Bundespolizei vollstreckt gleich zwei Haftbefehle und findet Drogen

von 18. November 2019

So wurde er wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vom Amtsgericht Halle im Dezember 2018 zu einer Geldstrafe von 250 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Der Verurteilte hatte sich auf die ergangene Ladung zum Strafantritt nicht gestellt und zahlte auch nicht die geforderte Geldstrafe. Demnach erging der Haftbefehl im Juli dieses Jahres. Der Deutsche wurde durch die Bundespolizisten festgenommen und der Haftbefehl eröffnet. Weiterhin stellten die Beamten auch circa zwei Gramm vermutlich Cannabis bei dem Mann fest und anschließend sicher. Er erhält eine erneute Strafanzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, konnte jedoch nach Zahlung der offenen 250 Euro die Wache der Bundespolizei als freier Mann wieder verlassen. Ein 29-Jähriger hatte am Sonntag, den 17. November 2019 weniger Glück. Bundespolizisten kontrollierten ihn gegen 08:30 Uhr auf dem Hallenser Hauptbahnhof. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den Fahndungsbeständen der Polizei stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle fest. Der 29-Jährige wurde im August 2018 vom Amtsgericht Halle wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder 675 Euro Geldstrafe verurteilt. Lediglich 30 Euro seiner Strafe beglich der Deutsche, daraufhin erstellte die Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und eröffneten ihm den Haftbefehl. Da er auch am gestrigen Tag die noch offenen 645 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte er die Geldstrafe nicht begleichen können, wird er die nächsten 43 Tage im Gefängnis bleiben.