Sachsen-Anhalt übernimmt Länderanteil der Pflegeprämie

von 28. Mai 2020

Ver.di hatte bereits am 27. März öffentlich Bonuszahlungen für Beschäftigte in „systemrelevanten“ Bereichen für die Dauer der Krise gefordert und im Bereich der Altenpflege im Rahmen einer Tarifinitiative den Stein ins Rollen gebracht. Am 14. Mai beschloss der Bundestag im „Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz“ eine Regelung, die Beschäftigten in Pflegebetrieben einen gesetzlichen Anspruch auf eine steuerfreie Prämie bis zu 1.500 Euro garantiert (§ 150a SGB XI). Bis zu 1.000 Euro davon sollen über die Pflegeversicherung finanziert werden, das verbleibende Drittel können Arbeitgeber und Länder beisteuern. Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Übernahme ihres Anteils bereits zugesagt.

„Sachsen-Anhalt hat als erstes mitteldeutschen Bundesland einen Schritt nach vorn gemacht, jetzt müssen auch Sachsen und Thüringen dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten nicht leer ausgehen. Trotz mildem Pandemiegeschehen haben die Kolleginnen und Kollegen in den Altenpflegeheimen und ambulanten Diensten einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie das Rad am Laufen halten, eine einmalige Prämie kann da auch nur ein kleiner Ausgleich sein“, resümiert Becker.

Wichtiger sei es, das Politik und Gesellschaft die Lehren der Corona-Pandemie richtig interpretieren. „Am Ende kommt es darauf an, dass alle Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen dauerhaft die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vorfinden, die die Systemrelevanz dieses Sektors unterstreicht“, so der Gewerkschafter.