7-Tage-Inzidenz sinkt auf 43,57 – 17 Neuinfektionen – 10.865 wieder genesen

7-Tage-Inzidenz sinkt auf 43,57 – 17 Neuinfektionen – 10.865 wieder genesen
von 23. Mai 2021

In der routinemäßigen Sequenzierung (5% laut Verordnung der Bundesregierung) wurde die indische Mutation B.1.617.2 in einer Probe nachgewiesen. Die Infektionsquelle wird derzeit ermittelt. Die betreffende Person ist klinisch gesund. Diese nachgewiesene Variante der indischen Mutation verhält sich vergleichbar der britischen Mutation (erhöhte, leichtere Weiterverbreitung, leichter bis moderater Krankheitsverlauf).

Krankenhaus:

37 (zum Vortag: -8) werden stationär im Krankenhaus behandelt.

  • davon Hallenser:25 (zum Vortag: -11)

  • auf der Intensivstation: 12(zum Vortag: -9)

  • Die Ampel steht auf grün-gelb

Die positive Entwicklung bei der Zahl der Patienten führt dazu, dass die Krankenhaus-Ampel auf grün-gelb steht. Das bedeutet: Die Krankenhäuser sind aufgrund von Covid-19-Behandlungen und bedingt durch pandemiebedingte Personalausfälle nur noch in Einzelfällen gezwungen, auch dringliche Behandlungen von Nicht-Covid-19-Patienten einzuschränken.

7-Tage-Inzidenz [&] R-Wert:

Die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner sinkt auf: 43,57 (zum Vortag: -0,42).

R-Wert: 0,51 (+0,1)

Tote:

349 Personen (zum Vortag: +/-0) sind gestorben

  • am Coronavirus: 117(zum Vortag: +/-0)

  • mit Virusinfektion:232(zum Vortag: +/0)

  • Todesfall-Quote: 3,0 %

Altersaufteilung:

Die Altersaufteilung der 17 Neuinfektionen (4 weiblich und 13 männlich)

Unter 18 Jahre: 6

19-29 Jahre:4

30-49 Jahre:5

50-69 Jahre: 2

Über 70 Jahre:0

Infektionsquellen:

Ergebnisse zu den 11 Infektionsquellen des gestrigen Tages:

  • Privates Umfeld: 8 Neuinfektionen (72,73 %)

  • Alten- und Pflegebereich: 3 Neuinfektion (27,27 %)

Es konnten alle Kontakte nachvollzogen werden.

Sicherheit und Ordnung:

97 Kontrollen insgesamt;

im Einzelnen: 4 Geschäfte, 18 Parkanlagen, 7 Gaststätten, 14 Quarantäne-Kontrollen, 15 Haltestellen, 29 bekannte Personen-Treffpunkte.

Es wurden keine Verstöße verzeichnet.

13.Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Wichtige Regeln der 13.Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die am Dienstag, 25.Mai 2020, in Kraft tritt.

Einkauf:

Einkauf ist ab Dienstag, 25. Mai, in Ladengeschäften wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Die Maskenpflicht gilt weiter, die Kundenzahl ist begrenzt. Ein Anwesenheitsnachweis ist zu führen, soweit es sich nicht um Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Direktvermarkter für Lebensmittel, Blumen und Pflanzen, den Vertriebs von Lebensmitteln im Reisegewerbe, um Online-Handels-, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte sowie Großhandels-Einrichtungen handelt.

Sport:

Individualsport ist weiter möglich, ebenso der Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis 25 Personen, dies gilt auch für den Kontaktsport. Nur die Trainer und Verantwortlichen benötigen einen Test. Zusätzlich ist nun außerhalb des Trainingsbetriebs organisierter kontaktfreier Sportbetrieb im Freien mit höchstens 25 Personen erlaubt. Hier benötigen alle Personen einen Test.

Im Innenbereich ist nun auch der Trainingsbetrieb des organisierten kontaktfreien Sports in Gruppen erlaubt, wobei die zulässige Personenzahl auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter, höchstens aber auf 10 Personen begrenzt ist. Alle Personen benötigen einen Test.

Bei einer Inzidenz unter 50, sind beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports Zuschauer zugelassen – 100 im Außen- oder 50 im Innenbereich, auch hier mit Test und Kontaktnachverfolgung.

Bei Einhaltung von Abstandsregelungen und negativem Test sind auch Kurse insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen sowie Yoga- und andere Präventionskurse mit höchstens zehn Personen zuzüglich Trainer möglich.

Kultur und Freizeit:

Museen, Ausstellungen und Zoos können bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Es ist ein Anwesenheitsnachweis erforderlich. Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind möglich. Dabei darf nur jeder zweite Platz belegt werden, maximal 50 Besucher sind bei einer Inzidenz unter 100 zulässig, bei einer Inzidenz unter 50 maximal 200. Ein Test und die Kontaktnachverfolgung sind erforderlich.

Outdoor sind max. 200 Personen (Inzidenz unter 100), bzw. maximal 300 (Inzidenz unter 50) erlaubt – jeweils mit Test und Kontaktnachverfolgung.

Schiffsausflüge sind möglich, soweit ein medizinischer Mund-Nasenschutz getragen wird. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote bleiben untersagt.

Bei einer Inzidenz unter 50 sind zudem professionell organisierte Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte mit höchstens 50 Besuchern gestattet. Planetarien und Sternwarten dürfen wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden; wobei eine Höchstgrenze von 50 Besuchern in geschlossenen Räumen und 100 Besuchern im Freien gilt. Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote von Mehrgenerationenhäusern dürfen unter einer Inzidenz von 50 für Gruppen bis höchstens zehn Personen öffnen. Tanzlustbarkeiten dürfen im Außenbereich mit höchstens 50 Besuchern zwischen 6 Uhr und 22 Uhr nur mit Test stattfinden. Bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden auch hier vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt.

Veranstaltungen:

Veranstaltungen bleiben generell untersagt. Die Ausnahme sind professionell organisierte Veranstaltungen im Freien mit höchstens 20 Teilnehmern. Diese sind bei einer Inzidenz von unter 100 gestattet, wenn Hygiene und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden – Genesende und Geimpfte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Es bestehen Test- und Maskenpflicht. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind professionell organisierte Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmenden gestattet – Genesende und Geimpfte bleiben unberücksichtigt.

Badeanstalten, Schwimmbäder:

Badeanstalten, Schwimmbäder und Heilbäder sind geöffnet. Für Innenbereiche gilt eine Zugangsbeschränkung (1 Person je 20 Quadratmeter). Es besteht Testpflicht und die Pflicht zum Führen eines Anwesenheitsnachweises.

Fitnessstudios:

Fitnessstudios sind mit Tests und Kontaktnachverfolgung geöffnet. Es gibt eine Zugangsbeschränkung (eine Person je 20 Quadratmeter).

Körpernahe Dienstleistungen:

Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Piercing- und Tattoostudios können öffnen. Eine Anwesenheitsnachweis muss geführt werden, und es gilt eine Maskenpflicht. Die Pflicht zur Terminvereinbarung entfällt.

Gastronomie und Beherbergung:

Innen- und Außengastronomie können mit negativem Test genutzt werden. Für die maximale Gästezahl gelten dabei konkrete Vorgaben: Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden; je 2,5 angefangene Quadratmeter Innenfläche ist ein Gast zulässig. Der Innenbereich darf nur von 6 bis 22 Uhr geöffnet werden. Bei Mitnahme von Speisen oder Außer-Haus-Verkauf gilt keine Testverpflichtung.

Hotels,

Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen, Anwesenheitsnachweise sind erforderlich. Übernachtungsgäste müssen vor Betreten der Unterkunft und danach alle 48 Stunden einen aktuellen Test vorweisen. Beim autarken Tourismus gilt die Testverpflichtung nur einmalig bei Ankunft.

Kontaktbeschränkungen:

Bei einer Inzidenz unter 100 gilt weiterhin: Ein Hausstand darf sich mit einem weiteren Hausstand treffen, wobei dieser aus maximal fünf Personen bestehen darf. Bei einer Inzidenz unter 50 gilt: Ein Hausstand darf sich mit maximal fünf weiteren Personen treffen – egal aus wie vielen Hausständen die Personen sind.

ÖPNV:

Die FFP2-Masken-Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt für Personen ab 16 Jahren bestehen, für Sechs- bis 15-Jährige ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erlaubt. Dies gilt auch für die Nutzung des Schülerverkehrs.

Kindertagesstätten:

Kitas öffnen bei einer Inzidenz von unter 100 im eingeschränkten Regelbetrieb, bei einer Inzidenz unter 50 kehren sie in den Regelbetrieb zurück.

(Quelle: Stadt Halle)