Fahren ohne Fahrerlaubnis / Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

von 22. März 2015

Bei der Kontrolle wurde durch die Beamten festgestellt, dass der Frau bereits wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Ein freiwilliger Drogentest ergab, dass die Frau wiederum unter dem Einfluss von Drogen stand. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.