Hallesche Krankenhäuser schränken erneut Besuche ein

von 28. Oktober 2020

Nach sorgfältiger Abwägung der Risiken und unter Berücksichtigung der Fürsorgeverantwortung für Mitarbeiter und Patienten haben alle fünf Krankenhäuser der Stadt trägerübergreifend ein Besuchsverbot ab Freitag, 30. Oktober 2020 beschlossen. Soweit medizinische, sozial indizierte oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, wird die jeweilige Klinik nach individuellen Lösungen mit den Angehörigen suchen. Unbillige Härten sollen seitens der Krankenhäuser so weit wie möglich vermieden werden. Alle Krankenhäuser Halles bitten die Bevölkerung um die Akzeptanz des Besuchsverbots auch gegenüber den Beschäftigten des jeweiligen Klinikums.

Im Kreißsaal bzw. bei der Geburt sowie im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedizin bleibt eine erwachsene Begleitperson weiterhin zugelassen. Für Patientinnen und Patienten, die die Ambulanzen und Sprechstunden aufsuchen, gelten die bisher getroffenen Schutzvorkehrungen in den jeweiligen Krankenhäusern.

Die Krankenhäuser weisen darauf hin, dass sich Besucher bitte vorab zu den hausspezifischen Anforderungen auf den Internetseiten oder in den Sozialen Medien der Krankenhäuser informieren sollen. Mit dieser Regelung wollen die Halleschen Krankenhäuser einheitlich im Sinne des Schutzes besonders gefährdeter und schützenswerter Patientengruppen agieren, um ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger nachzukommen.

Zudem appellieren die Sprecher aller fünf Krankenhäuser, d.h. das BG Klinikum Bergmannstrost Halle, das Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, das Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau, das Diakoniekrankenhaus Halle und das Universitätsklinikum Halle (Saale), an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt:

• Begrenzen Sie Ihre Kontakte und schützen sich, Ihre Familie und andere.

• Bitte halten Sie sich an die Hinweise des Personals. Diese dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten und Ihnen selbst.

• Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sich möglichst wenig Menschen anstecken und die Versorgung aller Patientinnen und Patienten gesichert ist