Haftbefehl wegen „Schwarzfahrens“ in zehn Fällen

Haftbefehl wegen „Schwarzfahrens“ in zehn Fällen
von 22. Mai 2018

Wegen „Schwarzfahrens“ in zehn Fällen wurde er im Mai 2017 vom Amtsgericht in Halle zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Da er sich der Vollstreckung entzog wurde gegen ihn der Haftbefehl ausgestellt. Der 40-Jährige mit einem Atemalkoholgehalt von 1,26 Promille wurde durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle verbracht, wo er nun den Sommer verbringen wird.

     
PP