leitplanken für die Bewältigung der Herbstwelle. Zugleich bekommen die Länder Befugnisse, um weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen.“ Gleichzeitig müssten Schulen und Kitas geöffnet bleiben, so Grimm-Benne. Diese Instrumente dienten dem Schutz von Infektionen, beugten aber auch Lockdowns und Schließungen vor.

 

Kritisch gesehen wurde die im Bundesentwurf vorgesehene Regelung zu den Ausnahmen von der Maskenpflicht bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen und in der Gastronomie. Die Länder haben darauf hingewiesen, dass die Ausnahmen für frisch Geimpfte und Genesene in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar seien. Zugleich haben die Ländervertreter darauf hingewiesen, dass es bundeseinheitlicher Vorgaben für die Indikatoren bedürfe, um ein einheitliches Vorgehen der Länder im Hinblick auf weitergehende Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können.

Grimm-Benne betont abschließend: „Wichtig bleibt, vulnerable Personen wie in den Pflegeeinrichtungen zu schützen. Gleichzeitig wollen wir soziale Isolation verhindern. Es gilt, die richtige Balance zu wahren zwischen Infektionsschutz und der Teilhabe an der Gesellschaft.“

         

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