Betrüger geben sich als Beamte der Kriminalpolizei oder als vermeintliche Enkel aus

von 25. August 2020

In allen der Polizei bekannten Fällen legten die Angerufenen nach hinterfragen der genaueren Hintergründe auf und zeigten den jeweiligen Betrugsversuch gegenüber dem Polizeirevier Halle (Saale) an. Die Kriminalpolizei hat hierzu die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei rät:

Hinweise der Polizei im Falle von Anrufen eines vermeintlichen Polizeibeamten der Kriminalpolizei:

  • wir als Polizei kommen zu Ihnen, wenn Sie uns gerufen haben
  • Lassen sie sich immer den Namen und Dienstort des anrufenden Polizeibeamten geben. Beenden Sie im Zweifel das Telefonat und bitten anschließend direkt über die Einwahl des Polizeirevieres Halle (Saale) 0345/224 2000 darum, mit dem jeweiligen Beamten verbunden zu werden. Sollte eine Verbindung nicht möglich sein, ist dies ein Hinweis auf eine betrügerische Absicht des Anrufers.
  • Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. Zu Verwarn- oder Bußgeldverfahren der Polizei oder des Ordnungsamtes werden behördliche Zahlungsaufforderungen postalisch versandt.
  • Geben Sie am Telefon keine Auskunft über persönliche und finanzielle Verhältnisse oder andere sensible Daten.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzten – Im Zweifelsfall legen Sie auf.
  • Öffnen Sie unbekannten Personen nicht die Tür. Ziehen Sie gegebenenfalls andere Personen wie Nachbarn oder nahe Verwandte mit hinzu.
  • Informieren Sie im Zweifelsfall die Polizei unter der 110 oder 0345/ 224 2000.
  • zeigen sie den Betrug unbedingt bei der Polizei an

Hinweise der Polizei im Falle von Anrufen zu einem vermeintlichen Enkel:

  • sein sie misstrauisch wenn sich der Anrufer nicht selber mit Namen meldet.
  • raten sie nicht am Telefon
  • geben sie keine Details zu ihren familiären und finanziellen Verhältnissen an
  • lassen sie sich nicht unter Druck setzen
  • besprechen sie etwaige Transaktionen mit Familienangehörigen oder nahestehenden Personen
  • übergeben sie Bargeld oder Schmuck nie an fremde Personen
  • zeigen sie den Betrug unbedingt bei der Polizei an