Bundespolizei bringt gleich zwei gesuchte Diebe in Haft

von 5. Oktober 2021

Dieser ergab, dass der Deutsche bereits seit Oktober 2019 per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde, nachdem er im Februar 2019 durch das Landgericht Magdeburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 5 Monaten aufgrund von Diebstahls in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt wurde. Da er sich dem Strafantritt trotz Ladung nicht gestellt hatte und unbekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl. Der Mann wurde nach der Eröffnung des Haftbefehls festgenommen und anschließend der Justizvollzugsanstalt Burg übergeben. Aufgrund der falschen Namensangabe erhält er zudem eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Nur eine Stunde später klickten die Handschellen ein zweites Mal im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Magdeburg. Hierbei kontrollierten am Bahnhof Merseburg eingesetzte Beamte einen 45-jährigen Mann. Der Aufforderung sich auszuweisen kam dieser nicht nach, da er nach eigenen Angaben weder einen Personalausweis, noch ein sonstiges Dokument mit einem Lichtbild bei sich führte. Zur Überprüfung dieser Aussage forderten die Beamten ihn auf, seine Taschen zu leeren. Dabei holte der Mann auch eine Geldbörse aus seiner Jackentasche, in welcher sich sowohl ein gültiger Personalausweis, als auch zwei szenetypische Cliptütchen befanden. Während des Abgleichs seiner Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem, mit dem Ergebnis einer Ausschreibung zur Festnahme, versuchte der 45-Jährige zu flüchten, konnte jedoch durch die eingesetzten Beamten daran gehindert werden. Daraufhin legten die Bundespolizisten dem Gesuchten die Handfesseln an, eröffneten ihm den Haftbefehl und nahmen ihn zum Bundespolizeirevier Halle mit.

Der am 22. September 2021 durch die Staatsanwaltschaft Halle ergangene Haftbefehl gründet auf einer Verurteilung des Deutschen vom Juli 2021 durch das Landgericht Halle wegen versuchtem besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Strafantritt hatte er sich trotz ergangener Ladung nicht gestellt. Die Wiegung der in den Cliptütchen befindlichen unerlaubten Substanzen ergab eine Menge von circa 1,4 Gramm vermutlich Marihuana und 0,7 Gramm vermutlich Crystal Meth. Mit einer weiteren Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln wurde der Verurteilte in die Justizvollzugsanstalt Halle verbracht.